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Experten-Antwort

von Eu rente in Altersrente mit Schwerbehinderung

von susi17.01.2017 | 13:48
1733 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, Baujahr 58 in unbefristeter Erwerbsunfähigkeitsrente, Schwerbehinderung 60% . Wann kann man in Altersrente gehen? Vielen Dank. Susi

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2017 | 14:19

Hallo Susi,

wie „Egon K.“ bereits dargestellt hat, wäre der frühestmögliche Rentenbeginn einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen bei Geburtsjahrgang 1958 das 61. Lebensjahr (mit Abschlägen) bzw. das 64. Lebensjahr (ohne Abschläge). Für die genaue Ermittlung der möglichen Zeitpunkte des Rentenbeginns für die einzelnen Rentenarten können Sie im Übrigen auch den Rentenbeginnrechner unter

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/02_online_dienste/03_online_rechner_nutzen/rentenbeginn_hoehenrechner/Rentenbeginnrechner_node.html

nutzen.

Im Zweifel sollten Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers individuell beraten lassen.

6 Antworten

Egon K.am 17.01.2017 | 14:09
Jahrgang 1958 und GdB mind. 50, mit 60 + 12 Monate (also mit 61) und Abschlägen. Oder mit 63 + 12 Mon. ohne Abschläge. Also Füße still halten und warten bis 64. Rente wird sich kaum erhöhen.
susiam 17.01.2017 | 14:39
Zitat von Egon K. anzeigen
Hallo Egon, danke für Antwort. Habe doch schon 10,8% Abzüge bekommen. Sind dann noch mal Abzüge anzurechnen? Rente kann sich erhöhen? Dachte betraglich bleibt alles wie gehabt? Susi
susiam 17.01.2017 | 14:39
Zitat von Egon K. anzeigen
Hallo Egon, danke für Antwort. Habe doch schon 10,8% Abzüge bekommen. Sind dann noch mal Abzüge anzurechnen? Rente kann sich erhöhen? Dachte betraglich bleibt alles wie gehabt? Susi
Egon K.am 17.01.2017 | 15:32
Erst wurde hoch gerechnet, als wenn bis 60 gearbeitet und dann wieder 10,8% abgezogen. Also unterm Strich ca. + - 0. Wenn bisher nur halbe EU Rente dann Erhöhung ja und mit 61 in Rente gehen sinnvoll. Wenn seither volle EU Rente und seit Rentenbeginn noch kleiner Verdienst dann leichte Erhöhung möglich aber erst mit 64 sinnvoll..
W*lfgangam 17.01.2017 | 18:29
Hallo SE, rechnerisch im 1. Schritt schon. Die persönlichen Entgeltpunkte werden neu ermittelt (mit dem Abschlag der Altersrente ab 61), den 'alten' pers. EP aus der EM-Rente gegenübergestellt. Zudem könnten ja auch 'neue' EP 60-61 entstanden sein. Vereinfacht gesprochen haben Sie natürlich, das keine zusätzlichen Abschläge anfallen, die Altersfolgerente nicht kleiner werden kann - und auch bei Rentenbeginn 64/abschlagsfrei der alte Abschlag auf die alten Punkte nicht etwa wegfällt. Gruß w.
SEam 17.01.2017 | 16:43
Hallo Experte, bei Umwandlung Erwerbsminderungsrente in Altersrente für Schwerbehinderte fallen die Rentenabschläge nicht noch einmal an. Bitte um Überprüfung. Besten Dank.
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