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Experten-Antwort

Was mache ich zuerst?

von wieland.martina18.08.2010 | 11:45
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin 31 Jahre, habe seit 3 Jahren eine chronische Hautkrankheit und möchte Rente beantragen. (Rehaantrag + Rentenantrag) Lasse ich mir die zwei Anträge zusammen zukommen und kann alles parallel laufen oder muss erst ein Anrtag für Reha gestellt werden und wenn da das Gutachten feststeht, erst dann den Rentenantrag? Wo bekomme ich die beiden Anträge her? Oder brauche ich noch ganz andere Anträge ? Vielen Dank

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Den bisher gegebenen Antworten wird zugestimmt. Ich empfehle Ihnen den Antrag, wie vorgeschlagen bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei Versicherungsamt Ihrer Stadt oder Gemeindeverwaltung aufnehmen zu lassen. Sie können auch unter folgendem Link die Formulare R100, R210, eventuell R211 und R810 herunterladen:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/nn_75738/DRVB/de/Navigation/Formulare__Publikationen/formulare/gesamtuebersicht__node.html__nnn=true

Sollte Ihr Versicherungskonto noch nicht geklärt sein, so sollte der Antrag unbedingt noch um das Formular V100 und eventuell noch ergänzt um die Formulare V410 und V800, V805 etc. vervollständigt werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Schadeam 18.08.2010 | 12:08
Es reicht ein Antrag, weil im Zweifel ein Reha Antrag als Rentenantrag zählt und umgelehrt. Stellen Sie also den Antrag, der für Sie vordergründig ist. Also den Reha Antrag wenn Sie eine Kur machen wollen und sich nach Kurende herausstellt, wie es weitergeht. Den Rentenantrag, wenn Sie und Ihre Ärzte davon ausgehen, dass (mit oder ohne Reha) alles auf eine Rente rausläuft.
Stefannnam 18.08.2010 | 22:25
Überlegen Sie sich (nach Rücksprache mit Ihren Ärzten) ob eine Reha erforderlich und erfolgversprechend ist . Wenn ja --> Reha beantragen wenn nein --> Rente beantragen
Auskunfts- und Beratungsstellenam 18.08.2010 | 22:35
-_-am 18.08.2010 | 22:32
Sie lassen sich die Formulare nicht zukommen, sondern vereinbaren einen Termin zur Antragsaufnahme bei der Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung. Die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung nehmen die Anträge online am Bildschirm auf und Sie müssen nur unterschreiben. Die erforderlichen Formulare sind bei den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung bekannt. Dort berät man Sie entsprechend. Adressen und Telefonnummern: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_6234/SharedDocs/de/…
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