Hallo Susi,
wie „Egon K.“ bereits dargestellt hat, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Geburtsjahrgang 1958 das 61. Lebensjahr (mit Abschlägen) bzw. das 64. Lebensjahr (ohne Abschläge). Für die genaue Ermittlung der möglichen Zeitpunkte des Rentenbeginns für die einzelnen Rentenarten können Sie im Übrigen auch den Rentenbeginnrechner unter
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html
nutzen.
Im Zweifel sollten Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.