Hallo Trabbi,
Voraussetzung um mit 63 Jahren eine Rente beziehen zu können, ist unter anderem die Erfüllung der Wartezeit von 35 Jahren.
Auf diese Wartezeit werden alle rentenrechtlichen Zeiten angerechnet.
Beim Bezug von ArbeitslosengeldI (ALGI) werden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt.
Wird zeitgleich zum ALGI-Bezug ein [versicherungspflichtiger Minijob:]https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/rentenbeitraege-bei-minijobs-bringen-vorteile.html ausgeübt, werden die zeitgleichen Monate nicht doppelt gerechnet.
Um festzstellen, ob Ihr Versicherungsverlauf vollständig geklärt ist, wenden Sie sich bitte an unsere kostenfreie Servicenummer
0800 1000 4800
Sollten noch z.B. Schulzeiten ab dem 17. Lebensjahr in Ihrem Verlauf fehlen, würden auch diese auf die Wartezeit von 35 Jahren angerechnet.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschn Rentenversicherung
Bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, damit erreichen Sie dann auch die Wartezeit von 35 Jahren. Ein Problem wäre es nur, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erreichen müssten, aber darauf brauchen wir ja nicht weiter eingehen.
Nein, erreicht er mit Alg nicht!
Auch die reine Meldung bei der AfA „Arbeitslos ohne Leistungsbezug“ kann zur 35 jährigen Wartezeit zählen!Bei Bezug von Arbeitslosengeld 1 werden Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, damit erreichen Sie dann auch die Wartezeit von 35 Jahren. Ein Problem wäre es nur, wenn Sie die Wartezeit von 45 Jahren erreichen müssten, aber darauf brauchen wir ja nicht weiter eingehen.Nein, erreicht er mit Alg nicht!
ALG1 Bezug wird die Wartezeit weiter erfüllen. Aber ....
ZUSÄTZLICH ein 450 Euro Job bringt für die Wartezeit nichts.
Natürlich ist ein Minijob hilfreich, da er rentenversicherungspflichtig ist, es sei denn, man widerspricht dieser RV-Pflicht und entrichtet keinen eigenen Anteil aus dem Minijob, welcher unverschämt gering ist, für das, was man damit gewinnt, zB. fehlende Monate.Ich bin 60 Jahre und möchte mit 63 (mit Abzügen)in Rente gehen. Habe mit 63 aber erst 34 Jahre Wartezeit erreicht. Werde demnächst leider arbeitslos, hilft mir da ein Minijob während des Bezuges von ALG 1,bei dem ich noch zusätzlich Rentenbeiträge einzahle ,um die 35 Jahre Wartezeit zu erreichen.ALG1 Bezug wird die Wartezeit weiter erfüllen. Aber .... ZUSÄTZLICH ein 450 Euro Job bringt für die Wartezeit nichts.
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