Sie können eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation beantragen. Ihre Reha-Sachbearbeitung wird prüfen, ob und wann diese durchgeführt werden kann. Durch die Antragstellung entstehen Ihnen keine Nachteile.
Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind in einem Kalenderjahr möglich. Das ist unter bestimmten Voraussetzungen in dieser Abfolge sogar typisch.
Eine weitere medizinische Rehabilitation wird grundsätzlich nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen erbracht. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn die vorzeitige medizinische Reha aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich ist.
Evtl. befragen Sie auch Ihre Reha-Fachberaterin/ Ihren Reha-Fachberater zu Ihrem Vorhaben.