Hallo Hans-Georg Berndorf,
beim laufenden Bezug einer kleinen Witwenrente erfolgt die Umwandlung in die große Witwenrente bei Vollendung des entsprechenden Lebensalters (45 +) von Amts wegen. Die Witwe erhält ein Anschreiben, womit vorallem eingetretene Rechtsänderungen abgeklärt werden.
Wird eine kleine Witwenrente nicht bezogen, erfolgt die Umwandlung nur auf Antrag. Vom Rentenversicherungsträger ergeht hierfür keine Aufforderung.