Hallo Aleksandra,
wie die beiden Vorredner bereits aufgeführt haben, sind für eine vorzeitige Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung mindestens 35 Jahre rentenrechtliche Zeiten nötig.
Zu diesen 35 Jahren werden auch so genannte Anrechnungszeiten (z.B. für Zeiten der Schule/des Studiums nach dem 17. Lebensjahr) und Kindererziehungszeiten/Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung hinzugezählt.
Sofern Sie auch im Ausland gearbeitet haben, können auch diese Zeiten zur Erfüllung der so genannten Wartezeit (=Mindestversicherungszeit) berücksichtigt werden. Dazu müssen die Zeiten entweder in einem EU-Mitgliedsstaat (sowie Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) oder in einem Land, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, zurückgelegt worden sein.
Sollten Sie weitere Fragen zu dem Thema haben, wenden Sie sich am besten an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger und vereinbaren einen Beratungstermin.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung