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Experten-Antwort

Wann müssen Einmalzahlungen zum Ausgleich einer vorzeitigen Rente mit 63 auf dem Konto der Rentenkasse eingegangen sein damit sie noch dem Jahr 2021 zugerechnet werden? Ist der 31.12.21 ausreichend?

von Chantal F.15.11.2021 | 14:34
95 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Rentenversicherung kann nicht bescheinigen, wann der Ausgleichsbetrag tatsächlich gezahlt wurde. Sie wird nur bescheinigen, wann das Geld als gezahlt gilt und wie es verwendet wurde.

Ob die Zahlung noch dem Jahr 2021 als gezahlt gilt, obwohl sie erst nach dem 31.12.2021 eingegangen ist, ist üblicherweise nach den gültigen Fristenregelungen zu beurteilen. In aller Regel gilt dabei ein Be(i)trag als mit dem Antrag gezahlt, wenn er innerhalb von drei Monaten nach der Zahlungsaufforderung geleistet wird.

Wenn sie also Schwierigkeiten haben, im alten Jahr noch rechtzeitig zu zahlen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig einen Antrag stellen, Ihnen die Höhe der notwendigen Beträge mitzuteilen.

Herzliche Grüße

Ihr Expertenteam

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1 Antworten

Siehe hieram 15.11.2021 | 16:11
Wenn Sie die Zahlung beim Finanzamt (auch) geltend machen wollen, dann 'muss' die Zahlung spätestens am 31.12. auf dem Konto der DRV sein. Ansonsten bitte in diesem Thread zum gleichen Thema lesen: https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/forum/detail/zahlunge…
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