Die Rentenversicherung kann nicht bescheinigen, wann der Ausgleichsbetrag tatsächlich gezahlt wurde. Sie wird nur bescheinigen, wann das Geld als gezahlt gilt und wie es verwendet wurde.
Ob die Zahlung noch dem Jahr 2021 als gezahlt gilt, obwohl sie erst nach dem 31.12.2021 eingegangen ist, ist üblicherweise nach den gültigen Fristenregelungen zu beurteilen. In aller Regel gilt dabei ein Be(i)trag als mit dem Antrag gezahlt, wenn er innerhalb von drei Monaten nach der Zahlungsaufforderung geleistet wird.
Wenn sie also Schwierigkeiten haben, im alten Jahr noch rechtzeitig zu zahlen, sollten Sie bei Ihrem Rentenversicherungsträger rechtzeitig einen Antrag stellen, Ihnen die Höhe der notwendigen Beträge mitzuteilen.
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Ihr Expertenteam