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Wartezeit für besonders langjährige Versicherte

von Egon Schmidt22.11.2019 | 16:06
131 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

- Werden bei der Berechnung der Wartezeit für den Bezug der Rente für besonders langjährig Versicherte die Schulausbildungszeit, ( in meinem Versicherungsverlauf sind 29 Monate Schulausblidung angegeben)angerechnet? - Kann ich die Rente für besonders langjährig Versicherte in Anspruch nehmen ab dem Moment an dem man 45 Beitragsjahre hat? Ich bin Jahrgang Januar 1957 und könnte frühestens ab 01.12.2020 die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten. Wenn ich dann die 45 Jahre = 540 Monate erst später erreicht habe, aber immer noch vor dem Erreichen der Regelaltersrente mit 65 Jahren und 11 Monaten, kann ich dann die Rente für besonders langjährig Versicherte erhalten?

2 Antworten

Rudiam 22.11.2019 | 16:31
nein. Schulische Zeiten zählen nicht hinzu. siehe hier: https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/W/wartezeit.html Sie können die Rente frühestens dann beanspruchen, wenn Sie - das maßgebliche Alter erreicht UND - die Wartezeit erfüllt haben. Rentenbeginn ist dann der Folgemonat, sofern der Antrag rechtszeitig gestellt wird. Den Rentenbeginn nach hinten rausschieben, können Sie immer.
-am 22.11.2019 | 16:39
Hallo Egon Schmidt, wie Rudi bereits geschrieben hat, zählen Zeiten der Schulausbildung nicht zur Wartezeit bei der Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie können die Altersrente auch erst nach dem 01.12.2020 in Anspruch nehmen, wenn Sie die 45 Jahre vorher nicht erreicht haben. Viele Grüße Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
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