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Experten-Antwort

Von voller EM-Rente auf halbe. Möglich?

von Peter31.10.2019 | 15:37
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich beziehe seit ca. 5 Jahren volle EM-Rente unbefristet. Nun fühle ich mich aber langsam wieder fit wieder etwas zu arbeiten. Da man mit voller EM-Rente ja nur bis zu 3std./täglich arbeiten darf, finde ich auf dem Arbeitsmarkt rein garnichts. Ich denke die Chancen wären besser, wenn ich bis zu 6std./täglich arbeiten dürfte (mehr würde gesundheitlich auch nicht gehen). Das wäre ja nur möglich, wenn ich halbe EM-Rente erhalten würde. Könnte ich bei der DR eine Änderung erwirken (von voll auf halb)? Falls ja, wie groß sind die Chancen dass das klappt, bzw. dass ich meine EM-Rente vollständig aberkannt bekomme? Noch eine Möglichkeit sehe ich darin einfach so lange zu warten, bis ich einen Job finde (z.B. 4std/täglich) und erst dann dieses der DR bekannt gebe. Wäre das rechtlich korrekt? Könnten mir dann nachträglich für die Vergangenheit meine EM-Rentenzahlungen aberkannt werden (die DR könnte ja argumentieren, dass ich auch schon vorher über 3std. hätte arbeiten können, wenn ich auf einmal einen Job über 3std. annehme (4std./täglich). Bzw. wie würde die DR reagieren? Ich beziehe auch noch zusätzlich Grundsicherung. Da es sowieso schwierig für mich ist überhaupt noch einen Job zu finden, auch im 3-6std. Bereich, würde ich ungern den ganzen Prozess mit der DR schon vorher durchgehen (Übergang von voll auf halb EM-Rente), wenn ich dann doch keinen Job finde. Über eine Antwort wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Peter,

wie einige User schon geschrieben haben, kann in diesem Forum nicht beantwortet werden, ob eine erneute Prüfung der Erwerbsminderung erfolgt, wenn Sie eine Beschäftigung aufnehmen bei der Sie genau 3 Stunden am Tag arbeiten. Das ist eine Einzelfallentscheidung des zuständigen Sachbearbeiters und eine Entziehung der Erwerbsminderungsrente ist durchaus möglich. Fakt ist, wie Sie selbst auch schon wissen, dass Sie diese Änderung der Rentenversicherung melden.

„Könnte ich bei der DR eine Änderung erwirken (von voll auf halb)? Falls ja, wie groß sind die Chancen dass das klappt, bzw. dass ich meine EM-Rente vollständig aberkannt bekomme?“

Sie können die Prüfung auch über einen Antrag direkt anstoßen, was aber eventuell zur Folge hätte, dass die Rentenversicherung die Rente entweder komplett entsagt oder Sie die teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt bekommen und dann keine Beschäftigung in Aussicht haben.

Eine Prüfung erfolgt allerdings nur, wenn Sie einen dieser Schritte gehen. Ansonsten werden Sie nicht erfahren, ob bei Ihnen eine teilweise oder volle Erwerbsminderung vorliegt bzw. nochmals geprüft wird.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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17 Antworten

Annaam 01.11.2019 | 12:50
Hallo , also ich bin kein Experte, sondern selbst betroffen . Ich kann Deine Fragen gut verstehen. Ich würde an Deiner Stelle, wenn Du dann überhaupt einen Job für beispielsweise 4 Stunden finden solltest, dies im Vorfeld der Beschäftigungsaufnahme bei der RV melden. Und dann würde vermutlich die Überprüfung einsetzen, ob noch volle Erwerbsminderung vorliegt. Bevor ich diesen Schritt gehen würde, würde ich aber erst einmal versuchen, ehrenamtlich in eine Tätigkeit reinzukommen, idealerweise mit Aufwandsentschädigung. Und wenn man dann wirklich praktisch etwas versucht merkt man schnell , was wirklich geht und was vielleicht einem starkem Wunschdenken ( was absolut nachvollziehbar ist) entspringt. Ich beziehe seit 5 Jahren unbefristete EMR. Ich arbeite ehrenamtlich mit einer Aufwandsentschädigung. Ich schaffe gerade mal 1,5 Stunden verteilt auf zwei Tage. Vorgestellt hatte ich mir, dass ich 3 Stunden verteilt auf zwei Tage schaffe. Das hätte ich nie so gedacht, dass es so schwer ist für mich. Aber ich bin sehr dankbar für diese Tätigkeit. Sie hilft mir , mehr am Leben teilzunehmen und auch finanziell ein bisschen.
MA-RPDam 01.11.2019 | 14:28
Fakt ist, dass Ihnen keine volle EM-Rente mehr zusteht, sobald Sie dazu in der lage sind, ohne Gefährdung Ihrer Restgesundheit, mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten. Ihre diesbezüglichen MITWIRKUNGSPFLICHTEN finden Sie in Ihrem Rentenbescheid! Es ist daher denkbar, dass Ihr berufliches Leistungsvermögen noch einmal gutachterlich überprüft wird, sobald Sie die DRV über die Verbesserung Ihres Leistungsvermögens informieren. Das könnte dann theoretisch auch zur Entziehung Ihrer gesamten Rente führen.
Peteram 02.11.2019 | 00:48
Danke für die Antworten. Montag habe ich ein Vorstellungsgespräch für einen Mini-Job für 3x3std. pro Woche. Ich weiß ja, dass man mit voller EM-Rente nur unter drei Stunden arbeiten darf, d.h. z.B. 2:59min. Aber wird das wirklich so streng gehandhabt, dass wenn ich nun genau 3std. arbeite, gleich eine Prüfung eingeleitet wird? Ich möchte beim Vorstellungsgespräch auch nicht unbedingt sagen, dass ich nur 2:59std. täglich arbeiten kann. Keine Ahnung wie darauf reagiert wird und ob sowas nicht zu umständlich für einen Arbeitgeber ist.
Peteram 02.11.2019 | 13:06
Ja, ich habe jetzt allerdings auch schon gelesen (einmal von einem Rechtsanwalt, einmal von einem DR-Mitarbeiter), das bei der Prüfung auf die wöchentliche Arbeitszeit abgestellt wird, die unter 15Stunden betragen muss. Ob es mal z.B. an einem Tag 4 Stunden sind (oder 3Tage a 3std.), spiele dann keine Rolle mehr. Alles in Allem haben meine bisherigen Nachforschungen ergeben, dass wohl die Entscheidung der DR von Einzelfall zu Einzelfall unterschiedlich sein kann. Also dass man weder sagen kann jeder Tag muss unter 3 Stunden liegen, noch dass es generell möglich ist, dass man auch täglich genau 3std. oder an manchen Tagen mal etwas länger arbeiten kann. Ich werde vielleicht mal meinen für mich zuständigen Sachbearbeiter fragen.
Schorscham 02.11.2019 | 12:39
Zitat von Peter anzeigenausblenden
Wer ernsthaft behauptet, er könne zwar "2:59 Min." arbeiten aber keine drei Stunden, der macht sich höchstens lächerlich und provoziert regelrecht eine Überprüfung seines tatsächlichen Leistungsvermögens, weil 60 Sekunden völlig unerheblich sind. Wer auf der sicheren Seite sein will, sollte daher darauf achten, dass die regelmäßige Arbeitszeit 2,5 bis 2,75 Stunden nicht übersteigt. Aber wer starke Nerven hat, kann ja mal die Schmerzgrenzen der DRV-Sachbearbeiter austesten. Mir wäre das allerdings zu gefährlich! MfG
Peteram 02.11.2019 | 13:09
Bzw. rein praktisch werde ich beim Vorstellungsgespräch fragen, ob ich auch 2,5 bzw. 2,75 arbeiten kann. Das war tatsächlich auch meine Idee um auf Nummer sicher zu gehen.
Peteram 02.11.2019 | 13:16
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Ich weiß ja, dass man mit voller EM-Rente nur unter drei Stunden arbeiten darf
...Sie wissen gar nichts ;-) Hallo Peter, eine EM-Rente 'verbietet' Ihnen eine Beschäftigung auch mit größerem zeitlichem Umfang NICHT. Aber - um ständige Wiederholungen und Kommentar auf Kommentar zu vermeiden - lesen Sie dazu diesen Beitrag + verlinkte Folgebeiträge am Ende nach: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/em-rente… Gruß w.
Warum diese Wortklauberei? Sie wissen doch sicher, was ich mit meinem Beitrag meinte. Natürlich weiß, ich dass die DR mir arbeiten nicht verbieten kann. Aber wie eigentlich klar ersichtlich und offenbar sein sollte, geht es mir darum, ob die DR denn weiterhin die volle EM-Rente gewährt bzw. ob eine neue Überprüfung stattfindet. Ich dachte der Sinngehalt meines von Ihnen zitierten Satzes wäre offenbar.
k-o-ram 02.11.2019 | 13:22
Rein praktisch kann auch eine Tätigkeit bei der man nichts verdient, oder eine Tätigkeit weit unter den 3 Stunden zum Wegfall der EMR führen. Wenn z.B. die Tätigkeit die Restgesundheit negativ beeinflussen würde. Am sichersten ist es, sich jede Beschäftigung von der DRV "absegnen" zu lassen. H.
KSCam 02.11.2019 | 13:29
Ob die DRV Ihre Erwerbsminderung prüft oder nicht kann Ihnen weder irgendeiner im Forum sagen noch der am Montag antwortende Experte. Fakt ist dass Sie jede Beschäftigungsaufnahmen melden müssen und zwar egal welchen zeitlichen Umfang Sie anstreben. Ob Sie 3 Tage je 3 Stunden oder je 2,75 Stunden arbeiten - die DRV darf so oder so prüfen, manche RV Träger tun dies, andere gehen davon aus dass jemand der die Minijobgrenzen einhält auch die "Stundenzahl einhält", d.h. täglich unter 3 Stunden bleibt und diese prüfen das dann eben nicht. Dass jemand im Vorstellungsgespräch sicher nicht sagt "ich darf aber nur 2 Stunden und 59 Minuten am Tag arbeiten", ist klar, alles andere geht an der Praxis des Lebens vorbei, aber im Gesetz steht nun mal "täglich unter 3 Stunden". PS: und @W*lfgang hat natürlich Recht wenn er auf die Suchfunktion des Forums verweist, denn zu diesem thema kommen jedes Jahr gefühlte 1000 Fragestellungen.
Peteram 02.11.2019 | 13:52
Melden werde ich die Tätigkeit so oder so. Das ist klar. Ich hatte beim Vorstellungsgespräch übrigens vor direkt zu sagen, dass ich volle EM-Rente erhalte und somit nur unter 3std. arbeiten darf. Ich meine wie soll ich das sonst händeln. Tue ich es nicht, dann arbeite ich 3std. (oder vielleicht auch mal 4?) und dann bekomme ich eventuell eine neue Prüfung der DR. Was für mich jetzt vielleicht auch nicht dramatisch wäre, denn ob ich nun volle oder halbe EM-Rente erhalte ist doch für mich letztlich unerheblich?! Fakt ist, ich weiß einfach im Moment garnicht, ob ich in der Lage bin 3std. oder mehr zu arbeiten, weil. Ich könnte es nur versuchen. Ich finde es übrigens auch kein Wunder das diese Fragestellung mit der täglichen Stundenanzahl immer wieder auftaucht. Denn die DR schreibst zwar deutlich dass man täglich nur unter 3std. arbeiten darf. Anderersteits schreiben aber selbst die DR-Experten, sowie Rechtsanwälte oft, dass die praktische Handhabung so ist, dass meist auf unter 15std. wöchentlich geachtet wird und nicht auf die einzelnen Tage und dass zudem anscheinend von Einzelfall zu Einzelfall anders entschieden wird. (Ich kann mich noch genau an den Sinngehalt einer Expertenantwort hier erinnern: "Solange Sie unter 15Std./Woche arbeiten und der Verdienst unter 450€/Monat ist, ist dies für den Bezug der Rente wg. EM in der Regel unschädlich". Was natürlich bedeutet, dass man in der Regel z.B. auch 3x5std. arbeiten könnte). Würde die DR das offen schreiben, dann käme es wohl nicht zu missverständnissen. Ich meine mit "offen schreiben", das es auf der offiziellen DR Seite steht. Das es also offenbar Ausnahmen gibt von der "unter 3std. täglich" Regelung. Ich habe vor ca. 2 Jahren sogar meine Sachbearbeiterin diesbzgl. angerufen und auch sie konnte meine Frage nicht eindeutig beantworten ob GENAU 3std. nun ein Problem wären (da ich hatte ich auch vor einen Mini-Job zu machen). Ich habe auch die Frage schon einmal schriftlich an das DR gestellt und zur Antwort erhalten, dass solange der Hinzuverdienst unter 450€ beträgt ich gar keine Probleme zu erwarten hätte. Aus meiner Sicht ist die Lage nicht wirklich transparent. Das ist nicht das was ich unter Rechtssicherheit verstehe.
Peteram 02.11.2019 | 14:01
Ich muss noch dazu sagen, dass es für mich unerheblich wäre, ob volle oder halbe EM, da ich sowieso ergänzende Grundsicherung erhalte. Ein Problem wäre es nur, wenn ich völlig aus der EM-Rente falle, weil ich dann wieder gezwungen wäre auf dem Arbeitsmarkt jegliche Arbeit anzunehmen und dazu bin ich gesundheitlich definitiv nicht in der Lage. Daher meine Frage vielleicht nochmal anders: Wenn ich jetzt z.B. 3x3std. täglich arbeite und die DR prüft meine Fall erneut. Wäre es denn wahrscheinlich dass ich völlig aus der EM-Rente herausfalle oder kann die DR mich dann auf halbe EM-Rente stufen? Hat denn jemand Erfahrungen mit einer sozusagen freiwilligen Hochstufung (von voll auf halb) der EM-Rente? Denn wie gesagt, selbst Mini-Jobs sind unter 3std. schwer zu bekommen und ich würde schon gerne mal wieder etwas machen.
Gustavam 02.11.2019 | 14:12
Einige Szenarien wurden Ihnen ja nun geschildert. Eine generelle Aussage, wie machen Sie ruhig, ist unschädlich oder Finger weg kann man nicht treffen. Es kann aber auch vorkommen, dass Sie sogar vollumfänglich erwerbstätig sein können und trotzdem voll erwerbsgemindert bleiben. Dann ruht die Rente nur. Klassisches Beispiel, der im Rollstuhl sitzende taub stumme Rheumatiker. Der bleibt EM, auch wenn er etwas verdient.
KSCam 02.11.2019 | 15:07
Schon komisch: Den Fragesteller treibt diese Problematik schon seit Jahren um, er hat schon mit der DRV telefoniert und geschrieben, verfolgt das Forum und weiß dass letztlich der Einzelfall entscheidet. Warum dann erneut im Forum "ein Fass aufgemacht wird" muss ich nicht verstehen.
Peteram 02.11.2019 | 15:14
Wäre ich mir sicher gewesen, hätte ich meine Frage(n) hier nicht gestellt. Bitte keine sinnlosen Unterstellungen.
Siehe hieram 02.11.2019 | 19:26
Hallo Peter, lesen Sie sich das doch auch nochmal durch, vor Ihrem Bewerbungsgespräch: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Ob das für Sie Zutreffende da nun tatsächlich drin steht, habe ich nicht explizit geprüft. Da es aber so viele Möglichkeiten auch zur Wiedereingliederung bei voller Erwerbsminderung gibt, erhalten Sie hier vielleicht noch Anregungen, dem potenziellen Arbeitgeber eine 3 x 2,75 Stunden-Stelle schmackhaft zu machen. Zusammenfassend ist noch zu bemerken, dass Ihre zuständige Rentenversicherung für Sie maßgeblich ist, unter welchen Bedingungen die von Ihnen angestrebte Tätigkeit keine nachteilige Auswirkung auf Ihre EMRente hat. Sie kommen also nicht darum herum, direkt dort anzufragen und es sich von dort schriftlich bestätigen zu lassen. Schönes entspanntes Wochenende und viel Erfolg!
Peteram 03.11.2019 | 20:44
Vielen Dank!
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