Hallo Minijobber,
Sie benötigen für die Aufnahme der Beschäftigung keine "Genehmigung". Wenn Sie Ihrem Rentenversicherungsträger mitteilen, dass Sie eine Beschäftigung aufgenommen haben oder aufzunehmen beabsichtigen (mit Angabe zu Art und zeitlichem Umfang der Beschäftigung), wird dort geprüft werden, ob ein Anlass besteht, Ihnen den Anspruch auf EM-Rente zu entziehen. Das wäre dann der Fall, wenn die Beschäftigungsaufnahme darauf schließen ließe, dass sich Ihr Gesundheitszustand wesentlich gebessert hat und Sie nun wieder mehr als 3 Stunden pro Tag (bzw. mindestesn 6 Stunden pro Tag bei einer arbeitsmarktbedingten EM-Rente) arbeiten können. Erfahrungsgemäß sollte bei einer sehr geringfügigen Tätigkeit aber nicht gleich ein Wegfall geprüft werden. Selbst dann würde der Anspruch auch nicht einfach wegfallen, sondern Sie erhalten im Rahmen der Anhörung Gelegenheit, sich zu äußern. Notfalls könnten Sie dann immer noch in die Altersrente wegen Schwerbehinderung wechseln (wenn, wie Sie angegeben haben, die Voraussetzungen dafür gegeben sind - dazu vielleicht nochmal konkret beraten lassen).
Wie lange es dauert, bis Sie eine entsprechende Rückmeldung erhalten, kann von hier aus nicht eingeschätzt werden.