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Experten-Antwort

Vorzeitiger Abbruch Kinderreha

von bqrcr05.02.2019 | 05:18
706 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen, ich werde mit meinen Kindern eine Kinderreha antreten. Nun weiß ich aber leider jetzt schon, dass ich diese vermutlich aus privaten Gründen (keine medizinischen Gründe) um 3 Tage verkürzen muss. Wie läuft das ab, auf was muss ich achten? Und welche Konsequenzen hätte der vorzeitige Abbruch? Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag,

bitte informieren Sie die Rehabilitationseinrichtung, wenn Sie vor Ort sind. Eine Verkürzung der Leistung ist grundsätzlich möglich. Wenn die Rehabilitation von der Rentenversicherung bewilligt wurde, ergeben sich durch die Verkürzung keine rechtlichen Nachteile.

Ggf. besteht auch die Möglichkeit, dass eine andere (Bezugs-)Person das Kind für die restliche Dauer der Rehabilitation begleitet (z.B. Ehepartner) oder das Kind die Rehabilitation allein zu Ende durchführt.

Sie können natürlich beim Kostenträger auch um eine Verschiebung der Leistung bitten. Da die Kinderrehabilitation aber nur um drei Tage verkürzt werden soll, kommt eine Verschiebung vermutlich für Sie eher nicht Betracht.

Freundliche Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Ulliam 05.02.2019 | 07:02
Wenn du es vorher schon weißt, dann würde ich den Termin verschieben
Deutsche Rentenversicherung
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