Die Zuverdienstgrenze soll bei Altersrenten ab 01.01.23 wegfallen. Kommt das so kann er neben der vollen Rente unbegrenzt selbständig tätig sein.
Welche Abzüge (Steuern oder was?) er als Selbständiger hat ist keine Rentenfrage
Vielen Dank! Nein, ich meinte mit Abzügen, ob was von seinem Einkommen bei der Rente abgezogen wird, weil er vorzeitig mit Abschlägen gehen möchte. Muss er dann von seinen 1000 Euro Einkommen dann noch Kranken und Rentenversicherung zahlen?
Hallo FrauJ,
wenn - wie @Schade schon schrieb - der Wegfall der Hinzuverdienstgrenze rechtzeitig 'Gesetz' wird, würde vom Einkommen nichts bei der Rente angerechnet werden.
Die Rente ist aber KV/PV-versicherungspflichtig. Hier kommt es dann darauf an, ob Ihr Mann gesetzlich versichert ist (dann werden die Beiträge gleich einbehalten) oder 'freiwillig gesetzlich' oder 'privat'. In den beiden letzteren Fällen beteiligt sich die die DRV mit einem Zuschuss, für den ein Antrag gestellt werden muss.
Lesen Sie hierzu auch dieses Merkblatt:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Wie der 'steuerpflichtige Gewinn'*) aus der selbstständigen Tätigkeit KV/PV zu versichern ist, erfahren Sie bei der zuständigen Krankenkasse.
Und Steuern fallen auch auf beide Einkünfte an. Da berät Sie Ihr Steuerberater oder auch ein Lohnsteuerhilfeverein.
*) der 'steuerpflichtige Gewinn' (also Gewinn aus Einnahmen-Ausgaben) wäre auch der Betrag, der beim Hinzuverdienst berücksichtigt werden würde, sollte sich die Grenze doch nicht ändern.
Einen schönen Abend und alles Gute!