Hallo Ala,
ich kann mich den Ausführungen von siehe hier grundsätzlich nur anschließen. Sollte sich die zu erwartende Summe aus mehreren Bestandteilen (Urlaubsabgeltung, Überstunden, Abfindung gemäß KSchG oder BetrVG) zusammensetzen, sind diese getrennt abzurechnen und entsprechend den jeweils geltenden Grundsätzen zu melden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung