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Waisenrente bei Ausbildungspause

von willi3209.07.2010 | 10:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, meine Tochter bezieht eine Halbwaisenrente. Sie hat nach dem Abitur ein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. In der Zeit dazwischen wurde die Waisenrente weitergezahlt. Das FSJ endet nun am 31.7.2010 und am 1.10.2010 wird eine Ausbildung aufgenommen. Nun entnehme ich dem Schreiben des DRV, dass für diese Ausbildungspause keine Weiterzahlung vorgesehen ist. Hat es bezüglich dieser Ausbildungspausen Änderungen gegeben ? Mit freundlichem Gruß Willi32

4 Antworten

Rentendocam 09.07.2010 | 10:41
Nach § 48 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. b SGB VI wird eine Waisenrente während einer Übergangszeit nur gewährt, wenn diese höchstens vier Kalendermonate dauert. Steht im Zeitpunkt der Beendigung des ersten Ausbildungsabschnittes bereits fest, dass eine weitere Ausbildung bzw. die Ableistung des Wehr-/Zivildienstes oder eines freiwilligen Dienstes erst nach mehr als vier Kalendermonaten aufgenommen werden kann, endet der Anspruch auf Waisenrente mit Ablauf des Monats, in dem der erste Ausbildungsabschnitt beendet wurde. Es besteht während der Übergangszeit kein Anspruch auf Waisenrente.
-am 09.07.2010 | 11:57
Wenn das freiwillige soziale Jahr am 31.07.10 endet und die neue Ausbildung am 01.10.10 beginnen soll und dies der RV auch mitgeteilt und durch einen Nachweis (Bescheinigung der Stelle, wo die neue Ausbildung begonnen werden soll) belegt worden ist müßte m.E. auch für die Übergangszeit ein Waisenrentenanspruch bestehen. Ich vermute mal, das hier noch keine Bescheinigung für die Zeit ab 01.10.10 vorgelegt wurde. Dies sollten Sie dann baldmöglichst nachholen.
willi32am 09.07.2010 | 12:25
Herzlichen Dank für die Auskunft !
nixam 13.07.2010 | 12:52
das war informativ. danke
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