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Experten-Antwort

Was zählt zum Hinzuverdienst???

von em-rentner05.03.2013 | 09:16
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3 Antworten

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Guten Tag. Mich würde interessieren, was alles zum Hinzuverdienst bei einer vollen EMR zählt. Ich möchte etwas hinzuverdienen. Bis 450Euro mtl. ist das mir ja erlaubt. Die Stundenzahl beachte ich natürlich auch. -Zählen neben einem Minijob auch folgende Beträge? -Zinserträge? -Gewinne aus Wertpapiere -Gewinne aus Vermietung (z.B. wohnwagen) -Gewinne aus einer GbR -GmbH Gewinne Besten DAnk im Voraus

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Antwort von "Emser" ist wenig hinzuzufügen.

Zum Einkommen aus selbständiger Tätigkeit noch der ergänzende Hinweis, dass grundsätzlich erstmal alle Einkünfte, die steuerrechtlich als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb oder aus selbstständiger Arbeit behandelt werden, als Hinzuverdienst gewertet werden.

Falls Sie also einen Wohnwagenmietvertrieb (Selbständigkeit) betreiben, dann würden auch diese Einkünfte aus Vermietung zu den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zählen und somit angerechnet werden.

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2 Antworten

Emseram 05.03.2013 | 12:20
Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus einer abhängigen Beschäftigung, der steuerliche Gewinn aus einer selbständigen Tätigkeit oder vergleichbares Einkommen werden bei der Hinzuverdeinstgrenze berücksichtigt. Zinsen auf Kapitalerträge, Gewinne aus der Veräußerung von Wertpapieren, Mieteinnahmen oder der Ertraege aus dem Verkauf z.b. einer Immobilie zählen also nicht dazu.
DarkKnight RVam 07.03.2013 | 12:45
Ich muss immer wieder darauf hinweisen, dass bei einer Rente wegen voller EM man darauf achten sollte, dass die Tätigkeit dem Grundanspruch nicht entgegen steht!!! Es kann sein, dass auch dies ihr RV-Träger überprüft!!!
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