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Experten-Antwort

Vorgehen der DRV hilflos ausgeliefert??

von josip28.12.2015 | 15:23
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6 Antworten

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Guten Tag, kann mir bitte jemand weiterhelfen? Ein junger Mann ist 2012 an MS erkrankt, Krankengeld-Bezug, Aufforderung durch Krankenkasse, Umdeutung Reha-Antrag und Bewilligung einer v. EM bis 31.01.2016. Am 31.08.2015 Antrag auf Weitergewährung der EM-Rente, der Gesundheitszustand hat sich nicht gebessert, sondern noch weiter verschlechtert. Nun mit Schreiben vom 17.12.2015 Mitteilung der DRV, dass auf Grund des Rentenverfahrens eine Begutachtung erforderlich ist - Termin hierfür am 18.03.2016!!! Heute Rücksprache mit der DRV, ein früherer Termin für eine Begutachtung sei nicht möglich. Die Rentenzahlung werde zum 31.01.2016 eingestellt und nach erfolgter Begutachtung ggf. rückwirkend zum 01.02.2016 wieder bewilligt. Hat der Versicherte irgend eine Möglichkeit, sich gegen dieses Vorgehen zu wehren? Oder ist er dem ganzen hilflos ausgeliefert? Vielen Dank für jeden Hinweis.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo josip,

bei einer solchen Fallgestaltung ist im Einzelfall auch eine kurzfristige Verlängerung der EM Rente für 1 - 2 Monate möglich, wenn der Verlängerungsantrag rechtzeitig gestellt wurde. Bitte sprechen Sie hierzu den entsprechenden Rentenversicherungsträger an.

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5 Antworten

Useram 28.12.2015 | 15:51
Auch wenn er sich wehrt, was soll die DRV machen? Bei Begutachtungen besteht leider überall eine dermaßen hohe Wartezeit. Müsste dann hier nicht die Krankenkasse wieder weiterzahlen, bis über die Weitergewährung entschieden ist?
W*lfgangam 28.12.2015 | 16:03
Hallo josip, einige (?) DRV-Träger zahlen die EMRT monatsweise bis zur Entscheidung weiter, wenn man denen direkt/telef./immer wieder auf die Füße tritt. Dass die Bearbeitung der med. Abt. sooo lange dauert, wundert mich nicht - aktuell hängt ein Weiterzahlungszahlungsantrag meines Regionalträgers 8 Mon. in der Warteschleife - nicht mal eine Zwischennachricht - tel. Kommentar: wir haben das auf Wiedervorlage zwecks Nachfrage an den med. Dienst ...na prima, das nenn ich Kundenservice/verarsche. WIE früh soll denn dann noch ein simpler Weiterzahlungsantrag gestellt werden ??? Meine 'Vorgabe/6 Monate' scheint ja nicht mal zu reichen ... >Oder ist er dem ganzen hilflos ausgeliefert? Grundsätzlich nicht, aber 'rechtliche' Möglichkeiten helfen hier auch nicht/verzögern eher - daher, DRV anrufen und Monat für Monat die 'Weiterzahlung' anfordern ... Gruß w.
antwortenderam 28.12.2015 | 16:45
mit der drv reden.hatte das auch zweimal und jedesmal wurde die rente 1-2 monate verlängert bis man alles vom gutachter hatte um eine finale entscheidung treffen zu können.
W*lgangam 28.12.2015 | 20:07
Zitat von Nahla anzeigenausblenden
...nun, wenn es nicht grad um Fristen geht, können Sie auch gleich die 'Marken' auf den maroden Balg kleben und selbst laufen - die Post ist ziemlich zuverlässig ...raten Sie/Nahla dann doch besser zur persönlichen Abgabe/wo wohnen Sie? - sofern die örtliche DRV-Poststelle in diesem Gemütszustand gefunden wird ;-) Gruß w.
Nahlaam 28.12.2015 | 19:48
Beantragen Sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein die Weiterzahlung der Erwerbsminderungsrente bis zur abschließenden Entscheidung. Sollte dieser Antrag abgelehnt werden, wenden Sie sich an die Beschwerdestelle des zuständigen Rententrägers, aber auch unbedingt wieder schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Dann sollte die Weiterzahlung eigentlich funktionieren.
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