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Experten-Antwort

Vorgezogene Rente wg. Schwerbehinderung nach Arbeitslosigkeit

von Heinrich6310.10.2021 | 16:47
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3 Antworten

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Guten Tag, ich habe einen GdB von 60 und könnte mit 10,8% Abzügen mit 61J/10M in Rente gehen. Angenommen ich würde 2 Jahre vorher arbeitslos werden bzw. selbst kündigen, hätte dieses Konsequenzen für meine Rente? Soweit ich weiß, zahlt das Arbeitsamt 90% der Rentenbeiträge des vorherigen Gehalts. Die Sperrzeiten (2 x 3 Monate) bei einer Eigenkündigung mal außen vorgelassen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Heinrich63,

erhalten Sie Arbeitslosengeld, gelten diese Zeiten grundsätzlich als Pflichtbeitragszeiten, wenn Sie im Jahr zuvor zuletzt versicherungspflichtig waren. Der Beitrag wird auf Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttoarbeitsentgelts berechnet.

Durch einen späteren Rentenbeginn würden sich der Rentenabschlag pro Monat, den Sie später in Rente gehen würden, um 0,3 % verringern. Diese Auswirkungen auf die Rentenhöhe und die zusätzliche Berücksichtigung der Beiträge der Agentur für Arbeit können Sie sich in Ihrer örtlichen Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung errechnen lassen.

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2 Antworten

W°lfgangam 10.10.2021 | 17:40
Hallo Heinrich63, > Soweit ich weiß, zahlt das Arbeitsamt 90% der Rentenbeiträge des vorherigen Gehalts. Das 'Arbeitsamt' zahlt 80 % der Beiträge. > Die Sperrzeiten (2 x 3 Monate) Die regelmäßige Sperrfrist beträgt 12 Wochen ...sofern hier nicht weitere Ruhenszeiten im Rahmen von Abfindungen ins Spiel kommen. Konsequenz ist ein geringerer Rentenanspruch/-zuwachs aus den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn. Max. - sofern BBG erreicht - rd. 35 € mtl. 'Netto'-Rentenbetrag weniger, sofern die Sperrfrist 12 Wochen betrifft. Weitere 12 € weniger, wenn die Sperrfrist 6 Monate betrifft. Ohne Gewähr für den Standardfall bei hohem Einkommen /gesetzlich KV/PV /Auswirkungen auf die Gesamtleistungsbewertung vernachlässigbar. Gruß w.
Heinrich63am 11.10.2021 | 10:53
Hallo Wolfgang, vielen Dank für die schnelle Antwort! Bei den Sperrzeiten hatte ich die Leistungsverkürzung bei Eigenkündigung irrtümlich nicht sauber getrennt. Zusammen sind es dann 6 Monate. Nun zu Deiner Berechnung. Auch dafür vielen Dank. Da ich unter der BBG liege, hält sich der Verlust in Grenzen. Ich bin jetzt etwas beruhigter, egal wie es sich beruflich entwickelt bis zur Rente. VG Heinrich63
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