Hallo Roland,
werden nun auch die Anspruchsvoraussetzungen für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfüllt, wird der sich für diese Altersrente ergebende Zahlbetrag mit dem Zahlbetrag der bisherigen Erwerbsminderungsrente verglichen. Der höhere Zahlbetrag wird dann geleistet, die „neue“ Rente ist insoweit also nicht niedriger als die bisher bezogene Rente.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung