1.Wenn Sie in ca. 1-2 Monaten nach der Entlassung aus der Rehabilitation nichts hören,rufen Sie bei Ihrem zuständigen RV-Träger an.
2.Auf dem Bescheid ,in dem Ihnen die Maßnahme zur Rehabilitation bewilligt wurde,steht eine Telefonnummer mit Ihrem Ansprechpartner bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.
An diesen wenden Sie sich bitte.