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Experten-Antwort

Wechsel von Teilerwerbsminderungsrente in volle Erwerbsminderungsrente

von Forever03.06.2020 | 11:49
703 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, ich beziehe die Teilerwerbsminderungsrenten und wenn ich nun die volle Erwerbsminderungsrente beantragen möchte, welche Berechnungsgrundlage wird hierfür her genommen. Wird mein jetziger Lohn plus Rente herangezogen oder der Lohn auch meiner Vollzeitbeschäftigung? Vielen Dank für eine Antwort

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Forever,

wie bereits von Siehe hier geschrieben, errechnet sich die volle Erwerbsminderungsrente aus all Ihren bisherigen Versicherungszeiten und einer Zurechnungszeit. Über die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente können Sie sich bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger informieren. Hierfür können Sie telefonisch oder schriftlich eine Rentenauskunft über die volle Erwerbsminderungsrente anfordern.

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3 Antworten

Siehe hieram 03.06.2020 | 12:08
Hallo Forever, anders als z.B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld ist eine EM-Rente nicht nur auf einen relativ kurzen Zeitraum rückliegend zu errechnen, sondern anhand Ihres Versicherungsverlaufs, gesetzlich vorgesehene Zurechnungszeiten etc. Grob betrachtet könnten Sie erst einmal davon ausgehen, dass eine volle EM-Rente in etwa doppelt so hoch sein würde wie Ihre jetzige Teil-EM-Rente. Ob sich eine Tätigkeit aus der letzten Zeit auswirkt, kann anhand Ihrer Angaben nur ungenügend beantwortet werden, also verraten Sie doch bitte noch ein bisschen mehr. z. B., wie lange Sie schon Teil-EM-Rente erhalten und entsprechend in welchem Umfang (also seitdem ständig?) Sie zusätzlich gearbeitet haben. Sie können Ihre Frage auch direkt an Ihre zuständige Rentenversicherung stellen, das geht auch telefonisch, aber dort liegen ja Ihre Unterlagen vor, so dass eine Antwort von dort vermutlich hilfreicher für Sie wäre. Alles Gute!
Kleeblattam 11.06.2020 | 00:01
Hallo Forever, bitte beachten Sie, bei einer neuen Antragstellung , dass eine Überprüfung stattfinden wird. Es kann Ihnen passieren, dass auch die teilweise EM in Frage gestellt wird. Sie haben hoffentlich genügend medizinische Belege, die eine Verschlimmerung Ihrer Verhältnisse belegen. Viel Erfolg
Foreveram 22.06.2020 | 21:35
Hallo vielen Dank für die vielen Antworten. Also, ich beziehe noch nicht so lange Erwerbsminderungsrente. Erst seit 01.05.2020 Die Ärztin bei der Rentenversicherung, welche mich untersucht hat, wollte mir gleich die volle Erwerbsminderungsrente geben, da sie bei dem Krankheitsbild (Clusterkopfschmerzpatient mit 3 Attacken am Tag bis zu 3 Stunden) keine Besserung sieht. Ich wollte aber noch einen halben Tag arbeiten, da es mir am Vormittag, doch relativ gut geht, da die erste Attacke immer erst um halb zwölf bis halb eins, die nächste um halb sechs bis halb sieben am Abend und die letzte zwischen halb eins und halb zwei in der Nach, auftritt. Ich schlafe zwar nachts so gut wie nicht, aber sonst komme ich mir ganz nutzlos vor. Ich arbeite 5 Stunden bei einer 5 Tage Woche.
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