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Experten-Antwort

Vorruhestand als Beamter pflegt Vater

von Beate18.11.2020 | 15:11
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6 Antworten

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Guten Tag, mein Mann ist aus gesundheitlichen Gründen im Vorruhestand als Beamter. Vor 2 Monaten hatte sein vater einen Schlaganfall und ist seitdem kognitiv stark eingeschränkt. Es wurde eine Pflegestufe beantragt und auch mit Stufe 2 bewilligt. Jetzt wurde mein Mann aufgefordert, anzugeben, wie viele sunden er wöchentlich ehrenamtlich für seinen vater da ist, ihn ehrenamtlich pflegt. Wir möchten gerne für den Vater da sein, aber haben auch Angst, das sich das dann auf die Vorruhestndsregelung auswirken könnte. Darf mein Mann seinen Vater auch ehrenamtlich pflegen, ohne gleich in eine versicherungspflichtige Tätigkeit hineinzugeraten ? In den ersten 4 Wochen war eine rund um die uhr betreuung nötig, jetzt ist durch Verteilung der Hilfen ein Zeitaufwand von 7 Stunden wöchentlich nötig. Tatsächlich werden natürlich mit Essen kochen, Ausflügen etc. mehr Szunden eingesetzt, aber das ist doch normal. Mein Mann hat Angst vor einer versicherungspflichtigen Ehrenamtlichen Pflege seines Vaters, weil er Nachteile in Bezug auf seinen Vorruhestandsstatus befürchtet. Was können wir nur machen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Beate,

bei der Pflege durch Familienangehörige oder Verwandte wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass diese die Pflege ehrenhalber – also „nicht erwerbsmäßig“ – ausüben. Ob diese Pflege Auswirkungen auf die Vorruhestandsleistung Ihres Mannes haben kann, müsste mit der Versorgungsstelle Ihres Mannes geklärt werden.

Solange Ihr Mann noch keine Pension nach Erreichen der dort maßgeblichen Altersgrenze bezieht, würde er der Versicherungspflcht in der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen. Die Pflegekasse würde nach Prüfung entsprechende Beiträge für ihn einzahlen.

Ein Rentenanspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung würde entstehen, wenn Ihr Mann mindestens 60 Monate Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht.

Inwieweit sich dieser Anspruch auf die Pension Ihres Mannes auswirken würde kann ebenfalls nur mit der Versorgungsstelle Ihres Mannes geklärt werden.

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5 Antworten

Saschaam 18.11.2020 | 15:47
Hallo, grundsätzlich begründet die Übernahme der häuslichen Pflege eines Angehörigen nicht den Status einer versicherungspflichtigen Tätigkeit. D.H. Ihr Mann kann sich im Rahmen seiner gesundheitlichen und zeitlichen Möglichkeiten um seinen Vater kümmern, ohne dass das Auswirkungen auf seinen Vorruhestandsstatus hat. Die Pflegeversicherung des Vater hat sich bei Ihrem Mann nach dem zeitlichen Aufwand der Pflege erkundigt, da sie bei Vorliegen entsprechender Voraussetzungen für Ihren Mann zusätzliche Rentenversicheungsbeiträge bei der gesetzlichen Rentenversicherung einzahlen kann. Ob das für Ihren Mann, der ja Beamter ist, überhaupt zutrifft ist sowieso fraglich. Siehe hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Am besten wäre es, sie lassen sich von der Krankenkasse/Pflegekasse des Vaters Ihres Mannes beraten oder Sie wenden sich vertrauensvoll an einen unabhängigen Pflegeberatungsstützpunkt. Herzliche Grüße Sascha
W°lfgangam 18.11.2020 | 16:26
Hallo Beate, Ihr Mann ist also Beamter und wird dann Pensionsansprüche nach Ablauf des Vorruhestands haben. > Mein Mann hat Angst vor einer versicherungspflichtigen Ehrenamtlichen Pflege seines Vaters, weil er Nachteile in Bezug auf seinen Vorruhestandsstatus befürchtet. Eine priv. Pflegetätigkeit ist keine 'Beschäftigung', die seinen Status als 'nur noch Vorruhestandsbeamter' aushebelt ..."der arbeitet ja doch mehr, als die vereinbarte/reduzierte Std.Zahl". Nochmals, die Pflegetätigkeit im priv./häuslichen Bereich ist keine Beschäftigung. Andererseits werden aufgrund der Pflegetätigkeit von der Pflegekasse Pflichtbeiträge in sein Rentenkonto gezahlt - auch wenn er bisher keins hatte, wird neu angelegt. Daraus könnte er einen Rentenanspruch haben, sofern wenigstens 60 Monate an Beiträgen vorliegen ...und der Dienstherr ihm die Rente umgehend von der Pension abzieht, sofern er den Höchstversorgungssatz erreicht hat. Vorteil: was ihm bleibt, wäre der Beitragszuschuss zur Rente für seine PKV und in Summe ein Hauch weniger an ESt ...das nun auch noch zu erläutern, würde den Rahmen hier sprengen ;-) TIPP: Kann nicht jemand anders aus dem familiären Umfeld die Pflegetätigkeit übernehmen - zumindest aus Sicht Rentenversicherung - der davon einen echten Nutzen für seine Rente hätte? Gegenüber der Pflegekasse wäre nur eine neue 'Zuordnung' der Pflegetätigkeit/welcher zeitliche Pflegeaufwand für wen, vorzunehmen ...wie Sie das 'intern' mit dem Pflegeaufwand tatsächlich regeln, bleibt Ihnen überlassen - ist aber auch schon am 'seidenen' Faden aus Sicht *Beschiss/Sozialleistungsbetrug zu sehen ;-) Gruß w.
Beateam 19.11.2020 | 06:54
Vielen Dank erst einmal für die bisherigen Antworten. Der Pflegegrad des Vaters ist mit Stufe 2 eingestuft worden. Wie viele Stunden werden eigentlich da als Mindestmaß angesetzt `? Mein Mann würde erst ab mehr oder mindestens 10 Stunden ehrenamtlichem Einsatz als "versicherungspflichtig" eingestuft werden. Er möchte das allerdings überhaupt nicht, weil ihn der ganze bürokratische Aufwand zusätzlich traumatisiert. Wir hatten jetzt eine schlaflose Nacht und wissen nicht mehr weiter. Die Idee einen anderen Angehörigen mit anzugeben geht natürlich auch, zumal sich die Last ja auch durch Besuche und Ausflüge mit anderen Angehörigen etwas verteilt. Aber im Grunde genommen möchten wir einfach nur unsere Ruhe, insbesondre mein Mann kann nicht mehr. Wieso wird er hier so dermaßen unter Druck gesetzt, als noch keine Pflegestufe beantragt war, hat er sich auch gekümmert und niemand hat es interessiert. Wir verstehen, dass so eine Versicherungspflicht im Grunde genommen Angehörigen dienen soll. Im Falle meines Mannes verstärkt der Druck jedoch seine Tendenz auf Überforderung mit Rückzug zu reagieren, es macht ihn krank. Über jeden weiterführenden Rat sind wir sehr dankbar.
Beateam 19.11.2020 | 06:53
Vielen Dank erst einmal für die bisherigen Antworten. Der Pflegegrad des Vaters ist mit Stufe 2 eingestuft worden. Wie viele Stunden werden eigentlich da als Mindestmaß angesetzt `? Mein Mann würde erst ab mehr oder mindestens 10 Stunden ehrenamtlichem Einsatz als "versicherungspflichtig" eingestuft werden. Er möchte das allerdings überhaupt nicht, weil ihn der ganze bürokratische Aufwand zusätzlich traumatisiert. Wir hatten jetzt eine schlaflose Nacht und wissen nicht mehr weiter. Die Idee einen anderen Angehörigen mit anzugeben geht natürlich auch, zumal sich die Last ja auch durch Besuche und Ausflüge mit anderen Angehörigen etwas verteilt. Aber im Grunde genommen möchten wir einfach nur unsere Ruhe, insbesondre mein Mann kann nicht mehr. Wieso wird er hier so dermaßen unter Druck gesetzt, als noch keine Pflegestufe beantragt war, hat er sich auch gekümmert und niemand hat es interessiert. Wir verstehen, dass so eine Versicherungspflicht im Grunde genommen Angehörigen dienen soll. Im Falle meines Mannes verstärkt der Druck jedoch seine Tendenz auf Überforderung mit Rückzug zu reagieren, es macht ihn krank. Über jeden weiterführenden Rat sind wir sehr dankbar.
Schadeam 19.11.2020 | 08:13
ganz einfach: mit der Pflegekasse kommunizieren dass die V-Pflicht nicht gewünscht wird...oder dass er "nur" 9 Wochenstunden pflegt....die Kasse wird da keinen Stress machen - die ersparen sich nämlich die Beiträge. Sorry, aber eigentlich machen Sie sich in dieser Frage vollkommen unnötigen Stress - denn auch bei V- Pflicht hätte Ihr Mann keinen einzigen Nachteil. Die Kasse macht nämlich alles richtig - die informieren die Betroffenen über mögliche Vorteile - wenn Ihr Mann diese Vorteile nicht annehmen will, ist es auch gut, dann handeln Sie wie im 1. Absatz beschrieben. Schönen Tag
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