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Experten-Antwort

Warum gibt's im Rentenantrag die Option "Teilrente beantragen"?

von Jochen14.09.2016 | 17:43
1295 Ansichten
8 Antworten

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Ich habe bereits vor zwei Tagen einen Beitrag in Forum gestellt und möchte mich für die kompetenten Antworten bedanken. Ich habe nun aber doch noch eine Anschlussfrage: In welchen Fällen sollte man keine Vollrente, sondern eine Teilrente beantragen? Denn wenn ich die Option Vollrente wähle und verdiene mehr als 450 Euro brutto, dann kürzt die Rentenversicherung eh meine Rentenbezüge, so dass aus der Vollrente automatisch eine Teilrente wird. Warum also gibt's im Rentenantrag überhaupt die Option "Teilrente beantragen"?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 15.09.2016 | 08:36

Hallo Jochen,

wie von meinen Vorrednern bereits erklärt, gibt es Antragsteller, die bewusst die Teilrente beantragen. In diesem Fall ergibt sich je nach beantragter Teilrente ein höherer Hinzuverdienst.

Vorteil dieses Modell ist ein "seichter" Abfall zwischen Arbeitsentgelt und Rente bzgl. des Arbeitsentgelt und der Arbeitszeit.

7 Antworten

Schadeam 14.09.2016 | 17:58
Gegenfrage: Warum sollte man die Möglichkeit nicht schaffen eine Teilrente gezielt zu beantragen? Wenn es im Antrag das Feld Teilrente nicht gäbe, würden Sie wahrscheinlich die gleiche Frage umgekehrt stellen....:) Antwort auf Ihre Frage: Weil es so ist! Und weil es ein paar Menschen gibt, bei denen es schon bei Rentenbeginn klar ist, dass Sie z.B. mit einem Bruttolohn von 600 € weiterarbeiten. Die beantragen eben gleich eine Teilrente. PS:nach meiner 30 jährigen Beraterpraxis ist das für 99,xx% aller Antragssteller überhaupt kein Problem und deshalb muss man da auch kein "Fass aufmachen".
Jochenam 14.09.2016 | 18:50
Ich fass Ihre Antwort mal in vier Worten zusammen: Sie wissen es nicht :)
Naseweisam 14.09.2016 | 19:28
Eine Kürzung der Vollrente wegen Hinzuverdienst gibt es aber nur bis zur Regelaltersgrenze. Wer z. B. Noch seine Regelaltersrente aufbessern will, kann z. B. nur eine Drittelrente beantragen und später die noch nicht in Anspruch genommenen 2/3 mit Zuschlägen bekommen. Außerdem besteht dann die Möglichkeit bis zur Inanspruchnahme der Vollrente noch Beiträge zu zahlen. So kann man eine "junge" künftige Witwe besser absichern. Alles klar?
Jowocollam 14.09.2016 | 20:23
Eine andere Möglichkeit wäre, dass man zunächst nur eine 2/3-Altersrente beansprucht, weil man noch weitere Pflichtbeiträge wegen der Pflege einer pflegebedürftigen Person gezahlt bekommen möchte. Bei Bezug einer Vollrente wegen Alters wäre dies ausgeschlossen.
KSCam 14.09.2016 | 21:00
Die anderen Teilnehmer haben Ihnen Beispiele gebracht bei denen es sinnvoll sein kann die Teilrente zu beantragen. Deshalb und weil es grundsätzlich auch möglich sein sollte in Formularen das zu beantragen was es gibt, gibt es diese Option. Das braucht m.E. nicht weiter begründet werden.
Rainer. Sam 16.09.2016 | 10:01
Zudem gibt es Tarifverträge bei denen das Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist, falls eine volle EM-Rente gewährt wird. D.h die Option weiterarbeiten und die Kürzung der vollen EM Rente auf 1/2 in Kauf zu nehmen besteht dann nicht.
W*fgangam 16.09.2016 | 19:23
Hallo Rainer. S, die Option als solche, eine TEIL-EM-Rente zu beantragen, besteht überhaupt nicht - wenn, dann stellt die DRV eine _teilweise_ EMRT selbst fest, oder setzt ein volle EMRT im Hinblick auf überschrittene Hinzuverdienstgrenzen erst dann als Teil-EMRT fest. > Zudem gibt es Tarifverträge bei denen das Arbeitsverhältnis automatisch beendet ist, falls eine volle EM-Rente gewährt wird. Das ist nur teilweise richtig - betrifft grundsätzlich nur eine volle EMRT, die auf Dauer/unbefristet geleistet wird. Über Teil- und teilweise Renten können Sie sich hier gerne weiter einlesen und die Unterschiede der Antragsmöglichkeiten kennen lernen: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_… > D.h die Option weiterarbeiten und die Kürzung der vollen EM Rente auf 1/2 in Kauf zu nehmen besteht dann nicht. Tariffreiheit – wenn der AG den braucht, kommt es auch da zu Neu-/Ergänzungverträgen. Sie haben natürlich Recht, dass ein dauerhaft voll Erwerbsgeminderter darauf keinen Anspruch hat. Gruß w.
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