Hallo T_Rob,
freiwillige Beiträge für das jeweilige Kalenderjahr können Sie bis zum 31. März des Folgejahres zahlen.
Wir empfehlen eine rechtzeitige Antragstellung mit dem Formular V0060:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/DE/_pdf/V0060.html
Im Zusammenhang mit Ihrer Selbständigkeit sollten Sie sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung auch zu den Themen "Versicherungspflicht kraft Gesetzes" und "Versicherungspflicht auf Antrag" beraten lassen.
Wichtige Informationen finden Sie auch in den Broschüren "Selbständig – wie die Rentenversicherung Sie schützt" und "Freiwillig rentenversichert: Ihre Vorteile":
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/freiwillig_rentenversichert_ihre_vorteile.html
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung