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Experten-Antwort

Vorruhestand bis 63 - danach arbeitslos

von Nc21.11.2024 | 11:26
651 Ansichten
4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Darf man sich nach einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über Vorruhestand bis zum 63. Lebensjahr für die Zeit bis zum erreichen der Altersgrenze für besonders langjährig versicherte arbeitslos melden oder muss man nach auslaufen der Vereinbarung zwingend Rente mit Abschlägen beantragen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo NC,

 

das kommt auf den mit dem Arbeitgeber geschlossenen Vertrag an. Manche dieser Verträge schließt eine anschließende Arbeitslosigkeitsmeldung ausdrücklich aus. Ob Anspruch besteht, in welcher Höhe ALG I gezahlt wird, ob es zu einer Sperrfrist oder gar einer Anspruchsdauerkürzung kommt müssen Sie bei der Agentur für Arbeit erfragen. 

Bitte beachten Sie, dass in den letzten 2 Jahren vor Rentenbeginn der Altersrente für besonders langjährig Versicherte die Zeiten des Bezugs von ALG I nicht zur Erfüllung der Wartezeit von 45 Jahren dazu zählen. Haben Sie die 45 Jahre Wartezeit bereits vor Beginn der Zahlung von Arbeitslosengeld I erfüllt ist der Bezug unschädlich für die Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzung der Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

 

Mit freundlichen Grüßen 

Ihr Expertenteam

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3 Antworten

Schon wieder?am 21.11.2024 | 11:44
Genau diese Frage wurde gestern schon einmal gestellt, vermutlich auch von Ihnen, auch wenn Sie sich jetzt anders nennen. Lesen Sie sich das einfach durch und verschonen Sie uns mit weiteren immer gleichen Fragen. https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/vorruhestand-danach-a…
Falsche Baustelleam 21.11.2024 | 12:21
Ob Sie sich "arbeitslos melden dürfen", klären Sie bitte mit der Agentur für Arbeit (und ggf. je nach den Details in Ihrem Vorruhestandsvertrag auch mit den Arbeitgeber). Die Deutsche Rentenversicherung hat mit dieser Fragestellung absolut nicht zu tun.
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