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Experten-Antwort

Was passiert mit einem bestehendem Altersteilzeitvertrag, wenn der Gesetzgeber das Renteneintrittsalter ändert?

von Cyberteddy24.05.2024 | 10:04
5566 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Voraussetzung für einen ATZ-Vertrag bei meiner Firma ist ein daran anschließender Rentenzugang. Wenn ich nun einen ATZ-Vertrag abschließe, und während der Laufzeit wird das Renteneintrittsalter vom Gesetzgeber hochgesetzt, stehe ich dann nach Ablauf der ATZ bis zum Rentenbeginn ohne Einkünfte da? Bei diesem Beispiel möchte ich mit 62 (Schwerbehinderung) in Rente gehen, der ATZ-Vertrag läuft also 7 Jahre.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 24.05.2024 | 13:59

Hallo Cyberteddy,

 

wir können - und wollen - dem Gesetzgeber nichts vorschreiben, und Hellseher sind wir tatsächlich nicht. Die anderen User haben das schon richtig kommentiert.

13 Antworten

ThomasRam 24.05.2024 | 10:17
Falls das jemals so eintreten sollte, dürften Sie ja noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, falls Sie keinen Job mehr bekommen.
Cyberteddyam 24.05.2024 | 10:17
Anders gefragt: Wie wurde das bei der letzten Erhöhung des Renteneintrittsalters (auf 65/67) gehandhabt?
Schadeam 24.05.2024 | 10:53
Das fragen Sie dann zu gegebener Zeit den Gesetzgeber, bzw. lesen im dann neuen Gesetz nach, ob - wie meist in der Vergangenheit - ein "Vertrauensschutz eingebaut wurde". Helleher haben sowohl im Forum als auch bei den DRV Mitarbeitern bereits Wochenende.
Erst denken, dann fragen!am 24.05.2024 | 12:56
Sie sollten sich mit den Definitionen von Legislative und Exekutive beschäftigen, dann verstehen Sie auch, dass Sie hier im Forum mit Ihrer Frage falsch sind.
Pitam 24.05.2024 | 13:10
Ein billiger Abklatsch vom Hellseher!
Wackiam 24.05.2024 | 17:28
aha, dann nehme ich mir jetzt einen 🍪
Es gibt immer Schlaumeieram 22.08.2024 | 18:14
Guten Abend ins Paradies, Es ist unglaublich das bei einer normalen Frage nach einem möglichen Szenario, etliche Kommentare kommen die am Thema vorbeigehen. Natürlich weiß niemand was in den nächsten Jahren gesetzestechnisch passiert und im Bezug auf ein mögliches Renteneintrittsalter alles geändert wird. Dennoch ist die Frage interessant und wichtig. Denn, jeder der von einer ATZ gebrauch macht, geht das Ganze mit Einbußen seiner Bruttobezüge ein. D.h. auch, wenn tatsächlich diese Art der ATZ so geändert wird, dass das Renteneintrittsalter nicht mehr vorgezogen werden kann, bzw. auf später verschoben wird, derjenige ins Hintertreffen gerät, der mit seinem ATz Vertrag darauf gebaut hat 2-4 Jahre mit jeweils 0,3 % Abzug je Monat eher in Rente zu gehen. Der eigentliche Arbeitgeber ist doch faktisch raus und wird sich wohl in den seltensten Fällen gnädig zeigen und den Samariter spielen. Klar kann man sich dann etwas anderes suchen, bzw. bekommt ggfs. auch Unterstützung von der Arge. Bitte dabei aber nicht vergessen, dass diese Unterstützung auch nur von dem runtergerechneten Bruttoeinkommen gezahlt würden. Sicherlich gibt es jetzt den ein oder anderen der meinen Beitrag zerpflückt, letztlich aber immer daran Denken dass ein Forum dazu da ist, bei unsicherer Kenntnis einfach zu Fragen. Ich weiß auch nicht inwieweit ich jetzt richtig liege, aber es gibt sicherlich viele Menschen die eine ähnliche Fragestellung haben und das Thema gedanklich auch schon hinter sich haben. Viele gutgemeinte Grüße
Kikiam 05.09.2024 | 15:49
Zitat von Es gibt immer Schlaumeier anzeigen
Es gibt immer Schlaumeier schrieb

Guten Abend ins Paradies,

Es ist unglaublich das bei einer normalen Frage nach einem möglichen Szenario, etliche Kommentare kommen die am Thema vorbeigehen.

Natürlich weiß niemand was in den nächsten Jahren gesetzestechnisch passiert und im Bezug auf ein mögliches Renteneintrittsalter alles geändert wird. Dennoch ist die Frage interessant und wichtig.

Denn, jeder der von einer ATZ gebrauch macht, geht das Ganze mit Einbußen seiner Bruttobezüge ein.

D.h. auch, wenn tatsächlich diese Art der ATZ so geändert wird, dass das Renteneintrittsalter nicht mehr vorgezogen werden kann, bzw. auf später verschoben wird, derjenige ins Hintertreffen gerät, der mit seinem ATz Vertrag darauf gebaut hat 2-4 Jahre mit jeweils 0,3 % Abzug je Monat eher in Rente zu gehen. Der eigentliche Arbeitgeber ist doch faktisch raus und wird sich wohl in den seltensten Fällen gnädig zeigen und den Samariter spielen. Klar kann man sich dann etwas anderes suchen, bzw. bekommt ggfs. auch Unterstützung von der Arge. Bitte dabei aber nicht vergessen, dass diese Unterstützung auch nur von dem runtergerechneten Bruttoeinkommen gezahlt würden.

Sicherlich gibt es jetzt den ein oder anderen der meinen Beitrag zerpflückt, letztlich aber immer daran Denken dass ein Forum dazu da ist, bei unsicherer Kenntnis einfach zu Fragen.

Ich weiß auch nicht inwieweit ich jetzt richtig liege, aber es gibt sicherlich viele Menschen die eine ähnliche Fragestellung haben und das Thema gedanklich auch schon hinter sich haben.

Viele gutgemeinte Grüße

Ich kann Ihre meinung und Ängste nur teilen. Mein ETZ-Vertrag läuft noch 1 Jahr und 9 monate und ich hoffe, dass da nichts schief geht.
Ein Erstaunteram 01.04.2025 | 11:44
Ich war auch sehr erstaunt, wie sich manche hier ins Zeug legen, um andere, die berechtigte Sorgen haben, fertig zu machen. Was treibt diese Menschen an?
Grüne Gutmensch*Inam 20.04.2026 | 21:42
na ganz einfach: die Grünen wollen uns enteignen und die Rente bis 80 einführen. Damit wir alle für Lastenräder, Genderstudien und Klimakleber blechen können. Der kleine Mann ist wiedem der Dumme
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