Hallo Rainer. S,
die Option als solche, eine TEIL-EM-Rente zu beantragen, besteht überhaupt nicht - wenn, dann stellt die DRV eine _teilweise_ EMRT selbst fest, oder setzt ein volle EMRT im Hinblick auf überschrittene Hinzuverdienstgrenzen erst dann als Teil-EMRT fest.
> Zudem gibt es Tarifverträge bei denen das Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist, falls eine volle EM-Rente gewährt wird.
Das ist nur teilweise richtig - betrifft grundsätzlich nur eine volle EMRT, die auf Dauer/unbefristet geleistet wird.
Über Teil- und teilweise Renten können Sie sich hier gerne weiter einlesen und die Unterschiede der Antragsmöglichkeiten kennen lernen:
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_…
> D.h die Option weiterarbeiten und die Kürzung der vollen EM Rente auf 1/2 in Kauf zu nehmen besteht dann nicht.
Tariffreiheit – wenn der AG den braucht, kommt es auch da zu Neu-/Ergänzungverträgen. Sie haben natürlich Recht, dass ein dauerhaft voll Erwerbsgeminderter darauf keinen Anspruch hat.
Gruß
w.