Liebe/r Coll,
der Wechsel von einer Teilrente in die Vollrente und auch umgekehrt wird in der Regel formlos für die Zukunft beantragt.
Das haben Sie gemacht, also gehen Sie davon aus, dass der zuständige Rentenversicherungsträger dies auch so berücksichtigen wird.
Allerdings mache ich darauf aufmerksam, dass es unter Umständen etwas dauert, da zum 01.12.2026 auch Ihre Zuschlagsentgeltpunkte aus Ihrer Beschäftigung (während des Rentenbezuges) ermittelt und fällig werden. Dies kann erst nach einer entsprechenden Entgeltmeldung Ihres Arbeitgebers erfolgen. In jedem Fall erhalten Sie dann ab dem 01.12.2026 ggf. rückwirkend Ihre Vollrente inklusive der genannten Zuschläge.
Freundliche Grüße