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Experten-Antwort

wegfall hinzuverdienstgrenze

von detlef-online21.02.2023 | 13:15
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Hallo Möchte nun doch meine Rente beantragen, hätte bereits zum 1.12.2022 meine Rente mit 45 Beitragsjahren beantragen können. Möchte noch in 2023 parallel weiterarbeiten. Nun meine Fragen. Kann ich die Rente rückwirkend beantragen, bis wann zurück ? Muss ich bei der Krankenversicherung etwas besonderes beachten, bin seit 20 Jahren privatversichert. Die Tipps mit der Teilrente und Krankengeld treffen ja nicht auf mich zu, oder ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Detlef, bei einem Rentenbeginn am 01.12.2022 ist die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze noch eine Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der vorgezogenen Altersrente. Aus diesem Grund gelten hier auch die entsprechenden Antragsfristen. Versichertenrenten beginnen mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sind. Sofern alle weiteren Voraussetzungen zu Beginn des Dezember 2022 erfüllt sind, haben Sie noch bis zum 28.02.2023 Zeit den rechtswirksamen Antrag zu stellen. Hinsichtlich möglicher Ansprüche auf Leistungen im Krankheitsfall (Lohnsersatz) empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu führen. Private Verträge lassen sich möglicherweise wunschgemäß anpassen.

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