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Experten-Antwort

Weihnachtsgeldbezug bei AU 1983 nicht enthalten

von Jutta18.12.2014 | 18:53
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Infolge einer AU mit KG Bezug im Gesamtjahr 1983, hat mein AG trotzdem Weihnachsgeld gezahlt - SV Bescheinigung liegt vor. Diese nicht unerhebliche Summe ca. DM 10.000, ist in der Rentenauskunft/ Rentenbescheid nicht erfasst, nur dieser Zeitraum als Anrechnungszeit. Warum?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich unterlag das Weihnachtsgeld im Jahr 1983 der Beitragspflicht zur Rentenversicherung. Ein Weihnachtsgeld-Freibetrag von 100 DM unterlag nicht der Beitragspflicht. Im Jahr 1983 konnten Beiträge jeweils nur bis zur monatlichen Beitragsbemessungsgrenze eingezahlt werden. Eine Umverteilung auf das ganze Kalenderjahr unter Einhaltung der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze erfolgte nicht.

Die Beitragspflicht der Einmalzahlung bestand jedoch nur dann, wenn am Tag der Gewährung der einmaligen Zuwendung Beitragspflicht zur Rentenversicherung bestanden hat. Krankengeldbezug wurde erst aufgrund eines Gesetzesänderung zum 01.01.1984 beitragspflichtig.

In Ihrem Fall lag am Tag der Auszahlung im Dezember 1983 keine Beitragspflicht aufgrund des gezahlten Krankengeldes vor. Dadurch ist auch die Einmalzahlung beitragsfrei und führt nicht zur Anrechnung einer Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

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1 Antworten

W*lfgangam 18.12.2014 | 22:29
Hallo Jutta, wenn ich mich recht erinnere (mit Googles Hilfe ;-), war Weihnachtsgeld damals - Anfang der 80er kam da ein Umbruch - nicht beitragspflichtig, kann daher nicht als versicherungspflichtiges Entgelt im Versicherungsverlauf enthalten sein. Zudem gab es auch mal eine Regelung, dass nur die mtl. Beitragsbemessungsgrenze (BBG) galt und daher Einmalzahlungen teils/ganz beitragsfrei blieben. Und in Anbetracht dieses nicht gerade kleinen Betrages, dürfte das normale Einkommen die BBG 1983 schon deutlich überschritten haben, vermutlich ist das der Knackpunkt, auch bei AU mit KG. Lösungsansatz dazu: wenn alle Entgeltpunkte des Jahres 1983 bereits 1,8 erreicht haben, ist für weitere Punkte kein Platz mehr gewesen. Gruß w. ...morgen werden Sie die passende Antwort hier erhalten.
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