Entschuldigen sie bitte eine Frage hätte ich noch,wenn ich wieder aus der Reha zurück bin.stelle dann einen Rentenantrag,mein Krankengeld läuft am 12 April aus,wer bezahlt mir dann bis der Rentenantrag durch ist,und ich Rente bekomme Übergangsgeld oder so ähnlich,weil ich muss ja schliesslich meine Miete zahlen ,sorry das war meine letzte frage.vielen dank noch mal. [/quote]
Hallo Bernd,
Sie könnten auch bereits jetzt einen Antrag auf die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte stellen, wenn Sie die 45 Beitragsjahre voll haben (siehe Beitrag von @Schade).
Dies wäre auch noch rückwirkend möglich, weil der Anspruch bereits seit irgendwann in 2021 besteht (je nach Ihrem Geburtsmonat).
'Taktisch' ist es aber besser, wenn Sie dies dann erst von der Reha aus machen, weil die ja nun schon bewilligt wurde.
Bei einer üblichen Bearbeitungszeit von ca. 3 Monaten würde dann so etwa ab Mai 2022 die laufende Rentenzahlung beginnen können.
(mit einer zusätzlichen Nachzahlung, wenn Sie rückwirkend beantragen).
Der Antrag auf eine EM-Rente (ebenfalls erst aus der Reha heraus), hätte den Vorteil einer Zurechnungszeit, würde aber auch Abschläge beinhalten. Was vermutlich aber dennoch etwas mehr wäre als eine abschlagsfreie Rente. Es hätte dann aber auch den 'Vorteil', dass Sie sich beim Arbeitsamt melden können und dies erst einmal bezahlen müsste, bis eine Erwerbsminderung geklärt ist (längstens zahlt das Arbeitsamt aber nur für die Zeit, für die Sie dort überhaupt noch Ansprüche haben, dann wäre das Jobcenter zuständig).
Es bezahlt nicht, wenn Sie bereits eine andere (vorgezogene Rente) beziehen.
Je nachdem, wie Sie sich entscheiden, wäre also eigentlich nur der Zeitraum 11.04. (hier kommt dann noch Krankengeld, das ja nachschüssig bezahlt wird) bis ca. Ende Mai (Rente wird immer zum Monatsende bezahlt) zu überbrücken. Da können Ihnen sonst auch Verwandte oder Bekannte unter die Arme greifen oder Sie sprechen mit Ihrer Bank für einen kurzfristigen Dispo.
Aber auch wenn Sie von der Möglichkeit einer abschlagfreien Rente Gebrauch machen würden, würde zumindest die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch haben für die Zeit, in der Krankengeld und Rente dann parallel bezahlt wurden.
Wenn Sie also diese Rente rückwirkend beantragen würden, wäre dies (aufgrund der Antragstellung erst im Februar) rückwirkend für drei Monate, also ab 01.11.2021, möglich.
Nach wie vor bin ich der Meinung, dass Sie eine Antragstellung - welche auch immer - erst aus der Reha heraus veranlassen sollten.
Die steht ja nun ganz kurz bevor. Und letztendlich bringt Ihnen eine nun 'überstürzt' beantragte Lösung zeitlich keinen großen Vorteil.
Schlimmstenfalls gibt es auch die Möglichkeit, über z.B. Wohngeldzuschuss, Amt für Grundsicherung und ähnliche Stellen eine Lücke zu überbrücken.
Vorrangig sollte für Sie also weiterhin sein, dass Sie erst einmal das nahtlose Krankengeld weiter erhalten und dann Ihre für Ihre Gesundheit vordringliche Reha antreten.
Das mit den Finanzen regelt sich dann alles!
Wenn Sie partout die etwas mehr als eine Woche nicht noch abwarten wollen, können Sie sich auch noch beratende Unterstützung eines Sozialverbandes vor Ort (z.B. Caritas, AWO oder ähnliches) holen, die kennen sich mit dieser Problematik auch aus und stehen Ihnen unterstützend zur Seite.
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Achtung! Vorsicht vor den Ratschlägen einschlägiger „Theoretiker“ wie @siehe hier. Ein Antrag auf Altersrente vor oder auch während einer Reha gefährdet die Gewährung der Reha, da diese dann nicht mehr ihren Zweck erfüllt, Sie wieder für den Arbeitsmarkt „fit“ zu machen. Ich kenne Fälle, da wurde die Reha dann abgelehnt oder musste sogar vorzeitig abgebrochen werden. Ich verweise auf §12 Abs.1 Nr.2 SGB VI!