Hallo Franz,
grundsätzlich ist es durchaus möglich, die Maßnahme vorzeitig zu beenden. Übergangsgeld wird allerdings nur bis zum tatsächlichen Aufenthalt gezahlt. Sollten Sie also die Klinik am Samstag verlassen, wird in der Regel auch nur bis zu diesem Zeitpunkt gezahlt.
Haben Sie bereits Übergangsgeld erhalten, wird der zu viel gezahlte Betrag zurückgefordert.
Wie der weitere Anspruch des Krankengelds aussieht, sollten Sie mit Ihrer Krankenversicherung klären.