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Experten-Antwort

was geschieht nach der Reha?

von Helene R195914.10.2016 | 18:23
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26 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit längerem arbeitsunfähig und seit 3 Wochen in medizinischer Reha und werde voraussichtlich nächste Woche AU entlassen. Man hat schon mit mir erörtert, daß auf dem Entlassungsbericht die Beurteilung des zeitlichen Umfangs, in dem die letzte sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt werden kann, zwischen 3 und 6 Stunden liegen wird. Genauere Auskunft wollte man mir aber nicht geben auf meine Frage, was das denn genau bedeutet. Ich habe einen Job, und plante auch, in diesen zurückzukehren. Muß ich eine teilweise EWR beantragen? Was geschieht in der Zwischenzeit, beziehe ich weiter Krankengeld? Kann ich erst dann wieder arbeiten gehen, wenn ich diese EWR beziehe und mit meinem Arbeitgeber eine Teilzeitstelle vereinbart habe?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

1. Sollten Sie in der Lage sein, Ihre Arbeit wieder aufzunehmen, sollten Sie dieses tun.

2. Ansonsten besteht die Möglichkeit weiterhin Krankengeld oder auch Arbeitslosengeld (auch bei noch bestehendem Arbeitsverhältnis) zu beziehen.

3. Darüberhinaus können Sie jederzeit einen Antrag auf eine Rente wegen Erwerbsminderung stellen. Der zuständige Rentenversicherungsträger überprüft dann Ihren Anspruch.

4. Lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger über die Höhe der jeweiligen Ansprüche beraten.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

25 Antworten

W'*lfgangam 14.10.2016 | 19:07
Hallo Helene R1959, die AU-Bescheinigung der Reha-Klinik gilt nur für den Entlassungstag, wenn sie weiterhin au 'krankgeschrieben' sein wollen, müssen Sie sich am nächsten Tag bei Ihrem behandelnden Arzt vorstellen, wenn Sie das so 'wollen' ...so viel dazu. Dass Ihre letzte/aktuelle Beschäftigung nur mit 3 - unter 6 Std. Leistungsfähigkeit eingestuft wird, heißt zunächst nur, dass Sie in Ihrem aktuellen Beruf Leistungseinschränkungen haben *) ...und, sofern Sie für den allgemeinen Arbeitsmarkt mit ü6 Std. tgl. eingeschätzt werden, passiert erst mal gar nichts - seitens der DRV ist die Reha damit erledigt. Gehen Sie einfach nach Entlassung aus der Reha wieder an Ihren Arbeitsplatz - mehr kann man zum aktuellen Stand nicht sagen. Alles wird gut - bleiben Sie erst mal locker! *) automatisch werden Sie von der DRV zur Beantragung einer EM-Rente deswegen grundsätzlich nicht aufgefordert. SIE könnten das allerdings zum Anlass nehmen, die EM-Rente aus diesem Grund zu beantragen ...was bei rauskommt, nun, die Meinung der Reha-Klinik ist für die DRV nicht bindend/wird selbst beurteilt – kann vielleicht in eine teilweise EM-Rente münden, dann mit dem Arbeitgeber über ein mögliches Teilzeitbeschäftigungsverhältnis reden. Aber, das ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt alles in sehr weiter Ferne … Gruß w.
Helene R1959am 15.10.2016 | 13:28
Vielen Dank für die Nachricht, da muß ich mir erstmal nicht so viel Sorgen machen, wie ich dachte. Was ich nicht wußte, daß es zwei unterschiedliche Einstufungen gibt. Was wäre denn wenn ich auch für den allgemeinen Arbeitsmarkt zwischen 3 und 6 Stunden eingestuft würde. Kann ich dann doch sicher auch an meinen Arbeitsplatz zurückkehren?
W*lfgangam 15.10.2016 | 14:32
Zitat von Helene R1959 anzeigenausblenden
Hallo Helene R1959, ja warum denn nicht?! Selbst für 'simpelste' Tätigkeiten besteht noch ein min. halbschichtiges Leistungsvermögen. Wenn Sie wollen und Ihr AG mitzieht (der bekommt ja nicht den Entlassungsbericht), können Sie damit auch wieder voll arbeiten. Alternativ wäre dann vielleicht ein Antrag auf EM-Rente (in Erwartung einer nur Teil-EM) möglich, um anschließend mit dem AG über einen etwaigen Teilzeitjob zu reden - wenn es nur ein 10-Mann/Frau-Betrieb ist, sind die Aussichten sicher nicht gerade so gut, als in einem größeren Unternehmen. Abwarten, was nächste Woche passiert ... Gruß w.
Helene R1959am 15.10.2016 | 17:06
Ja klar, abwarten. Ich hatte Sie in Ihrer ersten Antwort so verstanden, dass wenn man über 6 Std im allgemeinen Arbeitsmarkt eingeschätzt wird, nichts passiert, und hatte dann reininterpretiert, was passiert wenn man darunter ist. Wenn alles beide von mir abhängig ist, dann ist alles gut. Ich hatte wirklich Sorge, daß einem der Weg zurück verbaut sei. Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Herz1952am 15.10.2016 | 18:11
Sie sollten es so machen, wie W*lfgang geschrieben hat und zunächst zum Arzt gehen. Es könnte allerdings auch so sein (das ist relativ neu), dass Sie auch von der Reha-Einrichtung zunächst einmal AU (auf 1 oder 2 Wochen) entlassen werden. Dann erhalten Sie auch das Krankengeld weiter. Dann hätten Sie noch etwas Zeit zum Arzt zu gehen. Es könnte sogar sein, dass Sie über 6 Std. arbeiten können (irgendeine Tätigkeit). Aber, das sich die AU immer auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bezieht, darf Ihnen die Krankenkasse keine Verweisungstätigkeit anbieten. Dadurch können Sie wieder voll genesen und können Ihre Arbeitsstelle wieder antreten. Ebenso ist es, wenn Sie nur 3 - 6 Stunden arbeitsfähig sind, dann gelten Sie immer noch als voll AU in Ihrem letzten Beruf/Ihrer letzten Tätigkeit und das KG läuft zunächst weiter. Es kommt dann darauf an, wie sich Ihr Gesundheitszustand verändert/bessert. Evtl. erfolgt dann eine stufenweise Wiedereingliederung bei Ihrem letzten Arbeitgeber, bis Sie wieder voll arbeitsfähig sind. Ich wurde ebenfalls AU-entlassen und war im Hauptberuf nur noch unter 6 Stunden arbeitsfähig, aber für leichte Tätigkeiten über 6 Stunden. Damals lief das mit der AU-Schreibung noch anders. Es durfte keine Lücke sein, wenn z.B. bis Di AU bestand, musste man auch am Di die nächste Bescheinigung haben und nicht erst am Mittwoch, das galt schon als Unterbrechung und Wegfall des KG. Bei mir war keine Besserung aus biologischen Gründen mehr möglich und die KK hat weiterhin das Krankengeld bezahlt und mich auch nicht mehr zur Reha aufgefordert. Alles Gute und dass sich Ihre Wunsch erfüllt, wieder an Ihren Arbeitsplatz zurückzukehren.
Herz1952am 15.10.2016 | 18:34
Sie gelten also auch als arbeitsunfähig, wenn Sie Ihre letzte Tätigkeit nicht voll in der bisher vereinbarten Arbeitszeit ausüben können. Das geht aus den AU-Richtlinien und aus dem untenstehenden Link hervor. Wie es weitergehen kann habe ich vorher schon angedeutet. https://www.haufe.de/personal/personal-office-premium/arbeitsunf…
Herz1952am 15.10.2016 | 19:52
Hallo Schorsch, zu 1) So sicher ist das nicht. Mitreden darf sie, aber man kann auch Widerspruch einlegen. Es sollte doch das erste Ziel sein, den bisherigen Beruf/Tätigkeit, wieder ausüben zu können, das ist für alle Parteien doch das idealste. Der Betroffene hat seine alte Arbeitsstelle/Tätigkeit wieder, die RV spart Übergangsgeld und Reha-Kosten, die Krankenkassen erhalten über den "Topf" wieder mehr Beiträge, als evtl. mit einem Ersatzjob. Zu 2) Das ist heute nicht mehr so, es reicht, wenn man am nächsten Tag die AU-Bescheinigung ausstellen lässt. Dieses Gesetz ist geändert worden, weil es ungerecht und an den Haaren herbeigezogen wurde. Außerdem hat meine Bekannte nach der Reha auch eine AU-Meldung für 4 Wochen vom Reha-Arzt bekommen. Dieser hat noch gefragt, ob sie nicht gleich für 8 Wochen AU ist. Das war sie denn auch, sogar über den Betriebsurlaub. Sie hat gedacht, sie ist ja operiert und hat 3 Wochen Reha, da kann sie sich gleich wieder an ihren geliebten Arbeitsplatz begeben. Der Körper hat ihr aber einen "Strich durch die Rechnung" gemacht. Danach war sie aber wieder (fast) voll fit und freut sich jetzt darüber :-). Wegen der AU-Bescheinigung gab es aber noch ein paar Unstimmigkeiten zwischen den beteiligten Organisationen (KK, Ärzteverbände). Es musst ja alles "sauber" geregelt werden :-). MfG
Herz1952am 16.10.2016 | 14:51
Hallo Schorsch, zu 1) absehbarer Zeit ist ein dehnbarer Begriff. Normalerweise müsste lt. Richtlinien der Arzt des MDK entscheiden. Dieser wird meistens aber erst gar nicht einbezogen. Ob der Widerspruch was nützt ist die andere Seite. Notfalls entscheidet Gutachter und Richter. Aber bis es soweit ist, könnte der Versicherte auch schon ohne weitere LTA schon wieder seinen Beruf ausüben können. Übrigens soll das Gesetz (Gutachter) so geändert werden, dass nicht nur Richter und Gutachter gehört werden, sondern auch die beteiligten Parteien. Das sollte, wenn ich es richtig verstanden habe (Fernsehsendung) auch schon mittlerweile durch eine Beratung gegangen sein. Habe aber diesbezüglich noch nichts finden können (vor ca. 2 Wochen). Zu 2) Das stand im Ärzteblatt online. Ich habe aber schon in der Zwischenzeit sogar mit meiner KK darüber gesprochen und mir wurde gesagt, dass diese Regelung (bestand ja schon sehr lange, nur wurde erst bei Geldmangel davon gebrauch gemacht, bzw. wenn der der Arzt eine falsche Formulierung gebraucht hat. (voraussichtlich bis und nicht: "mindestens bis"). Ich weis aber jetzt selbst nicht mehr, wie es genau bei mir gelaufen ist. Ich meine sogar, dass ich nicht unmittelbar nach der AU-Schreibung durch den Reha-Arzt zum Arzt ging oder fuhr. Ich konnte ja damals noch nicht PKW fahren aus gesundheitlichen Gründen. Sicherheitshalber habe ich geschrieben, dass Helene R1959 den Rat von W*lfgang folgen soll. Zumindest falls es Unstimmigkeiten geben sollte. Vielleicht Google ich nochmal und schicke einen entsprechenden Link, sonst wäre dieser Beitrag wahrscheinlich wieder weg. MfG
Herz1952am 16.10.2016 | 15:10
Hallo Schorsch, hier ist ein guter Link. Der "Haufe-Verlag" ist ein zuverlässiger Verlag. Hatte damals 5 Bände (ca. 60 cm Gesamtbreite) im Büro. Krankenhäuser dürfen bis zu 7 Tage AU ausstellen und auch das mit dem nächsten Tag ist geregelt. https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/n… MfG
Schorscham 16.10.2016 | 15:11
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Wir drehen uns mal wieder im Kreis. Wenn es ANHALTSPUNKTE dafür gibt, dass die Arbeitsfähigkeit im bisherigen Beruf IN ABSEHBARER ZEIT nicht wieder hergestellt werden kann, darf die Krankenkasse dazu auffordern, dass der Versicherte eine berufliche Reha-Maßnahme (LTA) beantragt. Und woher Sie wissen wollen, dass der MDK "meistens" nicht mit einbezogen wird, lassen wir mal dahin gestellt. Nicht nötig: https://www.igbce.de/arbeit/recht/rechtsratgeber/luecken-bei-kra… Seltsam, dass es bisher bei den allermeisten Krankengeldbeziehern nie Probleme mit den lückenlosen Auszahlungen gab..... MfG
Herz1952am 16.10.2016 | 15:32
Die "allermeisten" gingen eben früher zum Arzt. Aber das System wurde von den Politikern beanstandet, weil Fälle dieser Art öfter auftraten. Dass die Krankenkassen nicht unbedingt den MDK einschalten ging aus verschiedenen Beiträgen hervor, weil die KK bei § 51 sogar damit gedroht haben, die Patienten dahinzuschicken, wenn Sie nicht mit einverstanden sind. "Die" Kassen mach noch viel mehr. Sie rufen die Ärzte an und fragen, ob der Arzt nicht die Diagnose "verschlimmern" kann, weil sie dadurch mehr Geld aus dem RSA erhalten und auch die Ärzte profitieren von solchen Vereinbarungen - je nach Anzahl der Fälle/Praxisgrößen - 3000 bis 4000 Euro pro Monat. Die TK hat dies veröffentlicht, ist aber selbst beteiligt an solchen Aktionen. Hat sie auch eingestanden. Aber auch die "größte" die Barmer GEK verfährt so. Viele AOK's (vor allem die) und BKK's und IKK's. Da geht es anscheinen zu, wie im Urwald (Kampf um die Futterquellen). :-) Allerdings lassen sich nicht alle Ärzte auf diesen Betrug ein. MfG
Herz1952am 16.10.2016 | 21:06
Hallo Claudia, möchten Sie mit einem Piloten fliegen, der nicht ganz bei der Sache ist? Es sind ja auch nicht alle Piloten betroffen. So eine Situation, kann wohl krank machen. Es werden nämlich hohe Anforderungen gestellt, die setzten 110 % Leistung voraus. Wo leben Sie eigentlich? Da muss es jede Menge Betrüger geben . :-)
Herz1952am 16.10.2016 | 21:14
Friedhelm, Ärztezeitungen sind schon seriöse "Quellen". Ich habe halt doch ein bisschen mehr Zeit als die arbeitende Bevölkerung um mich zu informieren. Sie sollten nicht vergessen, dass die Vorstände Kaufleute sind und die kenne ich allzu gut. Ich bin nämlich "selber einen". :-).
Herz1952am 17.10.2016 | 20:06
Zu 1) richtig, so machts jeder, auch die KK's. Es sind eben viele Kann und Soll-Bestimmungen in Gesetzen und Verordnungen. Nach wie vor halte ich die Krankenkassen für unfähig über die Gesundheit eines einzelnen immer richtig zu entscheiden. Das bringt leider auch kein Arzt fertig. Es ist ja auch nicht so, dass immer etwas schiefläuft. Wenn man den Krankenkassen die Rechtslage vorhält, sind diese sogar zu überzeugen. Was ich beanstande ist in erster Linie fehlende oder falsche Informationen, wie immer auch die zustande kommen. Meine Krankennkasse hat mir übrigens dabei geholfen, ein für mich geeignetes Medikament auf GKV-Kosten zu "genehmigen", was sogar ein Facharzt nicht für möglich gehalten hat, weil Ärzte das SGB V nicht kennen. Die Ärzte sollen sogar wieder freier entscheiden können, haben aber Angst vor dem "Regress durch die Hintertür". Quelle: Ärztezeitung, Verfasser: Kassenärztlich Bundesvereinigung. Das mit dem Gesundheitsfond ist leider so geregelt, dass Begehrlichkeiten geweckt werden. Der Gesundheitsökonom Prof. Dr. Gehrhard Glaeske hat auch gemeint die müsste besser geregelt werden. Da sind sogar einige Kassen selbst benachteiligt. Wenn Ihnen wegen einer Pipifaxkrankheit eine der ca. 80 Krankheiten angedichtet werden, dann können Sie von Arzt zu Arzt rennen, obwohl das nicht nötig wäre und viele Kosten verursacht. Aber soweit denken die Kassen die Kassen nicht einmal. Ich musste mich leider von Anfang an mit diesem Thema beschäftigen, weil es um ein gutes Medikament für mich ging, ich musste aber viel "draufzahlen". Jeder Arzt hat gesagt, dieses Medikament ist für mich besser als das Vergleichsmedikament. Was war geschehen? Das IQuWiG hat das neue Medikament in der Wirkung gleichgesetzt mit dem alten, dabei war es ca 2-3 x stärker und hat die Nebenwirkungen mit der Höchstdosis von 80 mg verglichen und da war natürlich das neue, teure Medikament untendurch. Nicht einmal der G-BA hat dies gemerkt. Diese Organisation, die bestimmt, welche Medikamente für GKV-Versicherte erstattet werden sollen und welche nicht, kennt offensichtlich den Paragrafen auch nicht, weil ich diesen danach gefragt habe wegen eines neuen Medikaments. Passiert in der Kette der Entscheidungen auch nur ein Fehler, so zieht dieser sich durch bis zum Schluss. Es ist halt ein Problem, den Menschen wie einen Computer zu betrachten, aber sein Programm nicht zu kennen. Ich kann Ihnen leider versichern, dass Sie im Bedarfsfalle kein neues Medikament mehr bekommen, das besser ist aber teurer. Außer Sie lesen das SGB V genau durch (§ 31, Abs.1). Dann müssen Sie das aber Ihrem Arzt auch noch klarmachen. Die kennen das im allgemeinen nicht und haben Budgetangst, wenn sie es verschreiben sollen. Aber wieso sollte ich die Krankenkassen jetzt hassen? Ich kenne ja die Gesetze und Verordnungen und kümmere mich im Bedarfsfalle drum. Na ja, Wut kann man da schon bekommen, aber diese haben die Ärzte auch, wenn ich deren Kommentare so lese. Da geht es noch härter zur Sache. Als ich den Kommentar wegen des jungen Mannes, der durch Adipositas gestorben ist, geschildert habe (es muss noch mehr Fälle gegeben haben, zumindest mit dem langen hinausziehen einer OP) antworte mir der Arzt (der einen ähnlichen Fall geschildert hat, ohne Todesfolge) mit folgender Überschrift: "Was soll man dazu noch sagen, es geht bergab, BERGAB" und dass ihn das an die Transplantationen erinnert. Das mit den Medikamenten kann auch die RV betreffen. Das falsche, bzw. nicht optimale Medikament, kann andere Organe schädigen und zur Erwerbsminderung führen. Die "Geldkatze" beißt sich mitunter wieder in den eigenen Schwanz :-). Ihnen alles Gute und vor allem, dass Sie nicht eine solche Situation kommen. Vielleicht ist bis dahin auch die Situation bereinigt. Aber da ist wohl der Wunsch der Vater des Gedankens :-). MfG
NaSoWasam 18.10.2016 | 08:14
Na Klasse, und wieder konntest Du Deine "ach so schlimme und dich ganz Doll diskriminierende" Geschichte loswerden. Weshalb suchst Du dir denn kein normales Hobby damit Du etwas beschäftigt und ausgeglichener wirst?
Friedhelmam 18.10.2016 | 19:06
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Briefmarken sammeln, spazieren gehen, Kuchen backen, Pullover stricken kann man auch unter Medikamenteneinfluss. Das was Sie angeblich festgestellt haben, sind allenfalls Ausnahmen aber ganz bestimmt keine Regelfälle. Wenn "Ihre Feststellungen" von Bedeutung wären, dann hätten das mit Sicherheit auch schon andere Leute bemerkt und öffentlich darauf hingewiesen. Wie schön, dass wenigstens SIE diese "Dummheiten und Betrügereien" erkannt haben, während Verbraucherzentralen und studierte Ärzte offenbar zu dämlich dazu sind. Vielleicht sollte man Sie dafür mal für das Bundesverdienstkreuz vorschlagen.....
Herz1952am 18.10.2016 | 17:40
Diskrimiert fühle ich mich nicht. Ein "normales" Hobby ist durch Krankheit und Medikamente nicht mehr möglich. Ich brauche auch die Geschichte nicht "loswerden". Ich wollte nur ein bisschen aufklären und warnen. Außerdem habe ich heute noch festgestellt, dass durch die Unwissenheit von Ärzten und sogar Apothekern durch falsche Angaben in Vorstudien angeblich "preiswerte" Arzneien verschrieben werden, die aber nicht einmal die halbe Wirkung haben wie die "teure" Arznei (Cholesterinsenker). Dadurch entstehen der Versichertengemeinschaft - auch wohl Ihnen - Mehrkosten. Manche Einsparmaßnahmen gehen sozusagen nach hinten los. Aber zahlen Sie nur mal schön :-). Zur Beruhigung ich nehme schon seit Jahren die wirklich preiswertere Arznei. Aber es scheint so, dass die Dummheit im Gesundheitssystem immer größer wird. :-).
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