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Wechsel zur Rente für Schwerbehinderte Menschen

von Hannes29.10.2026 | 10:00
57 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Experten Ich bin 60 Jahre alt und schwerbehindert ( 60%) unbefristet und erhalte eine volle Erwerbsminderungsrente. Diese ist befristet bis zum 31.12.2028 So wie ich das verstanden habe ( bei der Beratung DRV Rheinland) kann ich , wenn die Rente endet, zur Rente für Schwerbehinderte Menschen wechseln, da ich dann 62 und 4 Monate alt bin. Die Rentenhöhe würde bleiben, da ein 24 monatiger Schutz besteht. Ich pflege dazu noch meine Frau, erhalte dafür lt. Schreiben der Krankenkasse Rentenpunkte. Frage:“ Wann erhalte ich diese zusätzlichen Rentenpunkte für die Pflege?? Wann muss ich die Rente für Schwerbehinderte Menschen einreichen, damit diese ab dem 01.01.2029 nahtlos weitergeht. Muss ich im Formular ( verkürzter Rentenantrag , 99% eintragen wegen der Pflege? Dies waren meine Fragen

2 Antworten

Tapfer sein!am 29.10.2026 | 10:14
Nach aktueller Gesetzelage können Sie auch schon im Alter von 62 Jahren in die maximal vorgezogene Schwerbehinderten-Altersrente wechseln (wenn der GdB dann immer noch mindestens 50 beträgt und Sie dann mindestens 35 Jahre Wartezeit haben). Der Bestandsschutz gilt auch dann. Es ist unwahrscheinlich , dass sich in diesem relativ kurzen Zeitraum noch etwas an dem frühest möglichen Alter von 62 gesetzlich etwas ändert. Den verkürzten Rentenantrag R0110 können Sie ca. 3-4 Monate vorher einreichen, kein Problem. Ob allerdings die paar Entgeltpunkt(-Bruchteile?) aus der Pflegetätigkeit während des EM-Rentenbezuges dann Ihre Altersrente erhöhen zum Zeitpunkt des Altersrentenbeginns, ist mehr als zweifelhaft. Denn fast immer sind diese Entgeltpünktchen aus der Pflege deutlich niedriger als die Entgeltpunkte aus der bereits gewährten Zurechnungszeit der EM-Rente. Gleiches kann sogar noch gelten, wenn Ihre Zurechnungszeit aus der EM-Rente noch nicht abgelaufen ist, während Sie in Altersrente weiterhin pflegen. Genaueres erfahren Sie von Ihrem zuständigen DRV-Versicherungsträgers zum Beispiel in Proberechnungen.
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