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Experten-Antwort

Vor Reha KG, während Reha Überg.geld, nach Reha arbeitsunf. wieder KG?

von juttal23.08.2011 | 21:40
5372 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Abend, ich beziehe zur Zeit Krankengeld. Schon seit 6 Monaten. Nun gehe ich auf Reha und ich beziehe Übergangsgeld vom Rententräger. Ich werde wohl aus der Reha arbeitsunfähig entlassen. Welche Leistung erhalte ich nach Rehaentlassung? Wieder Krankengeld wie vor der Reha? oder Weiterhin Übergangsgeld wie während Reha? PS: Ich habe keinen Job! Wurde während Krankheit und Probezeit gekündigt! Danke jutta

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ein Anspruch auf Übergangsgeld besteht nicht mehr. Setzen Sie sich umgehend mit der Agentur aüf Arbeit und mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung. Sofern dem Grund nach ein Anspruch auf Arbeitslosengeld (I) gegeben ist, könnte ein Anspruch auf Krankengeld besteht.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Arbeitslosengeld (I) ist bei bestehender Arbeitsunfähigkeit nicht zu zahlen. Da haben sie Recht.

Jedoch rate ich Ihnen dazu, sich trotzdem auch bei der Agentur für Arbeit zu melden, da die Leistungsgewährung des Rentenversicherungsträgers in jedem Fall mit Abschluss der Reha enden wird. Eine Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers über die Reha hinaus ist nicht gegeben.

Sie werden bei Entlassung aus der Reha (wie sie schreiben) voraussichtlich arbeitsunfähig sein. Da Sie jedoch (wie sie ebenfalls geschrieben haben) derzeit ohne Arbeitsstelle sind, ist außer der Arbeitsunfähigkeit Ihr zusätzlicher Status der, dass Sie arbeitslos sind.

Da es sich hier um ein Forum der gesetzlichen Rentenversicherung handelt, vermag ich an dieser Stelle nicht zu beurteilen, ob für Sie ein Krankengeldanspruch bei bestehender Beschäftigungslosigkeit auch ohne entsprechende Meldung bei der Agentur für Arbeit bestehen würde, kurz: Ob die Krankenkasse Ihnen Krankengeld zahlt, wenn Sie sich trotz der Tatsache, dass Sie keinen Job haben, nicht arbeitslos melden.

Außerdem kann ich an dieser Stelle leider nicht abschätzen, welche Auswirkungen es für Sie hinsichtlich des Beginns und der Höhe des Arbeitslosgengeldes haben könnte, wenn Sie sich erst nach Eintritt der Arbeitsfähigkeit (verspätet) bei der Agentur für Arbeit melden.

Da die Rentenversicherung nach Beendigung der Reha außen vor ist, wiederhole ich meinen Rat: Setzen Sie sich mit Ihrer Krankenkasse und mit der für Sie zuständigen Agentur für Arbeit in Verbindung.

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2 Antworten

Schadeam 23.08.2011 | 21:58
Wenn Sie arbeitsunfähig entlassen werden, melden Sie sich gleich am nächsten Tag beim Hausarzt, der Sie dann wohl weiter au schreibt - und dann wird Ihnen die Krankenkasse wohl weiter KG zahlen. Aber das fragen Sie besser die Kasse und nicht das Forum....
juttaam 24.08.2011 | 11:28
Hallo. ABer ich werde doch arbeitsunfähig! entlassen! Da ist doch das Arbeitsamt nicht zuständig! Bin ja als Kranker nicht vermittelbar! ALG1 fällt doch als arbeitsunfähiger doch aus??? oder??? danke jutta
Deutsche Rentenversicherung
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