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Experten-Antwort

Vorzeitige Reha Entlassung AU und Rehaunfähig

von Rose02017507.12.2011 | 14:24
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5 Antworten

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Hallo jetzt habe ich gerade meine Abschlussuntersuchung gehabt, und ich mußte einen Zettel unterschreiben wo din steht Teilhabe am Arbeitsleben unter zwei Stunden in 4 Wochen ist nicht gegeben. Und danach wird mir erzählt aber Rente bekommen Sie nicht weil sie ja die anderen 35 Tabletten Sorten noch nicht genommen haben und sie hier ja auch nicht überall mitgemacht haben, ging aufgrund meiner Erkrankung nicht deswegen entlässt sie mich ja, Jetzt hat sie mich da stehen lassen und ich weiß nicht mehr weiter, bin jetzt demnächst Harz4 Empfänger ? Wird der Reha Antrag in einen Rentenantrag umgewandelt oder wird der gleich abgelehnt, ich habe keinen Plan mehr ich finds nur eine Frechheit den Patienten doof sterben zu lassen. Ich weiß nicht mehr weiter !! Hilfe

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Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bei dieser unsicheren Lage würde ich einen Erwerminderungsantrag stellen. Bei diesem werden dann alle gesundheitlichen Aspekte durchleuchtet.

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4 Antworten

HotteXam 07.12.2011 | 14:35
Für die medizinische Betreuung ist erst einmal ist Arzt der erste Ansprechpartner. Abgesehen davon können Sie jederzeit einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen bzw. einen Antrag auf Teilhabe. Unabhängig davon, was Sie in der Reha unterschrieben haben oder welche Tabletten Sie nehmen sollen.
Rose020175am 07.12.2011 | 14:39
Danke für die Antwort, ich bin nur hin und her gerissen und jetzt total verunsichert, weil ich nicht mehr weiter weiß wer irgendwas bezahlt geschweige entscheidet, ich habe zuhause 3 Ärzte die sich um mich kümmern und sie sagt sie haben nicht alles ausgeschöpft deshalb bekommen sie keine Rente
Rose020175am 07.12.2011 | 16:05
Hallo die EM-Rente kennt die gute Dame hier anscheinend nicht, Aber wieso ist die Sache unsicher ? Mehr als Reha kann ich doch nicht machen, und wenn es mir hier schlechter geht ist damit ja keinen geholfen
Krämersam 07.12.2011 | 17:51
Also die Rehaärztin entscheidet NICHTS - gar nichts ! Und was die Dame zu ihnen heute gesagt hat und was dann wirklich auch dann so im schriftlichen Rehabericht steht, steht noch mal auf einem ganz anderen Blatt. Aus Erfahrung kann man sagen, das die Ärzte gerne und oft im Entlassgespräch den Mund recht voll nehmen und das dann so niemals oder zumindest in abgeänderten Form auch in den Rehaabschlussbericht kommt... Es wird jetzt eben ein ausführlicher Rehabericht erstellt und dieser dem Kostenträger ( wohl der RV ) übersandt. Alles was dort drin steht ( z.b. zu ihrer Erwerbsfähigkeit, zu einer event. Teilhabe am Arbeitsleben etc. pp ) ist lediglich eine Empfehlung an die RV und sonst gar nichts. Der med. Dienst der RV muss sich nicht daran halten noch danach richten . Ob Sie z.b. wirklich Erwerbsgemindert sind und eine EM-Rente in Frage kommt, wird immer anhand der Bewertung aller med. Unterlagen entschieden und nicht nur alleine aufrgund des Rehaberichtes. Wenn Sie sich jetzt nach der Reha noch nicht wieder arbeitsfähig fühlen müssen Sie halt zu ihrem Arzt gehen und der kann Sie dann erstmal ( wenn er auch dieser Meiung ist ) weiter krank schreiben. Sie bekommen dann weiterhin Krankengengeld von ihrer Krankenkasse. Ohne Geld stehen Sie also jetzt nach der Reha nicht da. Sollte die RV Sie dann wirklich für EM halten und damit eine EM-Rente in Betracht kommen, wird aus ihrem Rehaantrag ganz automatisch ein EM-Rentenantrag und die RV würde Sie dann anschreiben und um formelle EM-Antragstellung bitten. Natürlich können Sie jetzt dem auch schon zuvor kommen und von sich aus gleich einen EM-Antrag stellen. Sie werden dann sehen was dabei rauskommt. emr für Sie letztlich entscheiden wird,
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