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Experten-Antwort

Wartezeit nicht ganz erreicht

von Trabbi06.02.2021 | 15:03
99 Ansichten
10 Antworten
Ich bin 60 Jahre und möchte mit 63 (mit Abzügen)in Rente gehen. Habe mit 63 aber erst 34 Jahre Wartezeit erreicht. Werde demnächst leider arbeitslos, hilft mir da ein Minijob während des Bezuges von ALG 1,bei dem ich noch zusätzlich Rentenbeiträge einzahle ,um die 35 Jahre Wartezeit zu erreichen. Danke für die Antworten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.02.2021 | 11:14

Hallo Trabbi,

Voraussetzung um mit 63 Jahren eine Rente beziehen zu können, ist unter anderem die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.

Auf diese Wartezeit werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.

Beim Bezug von ArbeitslosengeldI (ALGI) werden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.

Wird zeitgleich zum ALGI-Bezug ein [versicherungspflichtiger Minijob:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeitraege-bei-minijobs-bringen-vorteile.html ausgeübt, werden die zeitgleichen Monate nicht doppelt gerechnet.

Um festzstellen, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig geklärt ist, wenden Sie sich bitte an unsere kostenfreie Servicenummer

0800 1000 4800

Sollten noch z.B. Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr in Ihrem Verlauf fehlen, würden auch diese auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam der Deutschn Rentenversicherung

9 Antworten

Berateram 06.02.2021 | 15:12
Bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, damit erreichen Sie dann auch die Wartezeit von 35 Jahren. Ein Problem wäre es nur, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erreichen müssten, aber darauf brauchen wir ja nicht weiter eingehen.
KSCam 06.02.2021 | 15:39
Wenn die 35 Jahre mit 63 nich voll sind, können Sie eben erst später in Rente gehen. Wenn erst mit 63+6 der 420. Monat erreicht ist, ist die Rente halt erst mit 63+7 Monate möglich.... Ein Minijob neben dem ALG bringt keine zusätzlichen Monate.
;-)am 06.02.2021 | 16:42
Siehe hieram 06.02.2021 | 16:40
hmm... was haben Sie in der Zeit vom 17. bis 29. Lebensjahr gemacht? Ist Ihr Rentenkonto bereits vollständig geklärt? Wenn nicht, sollten Sie dies dringend veranlassen, vielleicht sind da noch irgendwelche anrechenbare Zeiten drin versteckt...
Biniam 06.02.2021 | 20:01
Sie sind jetzt 60 Jahre alt und haben erst mit 63 die 34 Jahre erreicht? Das heißt Sie haben momentan erst 31 Jahre. Da fehlen noch 4. Solange bekommen Sie sicher keine ALG1-Bezüge. Oder hab ich jetzt was total falsch verstanden? LG Bini
AfAam 07.02.2021 | 08:23
Harald schrieb

Nein, erreicht er mit Alg nicht!

Bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, damit erreichen Sie dann auch die Wartezeit von 35 Jahren. Ein Problem wäre es nur, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erreichen müssten, aber darauf brauchen wir ja nicht weiter eingehen.
Nein, erreicht er mit Alg nicht!
Auch die reine Meldung bei der AfA „Arbeitslos ohne Leistungsbezug“ kann zur 35 jährigen Wartezeit zählen!
PeterTam 07.02.2021 | 09:11
ALG1 Bezug wird die Wartezeit weiter erfüllen. Aber .... ZUSÄTZLICH ein 450 Euro Job bringt für die Wartezeit nichts.
Biniam 07.02.2021 | 19:43
PeterT schrieb

ALG1 Bezug wird die Wartezeit weiter erfüllen. Aber ....

ZUSÄTZLICH ein 450 Euro Job bringt für die Wartezeit nichts.

Ich bin 60 Jahre und möchte mit 63 (mit Abzügen)in Rente gehen. Habe mit 63 aber erst 34 Jahre Wartezeit erreicht. Werde demnächst leider arbeitslos, hilft mir da ein Minijob während des Bezuges von ALG 1,bei dem ich noch zusätzlich Rentenbeiträge einzahle ,um die 35 Jahre Wartezeit zu erreichen.
ALG1 Bezug wird die Wartezeit weiter erfüllen. Aber .... ZUSÄTZLICH ein 450 Euro Job bringt für die Wartezeit nichts.
Natürlich ist ein Minijob hilfreich, da er rentenversicherungspflichtig ist, es sei denn, man widerspricht dieser RV-Pflicht und entrichtet keinen eigenen Anteil aus dem Minijob, welcher unverschämt gering ist, für das, was man damit gewinnt, zB. fehlende Monate.
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