Hallo Britta,
die gesetzlichen Regelungen zu § 70 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch -Sechstes Buch- (SGB VI) sehen vor, dass für das Kalenderjahr des Rentenbeginns und für das davor liegende Kalenderjahr das vorläufige Durchschnittsentgelt zugrunde gelegt wird.
Der Rentenbeginn lag vermutlich im Jahr 2011.