Hallo Patry,
wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf grundsätzlich nur Tätigkeiten ausüben, bei denen das sogenannte Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich nicht überschritten wird-und zwar bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Das entspricht einer maximalen, wöchentlichen Arbeitszeit von UNTER 15 Stunden.
Wichtig ist, dass jede Beschäftigung vorab der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden muss.
Zu beachten ist auch, dass die Rentenversicherung regelmäßig prüft, ob das tatsächliche Leistungsvermögen noch den Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente entspricht. Eine Überschreitung der Arbeitszeit kann als Hinweis auf eine verbesserte Erwerbsfähigkeit gewertet werden und zu einer Reduzierung auf eine Teilrente oder auch einem Wegfall der Erwerbsminderungsrente führen.
Bei weitergehenden Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo Patry,
wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf grundsätzlich nur Tätigkeiten ausüben, bei denen das sogenannte Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich nicht überschritten wird-und zwar bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Das entspricht einer maximalen, wöchentlichen Arbeitszeit von UNTER 15 Stunden.
Wichtig ist, dass jede Beschäftigung vorab der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden muss.
Zu beachten ist auch, dass die Rentenversicherung regelmäßig prüft, ob das tatsächliche Leistungsvermögen noch den Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente entspricht. Eine Überschreitung der Arbeitszeit kann als Hinweis auf eine verbesserte Erwerbsfähigkeit gewertet werden und zu einer Reduzierung auf eine Teilrente oder auch einem Wegfall der Erwerbsminderungsrente führen.
Bei weitergehenden Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo Patry,
wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf grundsätzlich nur Tätigkeiten ausüben, bei denen das sogenannte Restleistungsvermögen von unter drei Stunden täglich nicht überschritten wird-und zwar bezogen auf eine Fünf-Tage-Woche. Das entspricht einer maximalen, wöchentlichen Arbeitszeit von UNTER 15 Stunden.
Wichtig ist, dass jede Beschäftigung vorab der Deutschen Rentenversicherung gemeldet werden muss.
Zu beachten ist auch, dass die Rentenversicherung regelmäßig prüft, ob das tatsächliche Leistungsvermögen noch den Voraussetzungen für die volle Erwerbsminderungsrente entspricht. Eine Überschreitung der Arbeitszeit kann als Hinweis auf eine verbesserte Erwerbsfähigkeit gewertet werden und zu einer Reduzierung auf eine Teilrente oder auch einem Wegfall der Erwerbsminderungsrente führen.
Bei weitergehenden Fragen oder Unklarheiten empfehlen wir Ihnen, einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
Hallo,
um das Thema nochmal aufzugreifen, will ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht das Expertenteam die Frage anders beantwortet, bzgl. der täglichen Arbeitsleistung. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit schreiben alle, dass die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss. Hier herrscht Konsens.
Bei der täglichen Arbeitszeit schreibt das Expertenteam, dass die tägliche Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche bezogen wird. Das heißt doch, dass der Durchschnitt über alle Wochenstunden gebildet wird. Dementsprechend sind 3,5 h an Tag 1 und 2,49 h Tag 2 sowie 3 h an den Resttagen theoretisch möglich.
Verstehe ich hier etwas falsch?
Der Hinweis auf einen individuellen Beratungstermin ist nicht zielführend. Da kann das Fehlverhalten und dessen Folgen auch nicht behoben werden. Hier antworten zu viele Experten, die reine Theoretiker sind, aber das Beratungsgeschäft gar nicht kennen.
Hallo,
um das Thema nochmal aufzugreifen, will ich darauf hinweisen, dass aus meiner Sicht das Expertenteam die Frage anders beantwortet, bzgl. der täglichen Arbeitsleistung. Bei der wöchentlichen Arbeitszeit schreiben alle, dass die Wochenarbeitszeit unter 15 Stunden liegen muss. Hier herrscht Konsens.
Bei der täglichen Arbeitszeit schreibt das Expertenteam, dass die tägliche Arbeitszeit auf eine Fünf-Tage-Woche bezogen wird. Das heißt doch, dass der Durchschnitt über alle Wochenstunden gebildet wird. Dementsprechend sind 3,5 h an Tag 1 und 2,49 h Tag 2 sowie 3 h an den Resttagen theoretisch möglich.
Verstehe ich hier etwas falsch?
Es heißt nicht BIS 3 Stunden, sondern UNTER 3 Stunden. Sprich 2 Stunden und 59 Minuten.
3 Stunden täglich ist 1 Minute zu viel.
Ergo, dann sind die Voraussetzungen für eine volle EMR nicht erfüllt.
Wem wollen Sie das verkaufen, dass 2:59 geht, 3:01 aber nicht?
3 Stunden gehen nicht!
Sie verstehen es nicht, oder?Und Grenzen gibt es überall. Mal mit Toleranz und mal ohne.
Papperlapapp, wer 2:59 schafft, schafft auch zwei Minuten mehr, mathematische Grenze hin oder her!
3 Stunden gehen nicht!
Sie verstehen es nicht, oder?Und Grenzen gibt es überall. Mal mit Toleranz und mal ohne.
Bitte geben Sie hier im Forum umgehend Ihre persönlichen Daten an, damit die deutsche Rentenversicherung Ihnen umgehend die Rente streichen kann. Vielen Dank im Namen aller Beitrags- und Steuerzahler.
Sie verstehen es einfach nicht ...
Sie können doch bei den 15 Wochenstunden bleiben und dazu gibt es eine teilweise EM-Rente. Denn Sie haben bewiesen, dass Ihr Leistungsvermögen doch nicht unter 3 Stunden täglich liegt. Sie durften eben nicht 3 Stunden täglich arbeiten, damit das Ganze Rentenunschädlich bleibt. Vielleicht können Sie es der Rentenversicherung noch als Arbeitserprobung verkaufen, die ein halbes Jahr möglich wäre, aber wenn Sie die Stelle schon länger als ein halbes Jahr haben, wird das auch nichts. Letztendlich, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht 🤷
Wieso Unwissenheit ? Die Information über die zulässige Höchstzeit ist doch vorab bekannt - und wird abgesehen davon hier im Forum oft genug thematisiert
Nein, SIE wollen es nicht verstehen! Natürlich sind 2:59 mathematisch unter 3 Stunden, aber wer es schafft, 2:59 erwerbstätig zu sein und behauptet, eine oder zwei Minuten nicht mehr zu schaffen, ist unglaubwürdig!
Wer ist unglaubwürdig? Nicht der EM-Rentner behauptet das, sondern die Experten der DRV, die den Schaden begutachten und entscheiden. Wenn man Kategorien / Klassen bildet, gibt es eben festgelegte Grenzen. Selbst eine µs wäre dann schon zuviel. Vielleicht wenden sie sich mal an die Grenzenfestleger.
Mr. Wichtig versucht sich wieder über andere zu stellen...
Der EM-Rentner behauptet das, natürlich. Er arbeitet 2 Stunden und 59 Minuten und sagt, dass er 3 Stunden aber nicht schafft. EINE Minute 🤦
Wem wollen Sie das verkaufen, dass 2:59 geht, 3:01 aber nicht?
Sie verstehen es einfach nicht ...
Wenn man wie @Maximiliane nur Luft statt Hirn im Kopf hat, ist das normal.
Maximiliane 2 mag Luft im Kopf haben. Du naives dummes Blondchen hast Knete im Hirn und bist zudem noch zu dämlich, zu erkennen, dass Maximiliane nicht gkeich Maximiliane ist. Dummbrot
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