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Vorsorgeausgleich

von jana06.10.2008 | 21:07
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3 Antworten

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hi, meine frage an sie wäre: ich werde mich demnächst scheiden lassen...wie läuft das jetzt mit dem vorsorgeausgleich oder wie das heißt? bekomme ich da die hälfte der rentenpunke meines mannes....und wie zählen diese erworbenen punkte...zählen die genauso als hätte ich gearbeitet...werden nur die punke aufgeteilt die in der ehe erwirtschaftet wurden...? liebe grüße und danke!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo jana,

wird eine Ehe geschieden, findet der Versorgungsausgleich statt. Das kann man sich so vorstellen, als würde ein Guthaben umgebucht. Derjenige mit dem höheren Guthaben gibt so viel ab, bis der mit dem geringeren oder mit gar keinem Guthaben gleichviel besitzt.

Dadurch sollen während der Ehezeit erworbene Versorgungsansprüche gleichmäßig aufgeteilt werden. Ausgleichspflichtig ist der, der die höheren Ansprüche erworben hat. Der andere Ehepartner bekommt zum Ausgleich die Hälfte des Wertunterschiedes. Vereinfacht heißt das: Beim Versorgungsausgleich bekommt der eine Ehepartner das hinzu, was der andere an Versorgungsanwartschaften verliert.

Die Folge des Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung ist, dass sich die Rente des Ausgleichspflichtigen verringert, die des Ausgleichsberechtigten erhöht.

Näheres über die Durchführung des Versorgungsausgleichs und die Berücksichtigung in Ihrem Versicherungskonto erfahren Sie in folgender Broschüre der DRV:

"Geschiedene - Ausgleich bei der Rente"

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_7112/SharedDocs/de/Inhalt/04__Formulare__Publikationen/02__info__broschueren/03__rente/geschiedene__ausgleich__bei__rente,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/geschiedene_ausgleich_bei_rente

2 Antworten

Schiko.am 06.10.2008 | 22:11
In der tat, aufgeteilt werden die während der ehe ent- standen entgeltpunkte, resultierend aus den verdiensten beider partner Hat die ehefrau - aus welchen gründen auch immer- keine beiträge abgefürt nuss der ehemann die hälfte der punkte an die ehefrau abgeben. Sind dies 20 entgeltpunkte eben 10 entgeltpunkte mit 26,56 x 10 265,60 rentenwert. Dieser betrag wächst bei jährlicher rentenerhöhung mit. Hat dagegen während er ehedauer der ehemann sich 20 entgelt- punkte angesammelt, die ehefrau dagegen nur 10 entgeltpunkte, erfolgt die aufteilung salamonisch 15 zu 15 entgeltpunkte. Gerecht oder ungerecht sei dahingstellt, neuerdings aber werden diese engtgeltpunkte gleich nach dem scheidungsurteil dem begünstigten auf sonderkonto gutgeschrieben. MfG.
-_-am 07.10.2008 | 01:34
Der Versorgungsausgleich bezieht sich auf die Ehezeit. Ehezeit nach § 1587 Abs. 2 BGB ist die Zeit vom ersten Tag des Monats, in dem die Ehe geschlossen worden ist, bis zum letzten Tag des Monats, vor Beginn des gerichtlichen Scheidungsverfahrens (Rechtshängigkeit). Ausgeglichen wird der hälftige Wertunterschied der höheren Anwartschaften zugunsten des Ehepartners mit den niedrigeren Anwartschaften.
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