Hallo Detlef, bei einem Rentenbeginn am 01.12.2022 ist die Einhaltung der Hinzuverdienstgrenze noch eine Anspruchsvoraussetzung für den Erhalt der vorgezogenen Altersrente. Aus diesem Grund gelten hier auch die entsprechenden Antragsfristen. Versichertenrenten beginnen mit dem Kalendermonat, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen vorliegen, wenn der Rentenantrag innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Kalendermonats gestellt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt worden sind. Sofern alle weiteren Voraussetzungen zu Beginn des Dezember 2022 erfüllt sind, haben Sie noch bis zum 28.02.2023 Zeit den rechtswirksamen Antrag zu stellen. Hinsichtlich möglicher Ansprüche auf Leistungen im Krankheitsfall (Lohnsersatz) empfehle ich Ihnen ein Gespräch mit Ihrer privaten Krankenversicherung zu führen. Private Verträge lassen sich möglicherweise wunschgemäß anpassen.