Hallo LSch,
die Zurechnungszeit (beitragsfreie Zeit) wird nur bei einer Rente wegen Erwerbsminderung, einer Hinterbliebenenrente oder einer Erziehungsrente hinzugerechnet. Sie soll ausgleichen, dass aufgrund von Krankheit oder Tod keine Beitragszahlung bis zum Altersrenteneintritt möglich war. Die bis zum Eintritt der Krankheit oder des Todes eingezahlten Beiträge werden um die Zurechnungszeit aufgestockt/erhöht.
Am besten wenden Sie sich direkt an Ihren Rentenversicherungsträger und fügen die Unterlage bei, in der die von Ihnen zitierte Passage steht.
https://www.ihre-vorsorge.de/service/lexikon/Z/zurechnungszeit.html
hoffe, es hilft
Gruß
Solch Formulierungen muss man mit den Erfindern in der Zentrale der DRV bzw. den Sprachwissenschaftlern diskutieren. Alles soll ja verständlicher werden.
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