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Experten-Antwort

Vortzeitige Rentę.

von Aleksandra19.11.2021 | 11:41
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4 Antworten

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21 Februar ich werde 60 Jahre alt. Ich arbeite seit 15 Jahren auf einem Bauernhof in Deutschland, gibt es eine Chance auf eine vorzeitige Rente?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Aleksandra,

wie die beiden Vorredner bereits aufgeführt haben, sind für eine vorzeitige Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nötig.

Zu diesen 35 Jahren werden auch so genannte Anrechnungszeiten (z.B. für Zeiten der Schule/des Studiums nach dem 17. Lebensjahr) und Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung hinzugezählt.

Sofern Sie auch im Ausland gearbeitet haben, können auch diese Zeiten zur Erfüllung der so genannten Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) berücksichtigt werden. Dazu müssen die Zeiten entweder in einem EU-Mitgliedsstaat (sowie Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, zurückgelegt worden sein.

Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich am besten an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger und vereinbaren einen Beratungstermin.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Berateram 19.11.2021 | 11:44
Nur, wenn Sie 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorweisen. Ein Blick in Ihre Rentenauskunft gibt Ihnen die Antwort. Falls Sie in die landwirtschaftliche Alterskasse eingezahlt haben, sollten Sie sich an diese wenden.
senf-dazuam 19.11.2021 | 13:32
Hallo Aleksandra! Wenn Sie vor den 15 Jahren noch weitere rentenrechtlich relevante Zeiten zurückgelegt haben (weitere beitragspflichtige Beschäftigung, Schule, Ausbildung oder Kindererziehung in Deutschland, ...) dannn müssen davon 35 Jahre zusammenkommen, damit die Rente ab 63 Jahren bezogen werden kann. Die Regelaltersgrenze liegt für Sie bei 66 Jahren und 8 Monaten, ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf die Regelaltersrente, wenn 5 Jahre lang Beiträge an die DRV geflossen sind. Zeiten in der "Sozialversicherung für Landwirtschaft, ..." bleiben hier unberücksichtigt, wenn Sie dort Beiträge gezahlt haben, dann wenden Sie sich an https://www.svlfg.de/alterskasse
W°lfgangam 19.11.2021 | 17:53
*melken Sie noch 3 Jahre weiter, und die Rente ist geschlagen in Butter – Ausnahme, es sind importierte Kühe, dann müssten Sie die vorher adoptiert haben <- Ihr örtliches Standesamt klärt Sie dazu auf ;-) Gruß w.
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