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Experten-Antwort

Wegfall voller Erwerbsunfähigkeitsrente aufgrund Arbeitsvertrag

von Patry05.11.2025 | 06:03
640 Ansichten
35 Antworten
Ich habe einen Arbeitsvertrag mit 15 Wochenstunden verteilt auf 5 Tage. Beziehe eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente, weil ich bis drei Stunden arbeiten kann. Nun will mir die RV die volle Rente auf eine Teilrente kürzen, weil die Stunden überschritten sind. Kann ich den Vertrag rückwirkend auf 14 Stunden ändern, oder wie verhalte ich mich? Ich bin definitiv nicht in der Lage regelmäßig mehr als drei Stunden pro Tag zu arbeiten. Habe Homeoffice und betreue Buchhaltung. Teile mir die Stunden so ein, das ich immer unter den 15 Wochenstunden bleibe. Wer arbeitet denn regelmäßig 2,5 std pro Tag, dass ist doch fern aller Realität Wie kann ich mich verhalten, damit mir nicht rückwirkend die Rente gekürzt wird?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 05.11.2025 | 08:22

Hallo Patry,

 

wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf grundsätzlich nur Tätigkeiten ausüben, bei denen das sogenannte Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich nicht überschritten wird-und zwar bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Das entspricht einer maximalen, wöchentlichen Arbeitszeit von UNTER 15 Stunden.

 

Wichtig ist, dass jede Beschäftigung vorab der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden muss.

 

Zu beachten ist auch, dass die Rentenversicherung regelmäßig prüft, ob das tatsächliche Leistungsvermögen noch den Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente entspricht. Eine Überschreitung der Arbeitszeit kann als Hinweis auf eine verbesserte Erwerbsfähigkeit gewertet werden und zu einer Reduzierung auf eine Teilrente oder auch einem Wegfall der Erwerbsminderungsrente führen.

 

Bei weitergehenden Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

34 Antworten

Voraussetzungenam 05.11.2025 | 06:08
Das wird schwierig, weil Sie mit dem Rentenbescheid informiert wurden, dass Sie UNTER drei Stunden am Tag erwerbsfähig sind. Egal, wie Sie die Zeit einteilen. 15 Stunden auf 5 Tage verteilt sind pro Tag 3 Stunden und das ist - jetzt mal überspitzt ausgedrückt - täglich eine Minute zuviel. Versuchen Sie es, mit einer rückwirkenden Änderung des Vertrags, aber da sie ja faktisch die 3 Stunden pro Tag hatten, wird das vermutlich nicht anerkannt für die Vergangenheit. Mit viel Glück können Sie noch für die Zukunft die volle EMR erhalten. Aber, so bitter das für Sie sein mag, haben Sie aus Perspektive der DRV gezeigt, dass 3 Stunden pro Tag gehen und nicht UNTER 3 Stunden pro Tag. Aber UNTER 3 Stunden pro Tag ist nun einmal die verbindliche Voraussetzung für die volle EMR.
EMam 05.11.2025 | 06:16
Ob eine rückwirkende Änderung der Arbeitszeit zu einer Weitergewährung Ihrer vollen Erwerbsminderungsrente führen kann, darf bezweifelt werden. Das kann aber hier niemand beurteilen. Sie sollten das mit Ihrem zuständigen Rententräger abklären. Was Sie als „fern aller Realität“ halten, ist völlig unerheblich. Sie hätten sich eben vorher bei Ihrem Rententräger erkundigen müssen, bevor Sie mehr als rechtlich zulässig gearbeitet haben.
Praxisam 05.11.2025 | 06:18
"Teile mir die Stunden so ein, das ich immer unter den 15 Wochenstunden bleibe." Genau das ist Ihr Denkfehler. Es geht nicht um Wochenstunden, sondern um das tägliche Pensum! Wer 3 h am Tag arbeiten kann, braucht keine volle sondern nur noch eine teilweise EMR, denn er kann sich ja einen Teil seines Lebensunterhalts durch Arbeit verdienen.
EMR am 05.11.2025 | 07:17
Dann haben Sie Ihren Rentenbescheid nicht richtig gelesen oder verstanden.. Und was Sie empfinden, interessiert niemanden. Wenn Sie 3 Stunden täglich arbeiten können, sind Sie nicht mehr vollständig erwerbsgemindert. Weil Sie genau 1 Minute pro Tag zu viel arbeiten können. Es muss eben Grenzen geben, sonst können keine einheitlichen Entscheidungen getroffen werden. Und seien Sie froh, dass es heute keine Erwerbsfunähigkeitsrente mehr gibt. Denn dann dürften Sie gar nicht mehr arbeiten. Wie Sie sich verhalten sollen, keine Ahnung. Vielleicht lassen Sie sich anwaltlich beraten. Aber letztendlich haben Sie die Ursache zu der möglichen Entscheidung der DRV gesetzt.
Rkam 05.11.2025 | 07:21
Sie dürfen nur UNTER 3 Stunden am Tag arbeiten und keine 3 Stunden am Tag. Selbst Schuld es steht im Rentenbescheid.
Volle EMR am 05.11.2025 | 07:58
Es heißt nicht BIS 3 Stunden, sondern UNTER 3 Stunden. Sprich 2 Stunden und 59 Minuten. 3 Stunden täglich ist 1 Minute zu viel. Ergo, dann sind die Voraussetzungen für eine volle EMR nicht erfüllt.
Uweam 05.11.2025 | 08:20
auch in Ihrem Bescheid steht, dass Sie nur weniger als 3 Stunden täglich arbeiten dürfen.
Jensam 05.11.2025 | 08:22
Ob das realitätsfern ist oder nicht, spielt keine Rolle. Man hat sich ans Gesetz zu halten. Irgendwo muss die Grenze gesetzt sein. Bei der Geschwindigkeit ist es genauso, ist man drüber gibt es Strafe.
Stefanam 05.11.2025 | 09:27
Experte/in schrieb

Hallo Patry,

 

wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf grundsätzlich nur Tätigkeiten ausüben, bei denen das sogenannte Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich nicht überschritten wird-und zwar bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Das entspricht einer maximalen, wöchentlichen Arbeitszeit von UNTER 15 Stunden.

 

Wichtig ist, dass jede Beschäftigung vorab der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden muss.

 

Zu beachten ist auch, dass die Rentenversicherung regelmäßig prüft, ob das tatsächliche Leistungsvermögen noch den Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente entspricht. Eine Überschreitung der Arbeitszeit kann als Hinweis auf eine verbesserte Erwerbsfähigkeit gewertet werden und zu einer Reduzierung auf eine Teilrente oder auch einem Wegfall der Erwerbsminderungsrente führen.

 

Bei weitergehenden Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Hallo, um das Thema nochmal aufzugreifen, will ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht das Expertenteam die Frage anders beantwortet, bzgl. der täglichen Arbeitsleistung. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit schreiben alle, dass die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss. Hier herrscht Konsens. Bei der täglichen Arbeitszeit schreibt das Expertenteam, dass die tägliche Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche bezogen wird. Das heißt doch, dass der Durchschnitt über alle Wochenstunden gebildet wird. Dementsprechend sind 3,5 h an Tag 1 und 2,49 h Tag 2 sowie 3 h an den Resttagen theoretisch möglich. Verstehe ich hier etwas falsch?
Steffiam 05.11.2025 | 09:45
Stefan schrieb

Hallo,

um das Thema nochmal aufzugreifen, will ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht das Expertenteam die Frage anders beantwortet, bzgl. der täglichen Arbeitsleistung. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit schreiben alle, dass die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss. Hier herrscht Konsens.

Bei der täglichen Arbeitszeit schreibt das Expertenteam, dass die tägliche Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche bezogen wird. Das heißt doch, dass der Durchschnitt über alle Wochenstunden gebildet wird. Dementsprechend sind 3,5 h an Tag 1 und 2,49 h Tag 2 sowie 3 h an den Resttagen theoretisch möglich.

Verstehe ich hier etwas falsch?

"wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf grundsätzlich nur Tätigkeiten ausüben, bei denen das sogenannte Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich nicht überschritten wird-und zwar bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Das entspricht einer maximalen, wöchentlichen Arbeitszeit von UNTER 15 Stunden." Das Expertenteam hat das obige geantwortet, auch die wöchentliche Arbeitszeit UNTER 15 Stunden. und UNTER 3 Stunden am Tag.
Roniam 05.11.2025 | 09:47
Sie können doch bei den 15 Wochenstunden bleiben und dazu gibt es eine teilweise EM-Rente. Denn Sie haben bewiesen, dass Ihr Leistungsvermögen doch nicht unter 3 Stunden täglich liegt. Sie durften eben nicht 3 Stunden täglich arbeiten, damit das Ganze Rentenunschädlich bleibt. Vielleicht können Sie es der Rentenversicherung noch als Arbeitserprobung verkaufen, die ein halbes Jahr möglich wäre, aber wenn Sie die Stelle schon länger als ein halbes Jahr haben, wird das auch nichts. Letztendlich, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 🤷
KTam 05.11.2025 | 10:03
Der hat auch Ärger bekommen, angeblich wegen 1 Sekunde zuviel https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/1-sekunde-zuviel-…
Ohjeam 05.11.2025 | 10:38
Maximiliane schrieb

Wem wollen Sie das verkaufen, dass 2:59 geht, 3:01 aber nicht?

3 Stunden gehen nicht! Sie verstehen es nicht, oder?Und Grenzen gibt es überall. Mal mit Toleranz und mal ohne.
Du meine Güteam 05.11.2025 | 10:47
Bitte geben Sie hier im Forum umgehend Ihre persönlichen Daten an, damit die deutsche Rentenversicherung Ihnen umgehend die Rente streichen kann. Vielen Dank im Namen aller Beitrags- und Steuerzahler.
Maximilianeam 05.11.2025 | 10:52
Ohje schrieb

3 Stunden gehen nicht!

Sie verstehen es nicht, oder?Und Grenzen gibt es überall. Mal mit Toleranz und mal ohne.

Papperlapapp, wer 2:59 schafft, schafft auch zwei Minuten mehr, mathematische Grenze hin oder her!
Kaiseram 05.11.2025 | 11:49
Wow schrieb

Sie verstehen es einfach nicht ...

Blubb!
Maximilianeam 05.11.2025 | 12:28
Wow schrieb

Sie verstehen es einfach nicht ...

Nein, SIE wollen es nicht verstehen! Natürlich sind 2:59 mathematisch unter 3 Stunden, aber wer es schafft, 2:59 erwerbstätig zu sein und behauptet, eine oder zwei Minuten nicht mehr zu schaffen, ist unglaubwürdig!
Roniam 05.11.2025 | 14:16
Nix Unwissenheit schrieb

Wieso Unwissenheit ? Die Information über die zulässige Höchstzeit ist doch vorab bekannt - und wird abgesehen davon hier im Forum oft genug thematisiert

Eben drum und wer es nicht weiß, weil er seinen Bescheid nicht ausreichend gelesen hat, hat halt den Schaden!
abcam 05.11.2025 | 15:25
Maximiliane schrieb

Nein, SIE wollen es nicht verstehen! Natürlich sind 2:59 mathematisch unter 3 Stunden, aber wer es schafft, 2:59 erwerbstätig zu sein und behauptet, eine oder zwei Minuten nicht mehr zu schaffen, ist unglaubwürdig!

Wer ist unglaubwürdig? Nicht der EM-Rentner behauptet das, sondern die Experten der DRV, die den Schaden begutachten und entscheiden. Wenn man Kategorien / Klassen bildet, gibt es eben festgelegte Grenzen. Selbst eine µs wäre dann schon zuviel. Vielleicht wenden sie sich mal an die Grenzenfestleger.
Völlig über!am 05.11.2025 | 19:41
Der König schrieb

Mr. Wichtig versucht sich wieder über andere zu stellen...

Die unnütze Antwort eines Forentrolls.
Trolljägeram 05.11.2025 | 19:42
Maximiliane schrieb

Der EM-Rentner behauptet das, natürlich. Er arbeitet 2 Stunden und 59 Minuten und sagt, dass er 3 Stunden aber nicht schafft. EINE Minute 🤦

Wahnsinnig erhellende und hilfreiche Aussage des Forenclowns😂! Wie immer!
Er ist zu dumm!am 05.11.2025 | 19:44
Maximiliane schrieb

Wem wollen Sie das verkaufen, dass 2:59 geht, 3:01 aber nicht?

Der Maxi ist zu dumm zu erkennen, dass es Grenzen gibt die eingehalten werden müssen. Da helfen auch keine Erklärungen.
Trolljägeram 05.11.2025 | 19:53
Wow schrieb

Sie verstehen es einfach nicht ...

Wenn man wie @Maximiliane nur Luft statt Hirn im Kopf hat, ist das normal.
Maximiliane am 05.11.2025 | 21:17
Trolljäger schrieb

Wenn man wie @Maximiliane nur Luft statt Hirn im Kopf hat, ist das normal.

Maximiliane 2 mag Luft im Kopf haben. Du naives dummes Blondchen hast Knete im Hirn und bist zudem noch zu dämlich, zu erkennen, dass Maximiliane nicht gkeich Maximiliane ist. Dummbrot
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