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Experten-Antwort

was die nächsten Schritte

von slivia06.02.2023 | 18:40
445 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo,bin nach 6 wöchiger Reha (psychosomatisch) als unter 3 std.arbeitsfähig entlassen worden. 61 Jahre,bekomme jetzt Arbeitslosengeld 1 für 24 Monate.(Könnte dann mit Abschlägen in vorzeitige Rente gehen) Bekomme ich jetzt von der DRV einen Brief,will mich das Arbeitsamt los werden,oder muß ich selber aktiv werden,bz.eventuell volle Erwerbsminderungsrente,und muß ich totz 6 wöchiger Reha in einer Psychosomatischer Reha.Klinik eventuell auch noch zu einem Gutachter!! Alles Fragen über Fragen,und ich fühle mich so allein. Danke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Silvia,

der Rentenversicherungsträger wird den Entlassungsbericht der Reha-Klinik auswerten und prüfen, ob bei Ihnen eine Erwerbsminderung anzunehmen ist. Bis das Ergebnis vorliegt, kann es durchaus ein paar Monate dauern. Wenn der Rentenversicherungsträger davon ausgeht, dass bei Ihnen möglicherweise eine Erwerbsminderung vorliegt, folgt automatisch ein Rentenverfahren. Sie bekommen dann ein Schreiben vom Rentenversicherungsträger, worin Ihnen dies mitgeteilt wird, und Sie aufgefordert werden, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Allerdings erhalten Sie keine Nachricht, wenn der Rentenversicherungsträger zu dem Ergebnis kommen sollte, dass keine Erwerbsminderung vorliegt.

Dieses Prozedere beim Rentenversicherungsträger sollten Sie einfach abwarten.

Wenn nach 4 - 5 Monaten noch keine Nachricht vom Rentenversicherungsträger eingetroffen ist, sollten Sie -am besten schriftlich- bei Ihrem Rentenversicherungsträger nachfragen.

Zur konkreten Vorgehensweise der für Sie zuständigen Sachbearbeitung können hier keine Auskünfte gegeben werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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4 Antworten

W°lfgangam 06.02.2023 | 19:15
Hallo sylvia, erstmal Ruhe bewahren ...runterfahren! Die u3 Std. au aus der Reha _könnten_ auf eine mögliche Erwerbsminderung im Sinne der DRV hindeuten - dazu kann so kurz nach Reha-Ende noch keine Aussage getroffen werden, das muss intern erstmal auch bürokratiemäßig abgearbeitet werden. Wenn es die DRV auch so sieht, werden Sie innerhalb der nächsten 2-6 Wochen von Ihrer DRV Post bekommen, falls aus dem Reha-Antrag ein EM-Rentenantrag werden könnte. Also bitte noch etwas Geduld. Das AA muss auch erstmal stillhalten, da Sie noch au sind. Eine neue Begutachtung ("muss ich das schon wieder durchmachen") macht grundsätzlich keinen Sinn, da Sie gerade eine psychosomatische Reha hinter sich haben. Also bitte die nächsten paar Wochen abwarten, was sich seitens DRV tut. Ich weiß, auf eine Entscheidung warten zu müssen, ist elendig. Auf weitere Prognosen hier zu warten wäre falsche Hoffnung ...wir können nur Ihre Seele 'streicheln', um die Wartezeit zu überbrücken - leider kann hier keiner Ihre med. Akte einsehen/nutzt auch nicht wirklich was, da hier nur. med. 'Laienauswerter' am Werke sind – Schamanen halt mit Voodoo-Visionen ;-) Zusammengefasst, wie schon oben erwähnt: "erstmal Ruhe bewahren ...runterfahren!" und noch etwas abwarten. Sollten Sie nach 2 Monaten wirklich nichts von Ihrer DRV gehört haben: so hart es klingt: dann hält Sie die DRV nach Auswertung der Reha nicht für EM, können Sie natürlich unabhängig davon selbst den Antrag auf die EM-Rente stellen. Auch schon morgen, empfehle trotzdem noch ein wenig zu warten ... Gruß w.
Fliederam 07.02.2023 | 07:46
Rehakliniken haben heutzutage teils sehr lange Laufzeiten für die Entlassungsberichte. Wenn Sie zwei Monate nach der Entlassung noch nichts von der DRV gehört haben, würde ich erstmal bei der Klinik oder der DRV nachfragen, ob der Entlassungsbericht überhaupt schon vorliegt.
Abschlägeam 07.02.2023 | 08:29
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
W°lfgang schrieb

Hallo sylvia,

erstmal Ruhe bewahren ...runterfahren!

Die u3 Std. au aus der Reha _könnten_ auf eine mögliche Erwerbsminderung im Sinne der DRV hindeuten - dazu kann so kurz nach Reha-Ende noch keine Aussage getroffen werden, das muss intern erstmal auch bürokratiemäßig abgearbeitet werden.

Wenn es die DRV auch so sieht, werden Sie innerhalb der nächsten 2-6 Wochen von Ihrer DRV Post bekommen, falls aus dem Reha-Antrag ein EM-Rentenantrag werden könnte. Also bitte noch etwas Geduld.

Das AA muss auch erstmal stillhalten, da Sie noch au sind.

Eine neue Begutachtung ("muss ich das schon wieder durchmachen") macht grundsätzlich keinen Sinn, da Sie gerade eine psychosomatische Reha hinter sich haben.

Also bitte die nächsten paar Wochen abwarten, was sich seitens DRV tut. Ich weiß, auf eine Entscheidung warten zu müssen, ist elendig. Auf weitere Prognosen hier zu warten wäre falsche Hoffnung ...wir können nur Ihre Seele 'streicheln', um die Wartezeit zu überbrücken - leider kann hier keiner Ihre med. Akte einsehen/nutzt auch nicht wirklich was, da hier nur. med. 'Laienauswerter' am Werke sind – Schamanen halt mit Voodoo-Visionen ;-)

Zusammengefasst, wie schon oben erwähnt: "erstmal Ruhe bewahren ...runterfahren!" und noch etwas abwarten.

Sollten Sie nach 2 Monaten wirklich nichts von Ihrer DRV gehört haben: so hart es klingt: dann hält Sie die DRV nach Auswertung der Reha nicht für EM, können Sie natürlich unabhängig davon selbst den Antrag auf die EM-Rente stellen. Auch schon morgen, empfehle trotzdem noch ein wenig zu warten ...

Gruß

w.

Hallo Sylvia, auch wenn Sie nicht AU sind (da hat W°lfgang sich anscheinend verlesen...), sollten Sie Ruhe bewahren. Wenn die DRV der Empfehlung der Klinik folgt - wann auch immer der ausführliche Entlassbericht dort nun vorliegt - würden Sie angeschrieben werden, ob Sie die Umwandlung 'Rehaantrag in Rentenantrag' tatsächlich so wollen. Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag selbst schon vorher zu stellen, wovon aber auch ich erst einmal abraten würde, denn es drängt Sie ja noch niemand. Und es kann auch ein Rechenexempel sein, je nachdem, wie hoch Ihr ALG ist. Denn im Falle einer rückwirkenden EM-Rentenbewilligung würde ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit entstehen, aber maximal bis zum Zahlbetrag der (vollen) EM-Rente. Ist das ALG1 höher, müssten Sie es nicht erstatten. Durchforsten Sie dieses Forum etwas, da finden Sie alle paar Tage passende Beiträge dazu. Und auch diverse Hinweise, dann trotzdem lieber eine EM-Rente zu beantragen als eine 'nur' vorgezogene Altersrente, denn durch die Zurechnungszeiten wäre eine EM-Rente eigentlich immer höher als eine 'Altersente'. Lassen Sie sich aber auch noch von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufklären, welche Ansprüche Ihnen zustehen, sollten Sie jetzt doch 'arbeitsunfähig' werden. Auch wenn man hier allgemein etwas sagen könnte, erfahren Sie es nur dort für Sie verbindlich. Also die Wartezeit mit weiteren Recherchen überbrücken und wenn dabei weitere konkrete Fragen auftauchen, gern auch noch mal wieder hier melden (dann mit einem neuen Beitrag, denn wenn dann später das Experten-Sternchen als Icon vergeben wurde, erkennt man sonst nicht, dass dort vielleicht auch eine neue Frage mit drin ist) Alles Gute!
W°lfgangam 07.02.2023 | 20:28
Zitat von Abschläge anzeigenausblenden
Abschläge schrieb

Hallo Sylvia,

auch wenn Sie nicht AU sind (da hat W°lfgang sich anscheinend verlesen...), sollten Sie Ruhe bewahren.

Wenn die DRV der Empfehlung der Klinik folgt - wann auch immer der ausführliche Entlassbericht dort nun vorliegt - würden Sie angeschrieben werden, ob Sie die Umwandlung 'Rehaantrag in Rentenantrag' tatsächlich so wollen.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, den Antrag selbst schon vorher zu stellen, wovon aber auch ich erst einmal abraten würde, denn es drängt Sie ja noch niemand.

Und es kann auch ein Rechenexempel sein, je nachdem, wie hoch Ihr ALG ist. Denn im Falle einer rückwirkenden EM-Rentenbewilligung würde ein Erstattungsanspruch der Agentur für Arbeit entstehen, aber maximal bis zum Zahlbetrag der (vollen) EM-Rente. Ist das ALG1 höher, müssten Sie es nicht erstatten.

Durchforsten Sie dieses Forum etwas, da finden Sie alle paar Tage passende Beiträge dazu.

Und auch diverse Hinweise, dann trotzdem lieber eine EM-Rente zu beantragen als eine 'nur' vorgezogene Altersrente, denn durch die Zurechnungszeiten wäre eine EM-Rente eigentlich immer höher als eine 'Altersente'.

Lassen Sie sich aber auch noch von Ihrer zuständigen Agentur für Arbeit aufklären, welche Ansprüche Ihnen zustehen, sollten Sie jetzt doch 'arbeitsunfähig' werden. Auch wenn man hier allgemein etwas sagen könnte, erfahren Sie es nur dort für Sie verbindlich.

Also die Wartezeit mit weiteren Recherchen überbrücken und wenn dabei weitere konkrete Fragen auftauchen, gern auch noch mal wieder hier melden (dann mit einem neuen Beitrag, denn wenn dann später das Experten-Sternchen als Icon vergeben wurde, erkennt man sonst nicht, dass dort vielleicht auch eine neue Frage mit drin ist)

Alles Gute!

Ja, sorry! ...also umgehend/zunächst mit der AfA mitspielen. Gruß w.
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