Hallo dersichderRentenähernde,
Wenn Sie mit 63 Jahren die Altersrente vorzeitig in Anspruch nehmen wollen, berechnen sich die Abschläge bis zu deren möglichen abschlagsfreien Rentenbeginn – in der Regel mit Erreichen der Regelaltersgrenze. Wenn Sie ab dem 01.01.1963 geboren Sind wäre das das 67. Lebensjahr.
Auch wenn Sie mit 63 Jahren bereits die Wartezeit von 45 Jahren für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte erfüllt haben sollten, nützt Ihnen dies für die Rente ab 63 leider nichts. Die Renten haben nichts miteinander zu tun.
Die Abschläge von 14,4 % bleiben ein Leben lang bestehen und auch darüber hinaus bei einer evtl. Hinterbliebenenrente aus Ihrer Versicherung.