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Experten-Antwort

Wann Nahtlosigkeit beantragen, Weitergewährungsantrag EM Rente

von Luise03.05.2021 | 15:41
126 Ansichten
4 Antworten

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Guten Tag, meine volle EM Rente läuft in 5 Monaten ab und ich muss einen Weitergewährungsantrag stellen.Es ist der 3te. Weitergewährungsantrag. Ich war vor Bezug der Rente in Arbeit.Das Arbeitsverhältnis ruht. Wann muss ich mich in der Agentur für Arbeit melden um den Nahtlosigkeitsantrag zu stellen? Reicht das 2 Monate vor Ablauf der Rente, falls noch kein Bescheid etc. da ist? Danke Luise

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Luise,

in Ihrem Fall ist es ratsam, direkt bei der Agentur für Arbeit nachzufragen, wie in Ihrem Fall die Meldefristen zu beachten sind.

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3 Antworten

Luiseam 03.05.2021 | 16:31
Danke für die Info. Also melde ich mich dann 3 Monate vor Ablauf.
Ottoam 03.05.2021 | 16:04
Es hieß immer, dass man sich drei Monate vor Ablauf der Rente bei der Agentur für Arbeit melden soll. Allerdings dürfte es sich dann nicht um Nahtlosigkeit handeln. Falls Ihre Rente nicht verlängert wird und Sie bei Ihrem Arbeitgeber nicht wieder einsteigen können, sind Sie ein ganz normaler Arbeitsloser.
Luiseam 03.05.2021 | 17:27
Haben Sie vielen Dank.Dann rufe ich dort einmal an.
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