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Experten-Antwort

Wahlleistungen

von Susi05.11.2023 | 09:15
187 Ansichten
7 Antworten

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Ich bekomme nach einer Knieoperation eine Reha und durfte mit die Klinik aussuchen. Da ich eine Zusatzversicherung habe buchte ich Wahlleistungen, also ein höherwertiges Zimmer mit kleinen Extras hinzu, was meine Versicherung auch sofort genehmigte. Vor Ort, ich frisch operiert, hieß es dann, die Wahlleistungen sind nur möglich für Patienten die über Krankenkasse die Reha machen, nicht jedoch für DRV Patienten und ich musste die Zeit in einen normalen Zimmer verbringen und die Leistung der Zusatzversicherung ist dann verfallen. Ich habe jedoch genau für diesen Zweck diese Versicherung angeschafft, damit es mir im operationsfall der ja hoffentlich nicht oft eintritt, gut geht und ich nicht im schäbigen, abgewetzten Zimmer mit 80 cm bettpritsche schlafen muss. Wer kann mir erklären, was das soll? Warum? Ich verstehe es nicht.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Susi,

da es sich hier um Wahlleistungen handelt, können wir leider keine Auskunft darüber geben, ob die Reha-Klinik eine entsprechende Versorgung stellen darf oder nicht.

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6 Antworten

Mikeam 05.11.2023 | 10:03
Das wird hier immer wieder gefragt und es ist, wie es ist. Bei der DRV gibt es keine 2 - Klassengesellschaft.
Susiam 05.11.2023 | 11:41
Ach und es ist keine zwei Klassen Gesellschaft wenn die Kassenpatienten und die DRV Patienten in der selben Reha mit der selben Operation unterschiedliche Möglichkeiten haben?
Nilsam 05.11.2023 | 14:24
Nur einfache Gemüter sehen das so. Es ist komplett richtig, dass alle Versicherten der Rentenversicherung gleichwertige Leistungen erhalten. Sonst würden Sie dagegen wettern, dass sich wohlhabende bessere Leistungen zukommen lassen, obwohl Sie gleich versichert sind.
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