Guten Tag,
bitte informieren Sie die Rehabilitationseinrichtung, wenn Sie vor Ort sind. Eine Verkürzung der Leistung ist grundsätzlich möglich. Wenn die Rehabilitation von der Rentenversicherung bewilligt wurde, ergeben sich durch die Verkürzung keine rechtlichen Nachteile.
Ggf. besteht auch die Möglichkeit, dass eine andere (Bezugs-)Person das Kind für die restliche Dauer der Rehabilitation begleitet (z.B. Ehepartner) oder das Kind die Rehabilitation allein zu Ende durchführt.
Sie können natürlich beim Kostenträger auch um eine Verschiebung der Leistung bitten. Da die Kinderrehabilitation aber nur um drei Tage verkürzt werden soll, kommt eine Verschiebung vermutlich für Sie eher nicht Betracht.
Freundliche Grüße