Guten Morgen Wechsewillig,
Sie können jederzeit in Vollrente gehen, unabhängig davon, ob Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben oder nicht, und im folgenden Monat wieder in die Teilrente wechseln. Das ist mit einem formlosen Antrag möglich.
Zuschläge an Entgeltpunkten aus Beiträgen nach Beginn einer Rente wegen Alters werden mit Ablauf des Kalendermonats des Erreichens der Regelaltersgrenze und anschließend jährlich zum 1. Juli berücksichtigt.
Zuschläge von 0,5 Prozent können sich erst nach Erreichen der Regelaltersgrenze ergeben.
Näheres hierzu:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung