Bis zum 18. LJ gibt es keine Einkommensanrechnung auf Waisenrenten. Ab dem 18. LJ ist auf den Arbeitsverdienst die Freigrenze 805,78 brutto und 483,47 netto (in den alten BL). Ein 400,- EURO-Job ist also nicht schädlich, muss aber gemeldet werden.
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Bis zum 18. LJ gibt es keine Einkommensanrechnung auf Waisenrenten. Ab dem 18. LJ ist auf den Arbeitsverdienst die Freigrenze 805,78 brutto und 483,47 netto (in den alten BL). Ein 400,- EURO-Job ist also nicht schädlich, muss aber gemeldet werden.
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