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Experten-Antwort

Wechsel von Teilrente in die Vollrente

von Wechsewillig16.01.2025 | 20:44
3648 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo liebe Rentenexperten, ich beziehe seit 1.4.24 ein 99,99%ige Teilrente. Zum 1.4.26 erreiche ich meine Regelaltersgrenze mein Arbeitgeber hat mir eine Verlängerung meines Arbeitsvertrags angeboten, jetzt meine Frage: a) bin ich aufgrund des Alters gezwungen in die Vollrente zu wechseln? b) wenn das nicht der Fall ist, bekomme ich dann auf die Rentenpunkte, die ich die letzten 2 Jahre und die ich durch die Vertragsverlängerung noch bekommen werde die 0,5% Aufschlag? c) muss ich für den Wechsel in die Vollrente einen Rentenantrag stellen? Vielen Dank im Voraus Der Wechselwillige

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen Wechsewillig,

 

Sie können jederzeit in Vollrente gehen, unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder nicht, und im folgenden Monat wieder in die Teilrente wechseln. Das ist mit einem formlosen Antrag möglich.

Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters werden mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1. Juli berücksichtigt.

Zuschläge von 0,5 Prozent können sich erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ergeben. 

Näheres hierzu:
 

https://www.ihre-vorsorge.de/rente/gesetzliche-rente/teilrente-fuer-wen-sie-sich-lohnt#welche-vorteile-hat-eine-teilrente

 

Mit freundlichen Grüßen 
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Es gibt hier gar keinen Wechsel der Rentenartam 16.01.2025 | 20:57
a) nein, auch nach Überschreiten der persönlichen Regelaltersgrenze können Sie weiterhin eine Teilrente beziehen. Das kann z.B. sinnvoll sein, wenn Sie als Pflegender tätig sind und damit dann noch weitere Entgeltpunkte durch die Pflegekasse erwerben können. b) Aufschläge gibt es nur für die EP, die NACH Erreichen der persönlichen Regelaltersgrenze erzielt wurden c) wenn Sie irgendwann in die Vollrente wechseln wollen, recht eine formlose kurze Mitteilung an die Rentenversicherung
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