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Experten-Antwort

Wann in Rente?

von Erika N.25.10.2021 | 14:28
76 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, ich bitte hier um eine Auskunft. Bin August 59 geb., komme nicht auf diese 45 Beitragsj., würde bis 66 J. u 2 Monate arbeiten müssen. Mein Mann geht bald in Rente , wollte dann auch nicht mehr lange arbeiten gehen. Kann ich mit Abschlag früher in Rente?, nicht Schwerbeh. Danke für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Erika N.,

Ihre Frage lässt sich im Rahmen dieses Forums leider nicht abschießend beantworten, da einfach zu viele individuelle Faktoren zu berücksichtigen wären.

Es wäre daher zielführender, wenn Sie sich persönlich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

Dort kann man wesentlich individueller auf die Gesamtumstände Ihres Einzelfalls - insbesondere auch unter Berücksichtigung Ihrer bisherigen Versicherungsbiografie und der ggf. zu erwartenden Rentenhöhen - eingehen, als dies hier in diesem Forum möglich wäre.

Diese Beratung kann auch telefonisch durch den Regionalträger, der für Ihren Wohnort zuständig ist, erfolgen. Bitte vereinbaren Sie einen entsprechenden Termin.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

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bitte beachten Sie die Netiquette und bleiben Sie sachbezogen und respektvoll in Ihrer Kommunikation.

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Allen einen schönen Tag und beste Grüße

Ihr Admin

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

10 Antworten

Lesen bildetam 25.10.2021 | 14:32
Ein Blick in Ihre Rentenauskunft beantwortet Ihre Frage!
santanderam 25.10.2021 | 14:57
09/2022 mit 11,4% Abschlag
Siehe hieram 25.10.2021 | 15:15
Hallo Erika N. wenn Sie aber 35 Beitragsjahre erreicht haben, können Sie ab September 2022 mit 11,4 % Abschlag in Rente gehen. Das sind 0,3 % pro Monat bis zum Regelrentenalter. D.h., falls Sie erst ab einem späteren Datum diese Rente beantragen (was möglich ist), wird der Abschlag entsprechend etwas geringer. Hierbei sollten Sie dann aber berücksichtigen, dass der zu versteuernde Anteil der Rente jährlich um ein Prozent steigt. Bei einem Beginn in 2022 ist der Besteuerungsanteil 82 %, bei einem Beginn erst ab 01/2023 wären es dann 83 %. Die letzte Rentenauskunft können Sie als Anhaltspunkt nehmen, wie hoch Ihre Rente dann also wäre, oder Sie lassen sich bei Ihrer zuständigen DRV eine Proberechnung für das gewünschte Datum erstellen. Damit die Beitragszahlungen bis Ende 2021 dann schon erfasst sind, sollten Sie diese aber nicht vor Februar 2022 beantragen. Als vorgezogener Altersrentner dürfen Sie neben der Rente noch einen Jahresverdienst von 6.300 EUR erwirtschaften. Hierzu gehören z.B. auch steuerpflichtige Mieteinnahmen, steuerpflichtige Erträge aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage und ähnliches. Wenn dies bei Ihnen alles nicht anfällt, wären die 6.300 EUR 'verfügbar' für einen 'Minijob', der neben der Rente ausgeübt werden kann. Das könnte evtl. interessant sein, falls Ihnen 'der Olle dann doch mal auf die Nerven geht' ;-) Alles Gute!
Zeitvertreibam 25.10.2021 | 15:37
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Sie haben noch keine Ausführungen zu einer möglichen Ausgleichszahlung gemacht. Wurde zwar nicht nachgefragt aber in Ihrem umfangreichen Beitrag geben Sie ja auch Antworten auf Fragen, die gar nicht gestellt wurden. In diesem Sinne, einen schönen Zeitvertreib.
Schadeam 25.10.2021 | 16:00
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Jetzt fangen Sie bitte nicht auch noch damit an Altersrentnern zusätzlich zur Rentenauskunft eine Probeberechnung vorzuschlagen. Man kann alles überreizen.....was das letzte Jahr pi mal daumen bringt, kann doch jeder einigermaßen begabte Rentenfachmann auch ohne Probeberechnung fast centgenau abschätzen. Sie mögen ja Zeit ohne Ende haben, die DRV Sachbearbeitung aber nicht....
Schadeam 25.10.2021 | 18:28
Lieber @W*lfgang, das werden Sie aber doch wohl auch so sehen, dass neben der jährlichen Rententiformation oder Rentenauskunft eine Probeberechnung einer Altersrente "reine Bürokratie" ist und keinerlei Mehrwert besitzt. Ich lasse @siehe hier ja gerne sein Hobby und schätze seine Beiträge im Allgemeinen, wenn aber sinnlos bürokratisch und rein theoretisch übertrieben wird,.......dann endet mein Verständnis.
Siehe hieram 25.10.2021 | 19:02
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Vorrangig hatte ich auf die Rentenauskunft verwiesen, nehme Ihren Hinweis aber gern zur Kenntnis. Wenn 'Erika N' dann allerdings in der telefonischen Beratung (auf die der @Experte überhaupt verwiesen hat) an einen wie '@Schade' gerät, bekommt sie die Zahl ja auch ohne Papierkram im Telefonat... Falls nicht... Dann also 'nur' eine aktuelle 'Rentenauskunft' anfordern?? Oder sich einfach überraschen lassen, was dann am Ende im Bescheid steht?? So helfen ihr dann wenigstens unsere Nebendiskussionen ebenfalls weiter: 'einfach mal schnell selbst ausrechnen' ;-) Einen schönen Abend!
W°lfgangam 25.10.2021 | 19:04
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Lieber/werter @Schade, meine Antwort bezog sich einzig auf den sinnfreien Kurz-Beitrag von @Praktiker :-) IHR Beitrag oben hingegen trifft den Kern - sowenig/zusätzliche Arbeit wie möglich - und pi x Daumen können wir je nach Datenlage aus den vorhanden Daten bis zum Rentenbeginn eine zuverlässige Schätzung ableiten. Wer Internet-affin ist, nimmt schlicht den Rentenhöhen-/beginnrechner der DRV, um die Varianten durchzuspielen: *) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Okay ...sind vielleicht 4-5 Klicks/Eingaben erforderlich, um wiederholt diverse Szenarien durchzuspielen – davon nicht überfordern lassen ;-) Bei gleichmäßigen Einkünften in den letzten 5 Jahren passt auch das Ergebnis wunderbar - KV/PV-Abzug nicht vergessen, bzw. KV-Zuschuss bei nur möglicher freiwilliger KV/oder PKV. Gruß w. *) PS: so langsam wird man bei den immer jünger werdenden Jahrgängen zum 'Vorleseaugust' der Rentenauskunft und der kleinen 1x1-Erklärung der Rentenberechnung zum Tag X ...gut so, sonst würden ja Tausende Beraterstellen wegfallen, wenn das jede/r selbst gestrickt hinbekommt ;-)))
Nüsse schaukeln ist nichtam 25.10.2021 | 20:49
Zitat von Schade anzeigenausblenden
Die letzte Rentenauskunft können Sie als Anhaltspunkt nehmen, wie hoch Ihre Rente dann also wäre, oder Sie lassen sich bei Ihrer zuständigen DRV eine Proberechnung für das gewünschte Datum erstellen. Damit die Beitragszahlungen bis Ende 2021 dann schon erfasst sind, sollten Sie diese aber nicht vor Februar 2022 beantragen.
Jetzt fangen Sie bitte nicht auch noch damit an Altersrentnern zusätzlich zur Rentenauskunft eine Probeberechnung vorzuschlagen. Sie mögen ja Zeit ohne Ende haben, die DRV Sachbearbeitung aber nicht....
Die DRV Sachbearbeitung muss aber trotzdem liefern, wenn die Probeberechnung angefordert wird :-) Bei vermutlich 6-stelligen Jahresgehalt auch zu recht.
KSCam 25.10.2021 | 21:59
Zeigen Sie mir bitte den Beamten oder Angestellten in der Sachbearbeitung der DRV, der ein 6 stelliges Jahresgehalt hat. Das haben vielleicht unsere "Fürsten" aber nicht diejenigen, die diese Berechnungen erstellen dürfen. Und bitte begründen Sie mir warum jemand, der jedes Jahr seine Altersrentenbeträge genannt bekommt, ein paar Monate vor dem Rentenbeginn nochmal eine Probeberechnung zum Tag X benötigt. Klar, wir liefern auch so etwas, nur sich braucht dann niemand über die Dauer von Verfahren wundern......und "Nüsse schaukeln o.ä. - das ist schon lang nicht mehr. Und auch der Registrator, der bei der LVA ab 14 Uhr den Kollegen die Haare geschnitten hat, ist längst Geschichte (das gabs in der guten alten Zeit, also vor 30 - 40 Jahren mal.
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