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Experten-Antwort

Wartezeit Rente für schwerbehinderte Menschen

von Bechti07.10.2026 | 13:46
74 Ansichten
2 Antworten

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Rente für schwerbehinderte Menschen erfordern eine Wartezeit 35 Jahren - § 50 SGB VI. Ich komme auf 26 Jahre - seit Eintritt öffentlicher Dienst- , zusätzlich jedoch auf 10 Jahre weitere von der DRV Bund anerkannte Kindererziehungszeiten, die für die Zeit von 1986 - 1996 anerkannt wurden. Meine Frage: Erfülle ich somit die Voraussetzungen für die Rente für schwerbehinderte Menschen? Demnach käme ich 36 Jahre und wäre anspruchsberechtigt. Welcher Paragraf gilt hier? Danke im Voraus Bechti

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bechti,

auf die Wartezeit von 35 Jahren sind alle rentenrechtlichen Zeiten anrechenbar (§ 51 Abs. 3 und 4 SGB VI). Dies sind:

Beitragszeiten,

Ersatzzeiten,

Anrechnungszeiten,

Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sowie Berücksichtigungszeiten wegen Pflege,

Wartezeitmonate aus dem Versorgungsausgleich oder dem Rentensplitting (§ 52 Abs. 1 und 1a SGB VI),

Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger versicherungsfreier Beschäftigung (§ 244a SGB VI),

Wartezeitmonate aus Zuschlägen an Entgeltpunkten für ein Arbeitsentgelt aus geringfügiger Beschäftigung, für die Beschäftigte von der Versicherungspflicht befreit sind (§ 52 Abs. 2 SGB VI).

Ob Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllen, kann mit den hier gemachten Angaben nicht geprüft werden.

Sofern Ihnen eine Rentenauskunft vorliegt, können Sie die Informationen zur Erfüllung der Wartezeit für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen darin finden.

Sie können sich zur Klärung Ihrer Frage auch an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger oder an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Oh Mannam 07.10.2026 | 15:39
Beziehen Sie aktuell eine Erwerbsminderungsrente? Sonst sehen Sie doch in Ihre Rentenauskunft unter Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Dort wird doch Ihre Frage schwarz auf weiß beantwortet.
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