Hallo Sonnenschein,
die Witwenrente aus der Versicherung Ihres Mannes würde 55% seiner Versichertenrente betragen, in Ihrem Falle also 1600 € x 55%= 880 €.
Auf diese Witwenrente wird eigenes Einkommen und auch Vermögenseinkommen (z. B. Zinsen und Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung) angerechnet, soweit diese Einnahmen den Freibetrag von derzeit 845,59 € übersteigen. Sollten Sie neben Ihrem Arbeitsentgelt in Höhe von 1450 € keine weiteren Einkünfte haben, wird von der Witwenrente ein Betrag von 9,76 € abgezogen. Wir gehen dabei davon aus, dass es sich bei dem Betrag von 1450 € um das Bruttoarbeitsentgelt handelt. Dieses Bruttoarbeitsentgelt wird um einen Pauschalabzug von 40% gemindert (1450 € - 40% = 870 €). Der anzurechnende Betrag von 870 € übersteigt den derzeitigen Freibetrag von 845,59 € um 24,41 €. Davon werden 40%, also 9,76 €, auf die Witwenrente angerechnet.