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Experten-Antwort

Wann zum Arbeitsamt ?

von Bernd27.01.2022 | 09:13
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18 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich komme am 7,2 in Reha für drei Wochen, werde am 12,4 ausgesteuert,wann soll ich zum Arbeitsamt noch vor der Reha oder gleich danach was würden sie mir empfehlen.Im Voraus vielen Dank für ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernd,

die bisherigen Antworten beantworten schon viele Ihrer Fragen.

Ich versuche mal eine Reihefolge zu listen.

-> frühzeitig (quasi sofort) Kontakt zum Arbeitsamt ausnehmen und mgl. Ansprüche auf AloGeld -insbesondere die ungefähre Höhe- in Erfahrung bringen

-> falls AloGeld finanziell günstig/attraktiv, weil höher als mgl. Rentenansprüche, dann sollte die Arbeitsagentur Ihr zukünftiger Ansprechpartner (nach Aussteuerung Krankengeld) sein. Dann auch gerne frühestmöglich Ihre Angelegenheit beim Arbeitsamt anmelden.

-> Falls AloGeld finanziell ungünstig/unattraktiv oder nicht gewünscht, dann Informationen der Rentenversicherung einholen. Hier bedenken, dass Altersrente möglich sein kann, aber ggf aus finanziellen Überlegungen vorab (oder auch zeitgleich) ein Erwerbsminderungsanspruch geprüft werden kann. Erwerbsminderungsrente oftmals leicht günstiger (höhere Rente) als Altersrente.

-> Bei allen guten Überlegungen kann es passieren, dass nach Ablauf des Krankengeldes (noch) keine Rentenbewilligung vorliegt. In diesem Fall werden Sie sich für Anschlussleistungen zunächst an die Arbeitsagentur (Arbeitslosengeld bzw Anschlussarbeitslosengeld) wenden müssen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

17 Antworten

Siehe hieram 27.01.2022 | 09:40
Hallo Bernd, es ist zeitlich ausreichend, wenn Sie nach der Reha sich beim Arbeitsamt melden. Dies ist insofern auch empfehlenswert, weil Sie dann schon weitere Informationen haben (anhand der Arztgespräche in der Reha und mit dem Sozialdienst dort < nicht vergessen!! Dort beraten lassen), wie es mit Ihnen weiter gehen kann. Spätester Termin wäre also der Tag, an dem Ihr Krankengeld ausläuft (11.4.), besser ein zwei drei Tage vorher. Vordringlicher ist für Sie der Anschluss Krankengeld-Übergangsgeld-Krankengeld. Während der Reha werden Sie anstatt Krankengeld Übergangsgeld von der DRV erhalten (Sofern Sie es beantragt haben und die Voraussetzungen vorliegen). Achten Sie bitte darauf, dass die Krankschreibung Ihres Arztes über den 07.02. (Rehabeginn) hinaus geht (also keinesfalls vor diesem Datum bereits endet, sonst entsteht Ihnen eine Lücke). Und melden Sie sich umgehend nach der Entlassung aus der Reha (am selben Tag, spätestens am Folgetag) wieder bei Ihrem zuständigen Arzt, damit eine Folgebescheinigung ausgestellt werden kann. Achten Sie hierbei auch darauf, dass auch im Kurzentlassungsbericht der Reha-Klinik dann 'arbeitsunfähig entlassen' steht (dies ist keine AU, deshalb müssen Sie trotzdem zu Ihrem Arzt, erspart aber unnötige Rückfragen). Also VOR der Reha nochmal zum Arzt, NACH der Reha auch direkt wieder dorthin und DANN können Sie sich in Ruhe um das Arbeitsamt kümmern. Viel Erfolg in der Reha und alles Gute!
Schadeam 27.01.2022 | 10:06
Also ich würde diese Frage in aller erster Linie mal ans Arbeitsamt stellen. Rufen Sie doch dort kurz an und schildern die Situation - die dortigen Mitarbeiter werden Ihnen dann schon sagen was die für erforderlich halten.
Berndam 27.01.2022 | 10:11
Ertmal vielen Dank für ihre sehr infotmative Antwort ,falls ich von der Reha als arbeitsfähig entlassen werde,kann ich dann die Schwerbehinderten Rente beantragen,35 jahre habe ich voll auch schon die 45 bei der Rentenkasse, bin 64 Jahre alt (GDB100 krebserkrankung) und was soll ich dem Arbeitsamt sagen wenn ich mich da vorstelle, kann ich meine Schwerbehinderung denen mittteilen, oder soll ich das für mich behalten.ich denke auch wenn ich aussgesteuert werde doch weiterhin krank bin,muss dann das Arbeitsamt trotzdem Arbeitslosengeld zahlen?.nochmals vielen dank für die Antwort. MFG
Siehe hieram 27.01.2022 | 10:30
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Hallo Bernd, auch wenn Sie aus der Reha als 'arbeitsfähig' entlassen werden, verbietet Ihnen niemand, am nächsten Tag doch wieder bei Ihrem Haus-/Facharzt eine Arbeitsunfähigkeit feststellen/bestätigen zu lassen. Damit das Arbeitsamt 'problemlos' ALGI bezahlt, müssten Sie arbeitsfähig sein. In Ihrem besonderen Fall steht aber die Frage im Raum, ob Sie nicht erwerbsgemindert sind, also nicht nur 'vorübergehend arbeitsunfähig'. Und da greift dann der §145 SGB III (auf dem schon in Ihrem anderen Beitrag verwiesen wurde). Dass Sie einen GdB von 100% haben, ist hier kein Ausschlussgrund. Aber für Sie eben doch eine gute Option, falls eine EM-Rente nicht bewilligt werden würde. Ab wann genau Sie eine SB-Rente beanspruchen könnten, können Sie mit diesem Rechner feststellen (oder auch in ältere Ihnen vorliegende Renteninformationen gucken) https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste… Wie ich auch schon in dem anderen Beitrag schrieb, ist es auch möglich, dass Sie den Antrag auf EM-Rente stellen und zeitgleich auch den Antrag auf die SB-Rente. Es würde Ihnen dann auf jeden Fall die SB-Rente zustehen (wenn die Voraussetzungen vom Alter her auch schon erreicht sind), und eine vorliegende Erwerbsminderung müsste dann dennoch (auch rückwirkend) überprüft werden. Da die Bearbeitung hierfür üblicherweise länger dauert, würde dann evtl. die 'normal' berechnete SB-Rente nochmals neu berechnet werden müssen. Bitte nehmen Sie wirklich die Möglichkeit wahr, sich in der Reha-Klinik vom dortigen Sozialdienst beraten und bei den notwendigen Antragstellungen (z.B. auch für ALG) helfen zu lassen! Also nun erst mal einen Schritt nach dem anderen, also sich um das KG kümmern und das Übergangsgeld und die Koffer für die Reha packen. Und dann von dort aus alles weitere regeln. Alles Gute!
Schadeam 27.01.2022 | 10:38
Wenn Sie bereits 64 sind und 45 Jahre voll haben und auch noch schwerbehindert, dann können Sie doch jederzeit in Altersrente gehen. Und das abschlagsfrei. Und damit ist es doch eine rein taktische Frage ob Sie sich noch arbeitslos melden wollen. Bringt halt etwas mehr Kohle falls das ALG höher ist wie die Rente und das ALG steigert die spätere Rente. Aber ob Sie sich das mit dem arbeitslos melden antun wollen, das müssen Sie entscheiden. Ob das Arbeitsamt Sie dann in Ruhe lässt oder "Stress macht" werden Sie sehen.
Berndam 27.01.2022 | 10:39
vielen herzlichen dank für die Antwort
Berndam 27.01.2022 | 11:05
Entschuldigen sie bitte eine Frage hätte ich noch,wenn ich wieder aus der Reha zurück bin.stelle dann einen Rentenantrag,mein Krankengeld läuft am 12 April aus,wer bezahlt mir dann bis der Rentenantrag durch ist,und ich Rente bekomme Übergangsgeld oder so ähnlich,weil ich muss ja schliesslich meine Miete zahlen ,sorry das war meine letzte frage.vielen dank noch mal.
Siehe hieram 27.01.2022 | 11:58
Zitat von Bernd anzeigenausblenden
Hallo Bernd, Sie könnten auch bereits jetzt einen Antrag auf die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte stellen, wenn Sie die 45 Beitragsjahre voll haben (siehe Beitrag von @Schade). Dies wäre auch noch rückwirkend möglich, weil der Anspruch bereits seit irgendwann in 2021 besteht (je nach Ihrem Geburtsmonat). 'Taktisch' ist es aber besser, wenn Sie dies dann erst von der Reha aus machen, weil die ja nun schon bewilligt wurde. Bei einer üblichen Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten würde dann so etwa ab Mai 2022 die laufende Rentenzahlung beginnen können. (mit einer zusätzlichen Nachzahlung, wenn Sie rückwirkend beantragen). Der Antrag auf eine EM-Rente (ebenfalls erst aus der Reha heraus), hätte den Vorteil einer Zurechnungszeit, würde aber auch Abschläge beinhalten. Was vermutlich aber dennoch etwas mehr wäre als eine abschlagsfreie Rente. Es hätte dann aber auch den 'Vorteil', dass Sie sich beim Arbeitsamt melden können und dies erst einmal bezahlen müsste, bis eine Erwerbsminderung geklärt ist (längstens zahlt das Arbeitsamt aber nur für die Zeit, für die Sie dort überhaupt noch Ansprüche haben, dann wäre das Jobcenter zuständig). Es bezahlt nicht, wenn Sie bereits eine andere (vorgezogene Rente) beziehen. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, wäre also eigentlich nur der Zeitraum 11.04. (hier kommt dann noch Krankengeld, das ja nachschüssig bezahlt wird) bis ca. Ende Mai (Rente wird immer zum Monatsende bezahlt) zu überbrücken. Da können Ihnen sonst auch Verwandte oder Bekannte unter die Arme greifen oder Sie sprechen mit Ihrer Bank für einen kurzfristigen Dispo. Aber auch wenn Sie von der Möglichkeit einer abschlagfreien Rente Gebrauch machen würden, würde zumindest die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch haben für die Zeit, in der Krankengeld und Rente dann parallel bezahlt wurden. Wenn Sie also diese Rente rückwirkend beantragen würden, wäre dies (aufgrund der Antragstellung erst im Februar) rückwirkend für drei Monate, also ab 01.11.2021, möglich. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Sie eine Antragstellung - welche auch immer - erst aus der Reha heraus veranlassen sollten. Die steht ja nun ganz kurz bevor. Und letztendlich bringt Ihnen eine nun 'überstürzt' beantragte Lösung zeitlich keinen großen Vorteil. Schlimmstenfalls gibt es auch die Möglichkeit, über z.B. Wohngeldzuschuss, Amt für Grundsicherung und ähnliche Stellen eine Lücke zu überbrücken. Vorrangig sollte für Sie also weiterhin sein, dass Sie erst einmal das nahtlose Krankengeld weiter erhalten und dann Ihre für Ihre Gesundheit vordringliche Reha antreten. Das mit den Finanzen regelt sich dann alles! Wenn Sie partout die etwas mehr als eine Woche nicht noch abwarten wollen, können Sie sich auch noch beratende Unterstützung eines Sozialverbandes vor Ort (z.B. Caritas, AWO oder ähnliches) holen, die kennen sich mit dieser Problematik auch aus und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.
Vorsichtam 27.01.2022 | 12:33
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Siehe hier schrieb

Hallo Bernd,

Sie könnten auch bereits jetzt einen Antrag auf die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte stellen, wenn Sie die 45 Beitragsjahre voll haben (siehe Beitrag von @Schade).

Dies wäre auch noch rückwirkend möglich, weil der Anspruch bereits seit irgendwann in 2021 besteht (je nach Ihrem Geburtsmonat).

'Taktisch' ist es aber besser, wenn Sie dies dann erst von der Reha aus machen, weil die ja nun schon bewilligt wurde.

Bei einer üblichen Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten würde dann so etwa ab Mai 2022 die laufende Rentenzahlung beginnen können.

(mit einer zusätzlichen Nachzahlung, wenn Sie rückwirkend beantragen).

Der Antrag auf eine EM-Rente (ebenfalls erst aus der Reha heraus), hätte den Vorteil einer Zurechnungszeit, würde aber auch Abschläge beinhalten. Was vermutlich aber dennoch etwas mehr wäre als eine abschlagsfreie Rente. Es hätte dann aber auch den 'Vorteil', dass Sie sich beim Arbeitsamt melden können und dies erst einmal bezahlen müsste, bis eine Erwerbsminderung geklärt ist (längstens zahlt das Arbeitsamt aber nur für die Zeit, für die Sie dort überhaupt noch Ansprüche haben, dann wäre das Jobcenter zuständig).

Es bezahlt nicht, wenn Sie bereits eine andere (vorgezogene Rente) beziehen.

Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, wäre also eigentlich nur der Zeitraum 11.04. (hier kommt dann noch Krankengeld, das ja nachschüssig bezahlt wird) bis ca. Ende Mai (Rente wird immer zum Monatsende bezahlt) zu überbrücken. Da können Ihnen sonst auch Verwandte oder Bekannte unter die Arme greifen oder Sie sprechen mit Ihrer Bank für einen kurzfristigen Dispo.

Aber auch wenn Sie von der Möglichkeit einer abschlagfreien Rente Gebrauch machen würden, würde zumindest die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch haben für die Zeit, in der Krankengeld und Rente dann parallel bezahlt wurden.

Wenn Sie also diese Rente rückwirkend beantragen würden, wäre dies (aufgrund der Antragstellung erst im Februar) rückwirkend für drei Monate, also ab 01.11.2021, möglich.

Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Sie eine Antragstellung - welche auch immer - erst aus der Reha heraus veranlassen sollten.

Die steht ja nun ganz kurz bevor. Und letztendlich bringt Ihnen eine nun 'überstürzt' beantragte Lösung zeitlich keinen großen Vorteil.

Schlimmstenfalls gibt es auch die Möglichkeit, über z.B. Wohngeldzuschuss, Amt für Grundsicherung und ähnliche Stellen eine Lücke zu überbrücken.

Vorrangig sollte für Sie also weiterhin sein, dass Sie erst einmal das nahtlose Krankengeld weiter erhalten und dann Ihre für Ihre Gesundheit vordringliche Reha antreten.

Das mit den Finanzen regelt sich dann alles!

Wenn Sie partout die etwas mehr als eine Woche nicht noch abwarten wollen, können Sie sich auch noch beratende Unterstützung eines Sozialverbandes vor Ort (z.B. Caritas, AWO oder ähnliches) holen, die kennen sich mit dieser Problematik auch aus und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

Entschuldigen sie bitte eine Frage hätte ich noch,wenn ich wieder aus der Reha zurück bin.stelle dann einen Rentenantrag,mein Krankengeld läuft am 12 April aus,wer bezahlt mir dann bis der Rentenantrag durch ist,und ich Rente bekomme Übergangsgeld oder so ähnlich,weil ich muss ja schliesslich meine Miete zahlen ,sorry das war meine letzte frage.vielen dank noch mal.
Hallo Bernd, Sie könnten auch bereits jetzt einen Antrag auf die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte stellen, wenn Sie die 45 Beitragsjahre voll haben (siehe Beitrag von @Schade). Dies wäre auch noch rückwirkend möglich, weil der Anspruch bereits seit irgendwann in 2021 besteht (je nach Ihrem Geburtsmonat). 'Taktisch' ist es aber besser, wenn Sie dies dann erst von der Reha aus machen, weil die ja nun schon bewilligt wurde. Bei einer üblichen Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten würde dann so etwa ab Mai 2022 die laufende Rentenzahlung beginnen können. (mit einer zusätzlichen Nachzahlung, wenn Sie rückwirkend beantragen). Der Antrag auf eine EM-Rente (ebenfalls erst aus der Reha heraus), hätte den Vorteil einer Zurechnungszeit, würde aber auch Abschläge beinhalten. Was vermutlich aber dennoch etwas mehr wäre als eine abschlagsfreie Rente. Es hätte dann aber auch den 'Vorteil', dass Sie sich beim Arbeitsamt melden können und dies erst einmal bezahlen müsste, bis eine Erwerbsminderung geklärt ist (längstens zahlt das Arbeitsamt aber nur für die Zeit, für die Sie dort überhaupt noch Ansprüche haben, dann wäre das Jobcenter zuständig). Es bezahlt nicht, wenn Sie bereits eine andere (vorgezogene Rente) beziehen. Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, wäre also eigentlich nur der Zeitraum 11.04. (hier kommt dann noch Krankengeld, das ja nachschüssig bezahlt wird) bis ca. Ende Mai (Rente wird immer zum Monatsende bezahlt) zu überbrücken. Da können Ihnen sonst auch Verwandte oder Bekannte unter die Arme greifen oder Sie sprechen mit Ihrer Bank für einen kurzfristigen Dispo. Aber auch wenn Sie von der Möglichkeit einer abschlagfreien Rente Gebrauch machen würden, würde zumindest die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch haben für die Zeit, in der Krankengeld und Rente dann parallel bezahlt wurden. Wenn Sie also diese Rente rückwirkend beantragen würden, wäre dies (aufgrund der Antragstellung erst im Februar) rückwirkend für drei Monate, also ab 01.11.2021, möglich. Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Sie eine Antragstellung - welche auch immer - erst aus der Reha heraus veranlassen sollten. Die steht ja nun ganz kurz bevor. Und letztendlich bringt Ihnen eine nun 'überstürzt' beantragte Lösung zeitlich keinen großen Vorteil. Schlimmstenfalls gibt es auch die Möglichkeit, über z.B. Wohngeldzuschuss, Amt für Grundsicherung und ähnliche Stellen eine Lücke zu überbrücken. Vorrangig sollte für Sie also weiterhin sein, dass Sie erst einmal das nahtlose Krankengeld weiter erhalten und dann Ihre für Ihre Gesundheit vordringliche Reha antreten. Das mit den Finanzen regelt sich dann alles! Wenn Sie partout die etwas mehr als eine Woche nicht noch abwarten wollen, können Sie sich auch noch beratende Unterstützung eines Sozialverbandes vor Ort (z.B. Caritas, AWO oder ähnliches) holen, die kennen sich mit dieser Problematik auch aus und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.
Achtung! Vorsicht vor den Ratschlägen einschlägiger „Theoretiker“ wie @siehe hier. Ein Antrag auf Altersrente vor oder auch während einer Reha gefährdet die Gewährung der Reha, da diese dann nicht mehr ihren Zweck erfüllt, Sie wieder für den Arbeitsmarkt „fit“ zu machen. Ich kenne Fälle, da wurde die Reha dann abgelehnt oder musste sogar vorzeitig abgebrochen werden. Ich verweise auf §12 Abs.1 Nr.2 SGB VI!
Siehe hieram 27.01.2022 | 12:42
Zitat von Vorsicht anzeigenausblenden
Vorsicht schrieb

Entschuldigen sie bitte eine Frage hätte ich noch,wenn ich wieder aus der Reha zurück bin.stelle dann einen Rentenantrag,mein Krankengeld läuft am 12 April aus,wer bezahlt mir dann bis der Rentenantrag durch ist,und ich Rente bekomme Übergangsgeld oder so ähnlich,weil ich muss ja schliesslich meine Miete zahlen ,sorry das war meine letzte frage.vielen dank noch mal. [/quote]

Hallo Bernd,

Sie könnten auch bereits jetzt einen Antrag auf die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte stellen, wenn Sie die 45 Beitragsjahre voll haben (siehe Beitrag von @Schade).

Dies wäre auch noch rückwirkend möglich, weil der Anspruch bereits seit irgendwann in 2021 besteht (je nach Ihrem Geburtsmonat).

'Taktisch' ist es aber besser, wenn Sie dies dann erst von der Reha aus machen, weil die ja nun schon bewilligt wurde.

Bei einer üblichen Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten würde dann so etwa ab Mai 2022 die laufende Rentenzahlung beginnen können.

(mit einer zusätzlichen Nachzahlung, wenn Sie rückwirkend beantragen).

Der Antrag auf eine EM-Rente (ebenfalls erst aus der Reha heraus), hätte den Vorteil einer Zurechnungszeit, würde aber auch Abschläge beinhalten. Was vermutlich aber dennoch etwas mehr wäre als eine abschlagsfreie Rente. Es hätte dann aber auch den 'Vorteil', dass Sie sich beim Arbeitsamt melden können und dies erst einmal bezahlen müsste, bis eine Erwerbsminderung geklärt ist (längstens zahlt das Arbeitsamt aber nur für die Zeit, für die Sie dort überhaupt noch Ansprüche haben, dann wäre das Jobcenter zuständig).

Es bezahlt nicht, wenn Sie bereits eine andere (vorgezogene Rente) beziehen.

Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, wäre also eigentlich nur der Zeitraum 11.04. (hier kommt dann noch Krankengeld, das ja nachschüssig bezahlt wird) bis ca. Ende Mai (Rente wird immer zum Monatsende bezahlt) zu überbrücken. Da können Ihnen sonst auch Verwandte oder Bekannte unter die Arme greifen oder Sie sprechen mit Ihrer Bank für einen kurzfristigen Dispo.

Aber auch wenn Sie von der Möglichkeit einer abschlagfreien Rente Gebrauch machen würden, würde zumindest die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch haben für die Zeit, in der Krankengeld und Rente dann parallel bezahlt wurden.

Wenn Sie also diese Rente rückwirkend beantragen würden, wäre dies (aufgrund der Antragstellung erst im Februar) rückwirkend für drei Monate, also ab 01.11.2021, möglich.

Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Sie eine Antragstellung - welche auch immer - erst aus der Reha heraus veranlassen sollten.

Die steht ja nun ganz kurz bevor. Und letztendlich bringt Ihnen eine nun 'überstürzt' beantragte Lösung zeitlich keinen großen Vorteil.

Schlimmstenfalls gibt es auch die Möglichkeit, über z.B. Wohngeldzuschuss, Amt für Grundsicherung und ähnliche Stellen eine Lücke zu überbrücken.

Vorrangig sollte für Sie also weiterhin sein, dass Sie erst einmal das nahtlose Krankengeld weiter erhalten und dann Ihre für Ihre Gesundheit vordringliche Reha antreten.

Das mit den Finanzen regelt sich dann alles!

Wenn Sie partout die etwas mehr als eine Woche nicht noch abwarten wollen, können Sie sich auch noch beratende Unterstützung eines Sozialverbandes vor Ort (z.B. Caritas, AWO oder ähnliches) holen, die kennen sich mit dieser Problematik auch aus und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.

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Achtung! Vorsicht vor den Ratschlägen einschlägiger „Theoretiker“ wie @siehe hier. Ein Antrag auf Altersrente vor oder auch während einer Reha gefährdet die Gewährung der Reha, da diese dann nicht mehr ihren Zweck erfüllt, Sie wieder für den Arbeitsmarkt „fit“ zu machen. Ich kenne Fälle, da wurde die Reha dann abgelehnt oder musste sogar vorzeitig abgebrochen werden. Ich verweise auf §12 Abs.1 Nr.2 SGB VI!

Lesen Sie doch den Beiträge erst einmal aufmerksam durch, bevor Sie einfach drauf los meckern. Ich habe nämlich u.a. mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Beantragung (welche nun genau auch immer) erst nach einer Beratung durch den Sozialdienst erfolgen sollte. Der dann im Übrigen auch weiß, wann der bestmögliche Zeitpunkt wäre selbst unter Berücksichtigung z.B. des §12 SGB VI oder anderer, hier im Forum nicht überschaubarer 'Fallstricke'
Sozialdienstlerineam 27.01.2022 | 13:39
Hier ein link, in dem diese Leistung der Agentur für Arbeit erläutert wird. Ich kann mich jedoch nur meinen Vorrednern anschließen, dass Sie b i t t e den Sozialdienst der Reha-Klinik aufsuchen und sich dort individuell beraten lassen. Nicht nur das die Nahtlosigkeitsregelung ist von so vielen Faktoren abhängig, dass wir das hier im Forum gar nicht alles einzeln darstellen können. Und erst in der Reha entscheiden sich die Weichen, da viele Möglichkeiten/Voraussetzungen von der sozialmed. Einschätzung der Reha-Ärzte abhängig ist. https://www.betanet.de/arbeitslosengeld-bei-arbeitsunfaehigkeit.…
Berndam 27.01.2022 | 13:31
mir erzählt man von der Natlosigkeitsregelung was hat es den damit auf sich ?
Vorsichtam 27.01.2022 | 13:41
Zitat von Siehe hier anzeigenausblenden
Achtung! Vorsicht vor den Ratschlägen einschlägiger „Theoretiker“ wie @siehe hier. Ein Antrag auf Altersrente vor oder auch während einer Reha gefährdet die Gewährung der Reha, da diese dann nicht mehr ihren Zweck erfüllt, Sie wieder für den Arbeitsmarkt „fit“ zu machen. Ich kenne Fälle, da wurde die Reha dann abgelehnt oder musste sogar vorzeitig abgebrochen werden. Ich verweise auf §12 Abs.1 Nr.2 SGB VI!
Lesen Sie doch den Beiträge erst einmal aufmerksam durch, bevor Sie einfach drauf los meckern. Ich habe nämlich u.a. mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Beantragung (welche nun genau auch immer) erst nach einer Beratung durch den Sozialdienst erfolgen sollte. Der dann im Übrigen auch weiß, wann der bestmögliche Zeitpunkt wäre selbst unter Berücksichtigung z.B. des §12 SGB VI oder anderer, hier im Forum nicht überschaubarer 'Fallstricke'
Dann habe ich mir diese Aussage von Ihnen nur eingebildet (Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Sie eine Antragstellung - welche auch immer - erst aus der Reha heraus veranlassen sollten.)? Sie schreiben so viel, dass Sie scheinbar schon den Überblick darüber verlieren, um sich dann wortreich herauszureden zu wollen.
KSCam 27.01.2022 | 17:00
eigentlich sollte jetzt genug geschrieben worden sein. Denn wenn ich lese: 64, Schwerbehindert, mehr als 45 Jahre, kurz vor der Aussteuerung, Reha steht bevor - dann müsste der liebe Bernd das alles was wir so schreiben doch schon längst mehrfach gehört haben, zumindest wenn er sich schon irgendwelche Gedanken gemacht hat.....oder er ist derart sorglos, dass er bislang in den Tag hinein gelebt hat.
Blubbam 27.01.2022 | 15:57
Dann habe ich mir diese Aussage von Ihnen nur eingebildet (Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Sie eine Antragstellung - welche auch immer - erst aus der Reha heraus veranlassen sollten.)? Sie schreiben so viel, dass Sie scheinbar schon den Überblick darüber verlieren, um sich dann wortreich herauszureden zu wollen.
Ich habe überhaupt keine Veranlassung, mich herauszureden. Sie wollen einfach meckern, das verschönt Ihren Tag. Sei's Ihnen gegönnt.
Blubbs, blubber!
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