Guten Morgen Anke,
sind Sie richtig informiert. Wenn Sie Rente beanspruchen und so lange Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben, wäre die richtige unterhaltssichernde Leistung die Hilfe zum Lebensunterhalt, die beim Sozialamt zu beantragen ist. Ausnahme: Sie wären dauerhaft erwerbsgemindert, denn dann wäre das Grundsicherungsamt für die unterhaltssichernde Leistung zuständig.
Inwieweit das Sozialamt diese Leistungen reglementiert bzw. versagen kann, fragen Sie bitte dort nach.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam