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Experten-Antwort

Waisenrente

von Chantalle09.01.2017 | 21:34
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2 Antworten

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ch wollte mich vorab einmal erkundigen, ich schildere euch erstmal den Sachverhalt: Das Kind gebr. 10/1994 lebte seit 10/1996 bei den Großeltern. Die Mutter hatte nach allem Anschein nach das Sorgerecht. Die Großeltern kümmerten sich um alles, angefangen von der Anmeldung beim Kindergarten. Kindergeld ab dem 01/1998 direkt an die Großeltern gezahlt, desweiteren wurde von der Sozialhilfe ein Unterhaltsvorschuss für das Kind direkt an die Großeltern gezahlt. Die Mutter hat keine Zahlungen in irgendeiner Art und Weise jemals geleistet. Die komplette Erziehung,Arztbesuche, Schule etc. wurde von den Großeltern bzw. später der Oma geregelt. Der Opa ist 2005 und Oma 2016 verstorben, das Kind lebte bis zum 12/2014 bei der Oma. Jetzt hat das Kind einen Antrag auf Waisenrente gestellt. Im Vorfeld wurde ihr allerdings schon mündlich versichert, das sie nur einen Anspruch auf eine Halbwaisenrente hätte, da die Mutter noch lebt. Aber da die Großeltern das Kind ja in den Haushalt aufgenommen haben und sie sich ausschließlich um das Kind gekümmert haben

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Chantalle,

praktisch ist mir hierzu kein Fall bekannt, allerdings sollten Sie es ggf. einfach mal beantragen und entsprechend argumentieren. Gegen einen Ablehnungsbescheid könnte auch noch Widerspruch und Klage erhoben werden.

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1 Antworten

W*lfgangam 09.01.2017 | 21:50
Hallo Chantalle, ...könnte unabhängig von den leiblichen Eltern auch ein _Halb_waisenrentenanspruch von den Großeltern abgeleitet werden/der höhere Anspruch zählt dann. Solange auch nur noch ein Elternteil lebt (leibliche, Pflege-, Stief- oder Großeltern), geht es nur um Halbwaisenrente. Antrag stellen und prüfen lassen - im Antrag nach der leiblichen Mutter werden auch Fragen nach weiteren 'Elternteilen' gestellt und es sind 2 zusätzliche Antragsverfahren nach den Großeltern einzuleiten. Mühsam in der Antragsaufnahme, aber darum geht es nicht. Gruß w.
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