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Experten-Antwort

Waisenrente und Nebenjob?

von Thalia16.10.2011 | 16:37
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Schönen guten Tag, Ich bin gerade16 Jahre alt geworden und kriege Vollwaisenrente und Kindergeld aber kein Schülerbafög oder Wohngeld. Zusammen sind das ungefähr 550,- Euro. Für mein WG Zimmer gehen davon 200,- Euro ab. Ich habe also 350,- Euro zum Leben. Das ist ja wohl mehr, als ich mit Hartz IV hätte. Ich gehe aufs Gymnasium und mache, wenn alles klappt, in zwei Jahren Abi. Wenn ich Nachhilfeunterricht gebe und ungefähr 100,- oder 150,- Euro im Monat verdiene, muss ich das irgendwo anmelden? Oder müssten das die Eltern der Nachhilfeschüler machen? Ist ja sonst eigentlich Schwarzarbeit, oder? Ehrlich gesagt, das habe ich schon länger so nebenbei gemacht. Jetzt möchte ich aber nebenbei richtig jobben. Ich würde gerne wissen, ob der Verdienst dann von der Waisenrente abgezogen wird. Ich habe gehört, bis man 18 Jahre alt ist, gibt es keine Abzüge, stimmt das? Oder ist ein 400,- Euro Job anrechnungsfrei? Es ist ja schon ziemlich stressig, neben der Schule zu arbeiten. Wenn ich dann fast nichts rauskriege, würde ich es eher lassen. Mein Betreuer vom Jugendamt wusste nicht so Bescheid, der meinte, ich soll das hier mal posten. Schon mal danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Bis zum 18. LJ gibt es keine Einkommensanrechnung auf Waisenrenten. Ab dem 18. LJ ist auf den Arbeitsverdienst die Freigrenze 805,78 brutto und 483,47 netto (in den alten BL). Ein 400,- EURO-Job ist also nicht schädlich, muss aber gemeldet werden.

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1 Antworten

-_-am 16.10.2011 | 23:45
Bis zum 18. Lebensjahr gilt keine Einkommensgrenze. Es gibt danach einen Freibetrag für den Hinzuverdienst, der für die Waisenrente beim 17,6-fachen des aktuellen Rentenwerts bzw. aktuellen Rentenwerts (Ost) liegt. Der aktuelle Rentenwert betrug im ersten Halbjahr 2011 27,20 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 27,47 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) betrug im ersten Halbjahr 2011 24,13 Euro und ab 1. Juli 2011 dann 24,37 Euro. Vorher sind aber zunächst Pauschalabzüge zu berücksichtigen. Bei versicherungspflichtiger Beschäftigung sind das 40% vom sozialversicherungspflichtigen Bruttoentgelt.
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