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Experten-Antwort

von EM Rente in Rente mit 63 und Schwerbehinderung

von Ulrich29.09.2021 | 15:16
100 Ansichten
4 Antworten

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Ich bekomme EM Rente und bin 50% Schwerbehindert. Ich habe 37 Berufsjahre und bin 64 Jahre. Kann ich von der EM-Rente auf Antrag in die normale Rente wechseln? Sollte dieses zutreffen, wie sollte ich vorgehen? Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ulrich,

wenn Sie 37 Jahre mit Beitragsjahren zurückgelegt haben, haben Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung von 50 Prozent einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Um diese Altersrente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, der in verkürzter Form ausreicht - siehe auch Beitrag von "santander". Ansonsten können Sie im Anschluss an Ihre EM-Rente die Regelaltersrente erhalten, und zwar mit 65 Jahren und 11 Monaten. Wir empfehlen Ihnen aber, sich über die jeweilige Altersrentenhöhe in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen beraten zu lassen, um entscheiden zu können, welche Altersrente günstiger für Sie ist.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

santanderam 29.09.2021 | 15:32
-am 29.09.2021 | 17:39
Hallo Ulrich, wenn Sie 37 Jahre mit Beitragsjahren zurückgelegt haben, haben Sie aufgrund Ihrer Schwerbehinderung von 50 Prozent einen Anspruch auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Um diese Altersrente zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen, der in verkürzter Form ausreicht - siehe auch Beitrag von "santander". Ansonsten können Sie im Anschluss an Ihre EM-Rente die Regelaltersrente erhalten, und zwar mit 65 Jahren und 11 Monaten. Wir empfehlen Ihnen aber, sich über die jeweilige Altersrentenhöhe in einer unserer Auskunft- und Beratungsstellen beraten zu lassen, um entscheiden zu können, welche Altersrente günstiger für Sie ist. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Aus der EM Rente heraus hätte er doch bereits mit 62 Jahren (35 Versicherungsjahre) ohne weitere Abschläge wechseln können.Also eigentlich auch ab sofort. Warum soll er bis 65 warten ?
Hallo Frage, unsere Antwort war auch so gemeint, dass er in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sofort wechseln kann. Dennoch kann im Einzelfall auch ein späterer Wechsel in die Altersrente sinnvoll sein, zum Beispiel wenn sich dadurch eine höhere Rente ergibt. Deswegen haben wir empfohlen, dass er sich individuell beraten und sich die Rentenhöhen berechnen lässt. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Frage?am 29.09.2021 | 17:18
Aus der EM Rente heraus hätte er doch bereits mit 62 Jahren (35 Versicherungsjahre) ohne weitere Abschläge wechseln können.Also eigentlich auch ab sofort. Warum soll er bis 65 warten ?
Deutsche Rentenversicherung
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